Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: 4611-08
GRDrs 79/2018
Stuttgart,
03/22/2018



Übernahme von Ausfallbürgschaften zur Absicherung von
Zuschüssen aus dem Investitionsprogramm des Bundes
"Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020"




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich18.04.2018



Beschlußantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt zur Absicherung von Zuschüssen aus dem Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart als Bewilligungsstelle die Sicherheitsleistung in Form einer Ausfallbürgschaft bis zur Höhe der Bundesförderung.

2. Für die Übernahme der Bürgschaften erhebt die Stadt eine einmalige Gebühr in
Höhe von 0,5 % der Bürgschaftssumme.



Begründung:


Zur Förderung eines bedarfsgerechten Ausbaus von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege hat der Bund bislang drei Förderprogramme aufgelegt. Ergänzend hat das Land für Maßnahmen, die zwischen dem 01.07.2012 und dem 31.03.2014 begonnen wurden und für die eine Förderung mit Bundesmitteln nicht möglich war, Fördermittel zur Verfügung gestellt.

Die Mittel des Bundesprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ (vgl. GRDRs 737/2015) sind zwischenzeitlich aufgebraucht. Mit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020“ (VwV Investitionen Kinderbetreuung) am 06.10.2017 stehen nun nochmals 152 Mio. Euro für die Kinderbetreuungsfinanzierung zur Verfügung.


Die genannte Verwaltungsvorschrift verlangt zur Sicherung von Rückforderungsansprüchen, die entstehen können, wenn die Einrichtung vor Ablauf der Zweckbindung geschlossen wird, von jedem Zuwendungsnehmer ab einer Zuwendung von 50.000 EUR eine Sicherheitsleistung. Sofern diese nicht dinglich auf dem Grundstück des geförderten Objekts erfolgen kann, muss die Sicherung in Form einer Ausfallbürgschaft erfolgen.

Die Kosten für eine alternative Absicherung über eine Bankbürgschaft müsste der Träger aus eigenen Mitteln finanzieren. Die Landeshauptstadt Stuttgart bezuschusst derartige Kosten bisher nicht. Daher verbleibt für die Sicherung des Rückzahlungsanspruchs nur eine Bürgschaftsübernahme durch die Stadt.

Aufgrund der von den Zuschussempfängern zu erfüllenden Voraussetzungen für die Bundesförderung kann davon ausgegangen werden, dass mit einer Inanspruchnahme der Stadt aus den Bürgschaften nicht zu rechnen ist. Für die Bürgschaftsübernahme erhebt die Stadt jeweils eine einmalige Gebühr von 0,5% des verbürgten Betrages. Die Übernahme der Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 88 Abs. 2 GemO, wenn im Einzelfall mehr als 90.000 € verbürgt werden.

Mit dem vorliegenden Beschlussantrag soll die Verwaltung wieder ermächtigt werden (wie dies bereits für alle bereits geschlossenen Förderprogramme erfolgt ist), für die unter dieses Förderprogramm fallenden Maßnahmen die Bürgschaften zu übernehmen.

Folgende Träger haben bereits einen Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft gestellt:

AntragstellerMaßnahmemögliche Bundesmittel
Kita Stuttgart gGmbH15 weitere Plätze in der Kita „Kleine Entdecker“ in Stuttgart-Botnang
70.000 EUR
Maßnahmemögliche Bundesmittel
Kindertagesstätten Himpelchen & Pimpelchen gGmbH15 neue Plätze in der Kita Himpelchen und Pimpelchen in Stuttgart-Möhringen
170.000 EUR
Mit weiteren Anträgen ist zu rechnen. Nach Schließung des Programms wird die Verwaltung über die übernommenen Bürgschaften berichten.

Zur Sicherung von Rückzahlungsansprüchen von Zuschüssen aus dem inzwischen geschlossenen Programm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ wurden folgende Bürgschaften übernommen:

Einrichtung
Maßnahme
Datum
Höhe
Stand 31.12.2017
Montessori KindergartenNeubau
19.10.2015
240.000,00
230.400,00
Kindergarten ApfelbäumchenUmbau
19.11.2015
60.497,00
48.397,60
Waldorfkindergarten AvalonNeubau
13.03.2017
70.000,00
70.000,00






Michael Föll
Erster Bürgermeister



Finanzielle Auswirkungen

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Anlagen

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