Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 228/2024
Stuttgart,
04/02/2024



Änderung von Grundschulbezirksgrenzen in Feuerbach, Weilimdorf, Nord



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Nord
Bezirksbeirat Feuerbach
Bezirksbeirat Weilimdorf
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.04.2024
06.05.2024
14.05.2024
15.05.2024
05.06.2024



Beschlußantrag:

1. Vom aktuellen Sachstand der Schulentwicklung der Bachschule sowie der Mühlbachhofschule wird Kenntnis genommen.

2. Mit Wirkung zum Schuljahr 2025/26 werden die Schulbezirke der Bachschule und der Mühlbachhofschule entsprechend dem Übersichtsplan (Anlage 1) neu festgelegt. Die Umsetzung erfolgt sukzessive. Vom Schuljahr 2025/26 an werden jeweils die einzuschulenden Grundschülerinnen und Grundschüler nach den neuen Bezirksgrenzen eingeschult.

3. Vom aktuellen Sachstand der Schulentwicklung der Hattenbühlschule sowie der Reisachschule wird Kenntnis genommen.

4. Mit Wirkung zum Schuljahr 2025/26 werden die Schulbezirke der Hattenbühlschule und der Reisachschule entsprechend dem Übersichtsplan (Anlage 1) neu festgelegt. Die Umsetzung erfolgt sukzessive. Vom Schuljahr 2025/26 an werden jeweils die einzuschulenden Grundschülerinnen und Grundschüler nach den neuen Bezirksgrenzen eingeschult.








Begründung:


Neue Schulbezirksgrenzen Bachschule / Mühlbachhofschule
Um sichere Schulwege zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung eine Änderung der Schulbezirksgrenzen zwischen beiden Schulen vor. Beide Schulen bleiben in ihren Zügigkeiten unverändert. Die neuen Gebietszuschnitte sehen vor, dass Kinder einen sicheren Schulweg erhalten und zudem kürzere Strecken laufen.

Schulsituation Bachschule Feuerbach
Die Bachschule ist bereits seit 2010 eine Ganztagsgrundschule in Wahlform im Stadtbezirk Feuerbach. Im aktuellen Schuljahr ist die Bachschule 3,25-zügig mit 302 Schülerinnen und Schülern in 14 Klassen sowie einer präventiven Grundschulförderklasse und einer internationalen Vorbereitungsklasse. Schulentwicklungsperspektivisch bleibt die Schule in dieser Zügigkeit.

Schülerinnen und Schüler aus dem Gebiet der Grünewaldstraße (ff.) (sh. Anlage 1) haben sich bisher von der Bachschule zur Mühlbachhofschule aufgrund des Schulwegs umschulen lassen, da dieser nicht zumutbar ist (u.a. 20%ige Steigung und Wegeführung). Um einen sicheren Schulweg zu gewährleisten, soll dieses Gebiet zukünftig der Mühlbachhofschule zugeordnet werden.

Durch die Grundschulbezirksänderung um das Gebiet Grünewaldstraße (ff.) ergeben sich für die Schulentwicklungen minimale Schwankungen bei der Schülerverteilung. Die einzelnen Baugebiete umfassen im Durchschnitt 1-2 Kinder, die pro Jahr aus diesem Gebiet zur Mühlbachhofschule gehen würden.

Schulsituation Mühlbachhofschule
Die Mühlbachhofschule ist eine teilgebundene Ganztagsschule in Stuttgart-Nord. Im Schuljahr 2023/24 hat sie 269 Schülerinnen und Schüler in 12 Klassen. Ihre Entwicklung ist auch in Zukunft stabil.

Kinder, die im Burghaldenweg 58-64 und in der Lenbachstraße 123-129B (sh. Anlage 1) wohnen, haben bislang einen Schulweg von mehr als 1,6 km zur Mühlbachhofschule. Um künftigen Schülerinnen und Schülern aus diesem Einzugsbereich einen kürzeren Schulweg zu ermöglichen, soll entsprechend des räumlichen Bezugs dieses Gebiet der Bachschule zugeordnet werden.

Durch die Grundschulbezirksänderung um das Gebiet Burghaldenweg und Lenbachstraße ergeben sich für die Schulentwicklungen minimalste Veränderungen, denn betroffen ist im Durchschnitt ein Kind alle 2 Jahre.

Neue Schulbezirksgrenzen Reisachschule / Hattenbühlschule
Um den Kindern aus dem Gebiet der Goslarer Straße / Weilimdorfer Straße 210 – 174 (sh. Anlage 1) einen verkürzten und somit auch einen sicheren Schulweg zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung eine Veränderung der Grundschulbezirksgrenzen zwischen beiden Schulen vor. Beide Schulen bleiben in ihren Zügigkeiten unverändert.

Schulsituation Hattenbühlschule
Die Hattenbühlschule in Feuerbach ist eine Ganztagschule in Wahlform und hat im aktuellen Schuljahr 333 Kinder in 14 Klassen. Durch Aufsiedlungen in ihrem Grundschulbezirk wird sie zur 4-Zügigkeit entwickeln.

Das Gebiet der Goslarer Straße / Weilimdorfer Straße 210-174 (sh. Anlage 1) befindet sich in seiner geografischen Lage in direkter Verlängerung zu Weilimdorf, liegt jedoch auf der Gemarkung Feuerbach. Diese Kinder laufen derzeit einen Schulweg von etwa 2 km zur Hattenbühlschule.

Durch die Grundschulbezirksänderung um das Gebiet Goslarer Straße / Weilimdorfer Straße 210-174 ergeben sich für die Schulentwicklungen minimalste Schwankungen bei der Schülerverteilung. Dieses Baugebiet umfasst im Durchschnitt 1 Kind alle 2 Jahre, die aus diesem Gebiet zur Reisachschule gehen würden.

Schulsituation Reisachschule
Die Reisachschule in Weilimdorf ist derzeit eine 4-zügige Grundschule mit einem Betreuungsangebot im Rahmen des Schülerhauses. Im aktuellen Schuljahr führt sie 384 Kindern in 16 Klassen, schulentwicklungsperspektivisch ist ihre Entwicklung stabil.

Beteiligung der Betroffenen
Alle Schulleitungen und die Bezirksvorstehenden der Bezirke Feuerbach, Weilimdorf und Stuttgart-Nord wurden bei der Planung involviert und stimmten dem Vorschlag zu.
Das Staatliche Schulamt Stuttgart wurde ebenfalls vorab über das Vorgehen informiert und hat keine Einwendungen erhoben.

Die vier Schulgemeinden werden in ihren Schulkonferenzen zu der geplanten Schulbezirksänderung ihre Stellungnahmen abgeben (alle Schulkonferenzen tagen voraussichtlich im April 2024), so dass diese zur Beschlussfassung vorliegen werden.

Die einzelnen Änderungen wurden mit dem Amt für öffentliche Ordnung abgestimmt bzw. werden auf deren Impuls hin vorgeschlagen. Das Amt für öffentliche Ordnung hat darauf hingewiesen, dass mit diesen Maßnahmen sichere Schulwege gewährleistet sind.

Bewertung der Kinderrechte
Beim Zuschnitt der neuen Schulbezirksgrenzen wurde darauf geachtet, dass die Grundschulkinder ihre jeweilige Grundschule auf einem sicheren Schulweg erreichen können. Dementsprechend wird das Kindeswohl (Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention) im Sinne des Rechts auf Schutz und Fürsorge, sowie Gesundheit berücksichtigt.

Finanzielle Auswirkungen

Keine




Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen


Keine


Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen


Anlage 1 Karte


<Anlagen>



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