Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
572
1
VerhandlungDrucksache:
1304/2017
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 13.12.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Direktvergabe der Verkehrsleistungen an die
Stuttgarter Straßenbahnen AG
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 29.11.2017, öffentlich, Nr. 529

Ergebnis: Einbringung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 07.11.2017, GRDrs 1304/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Betrauung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) durch die Landeshauptstadt Stuttgart ab 01.01.2019 im Wege der Direktvergabe und dem dazugehörigen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) wird zugestimmt. 2. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) wird ermächtigt, dem ÖDLA samt Anlagen in Form eines Gesellschafterbeschlusses zuzustimmen, durch den die SSB mit den Verkehrsleistungen in Stuttgart betraut wird. 3. Der Betrauung der SSB mit den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) hinsichtlich des Betriebs der Killesbergbahn sowie der Straßenbahnwelt mit historischem Fahrbetrieb wird zugestimmt. 4. Zur laufenden Bestandsbetrauung wird beschlossen, dass der SSB im Übergangszeitraum bis zum Laufzeitbeginn des ÖDLA die Ausgleichszahlungen für rabattierte Beförderung im Ausbildungsverkehr des Landes (sog. § 45a-Mittel) entsprechend der Änderung des ÖPNVG vom 24.10.2017 an die SSB weitergeleitet werden. 5. Die Verwaltung wird ermächtigt die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Direktvergabe in die Wege zu leiten. Der Vertreter der LHS wird dabei ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für die Direktvergabe und die DAWI-Betrauung erforderlich und zweckmäßig sind.



Laut StR Sauer (CDU) sollte zu diesem Tagesordnungspunkt in der morgigen Sitzung des Gemeinderats eine Beratung erfolgen.


Danach stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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