Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 402/2019
Stuttgart,
07/03/2019



Förderrichtlinien für den Austausch veralteter Kühlschränke und Kühl-Gefrierkombinationen durch Neugeräte mit höchster Energieeffizienz („Kühlschranktausch“)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.07.2019
24.07.2019



Beschlußantrag:

1. Zur Förderung des Austauschs veralteter Kühlschränke und Kühl-Gefrierkombinationen wird für das Haushaltsjahr 2019 eine Fördersumme in Höhe von 15.000 Euro zur Verfügung gestellt, die nach den in Anlage 1 abgedruckten Richtlinien zur Förderung des Austauschs veralteter Kühlschränke und Kühl-Gefrierkombinationen vergeben wird.

2. Die Richtlinien des Förderprogramms „Kühlschrankaustausch“ werden nach Anlage 1 beschlossen.

3. Die Richtlinien treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart in Kraft und gelten für alle Anträge, die ab diesem Zeitpunkt beim Amt für Umweltschutz eingehen.

4. Die Finanzierung des Förderprogramms „Kühlschranktausch“ im Umfang von 15.000 Euro in 2019 erfolgt im THH 360 – Amt für Umweltschutz, Amtsbereich 3607020 – Energiewirtschaft bei Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Energiekonzept „Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart“ (GRDrs 1056/2015) wurde am 28. Januar 2016 vom Gemeinderat beschlossen. Mit der Verabschiedung des Energiekonzepts und der damit einhergehenden Bereitstellung von Haushalts- und Personalmitteln wurde mit der Umsetzung von Maßnahmen des Energiekonzepts begonnen. Im Jahr 2017 wurden erneut Haushalts- und Personalmittel bereitgestellt (GRDrs 485/2017). Eine der geplanten Maßnahmen ist die Einführung des Förderprogramms „Kühlschranktausch“ für Stuttgarter Haushalte. Die Förderung des Austauschs veralteter und ineffizienter Kühlschränke und Kühl-Gefrierkombinationen durch Geräte der höchsten Energieeffizienzklasse ist von großer Bedeutung, da diese, bedingt durch ihren Dauerbetrieb, zu den größten Stromverbrauchern in Haushalten zählen. Eine Umfrage im Zuge des Projekts SEE (Stadt mit Energie-Effizienz) bei über 700 Stuttgarter Haushalten hat ergeben, dass sich hochgerechnet in Stuttgart ca. 354.000 Kühlschränke oder Kühl-Gefrierkombinationen befinden. Rund 26 % dieser Geräte sind älter als 15 Jahre (ca. 92.000 Geräte). Bei einer mittleren Einsparung von rund 250 kWh/a pro Gerät ergibt sich durch deren Austausch ein Einsparpotenzial von insgesamt 23 GWh/a für die Gesamtstadt. Darüber hinaus soll das Förderprogramm die Bürgerinnen und Bürger zur Umsetzung weiterer Energieeinsparmaßnahmen motivieren.

I) Rahmenbedingungen und Fördersystematik

Durch das Förderprogramm „Kühlschrankaustausch“ erhalten Stuttgarter Haushalte einmalig einen Zuschuss für den Austausch eines Kühlschranks oder einer Kühl-Gefrierkombination mit einem Mindestalter von 15 Jahren, sofern dieses durch ein Neugerät mit der höchsten Effizienzklasse ersetzt wird. Die Förderquote beträgt 50 % des Kaufpreises bzw. maximal 150 Euro.

Nach Kauf des Neugeräts wird vom Zuwendungsempfänger beim Amt für Umweltschutz ein schriftlicher Antrag auf Förderung eingereicht. Die ordnungsgemäße Entsorgung des Altgeräts ist zwingende Fördervoraussetzung. Dem Antrag muss deshalb ein Entsorgungsnachweis beigelegt werden. Zudem muss über eine Rechnung, das Typenschild oder die Gerätebezeichnung das Alter des Altgeräts nachgewiesen werden. Das Neugerät muss der höchsten am Markt verfügbaren Effizienzklasse entsprechen (aktuell A+++). Das Amt für Umweltschutz (Abteilung Energiewirtschaft) prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit und zahlt anschließend den Zuschuss an den Antragsteller aus.

II) Kumulierungsmöglichkeiten

Das städtische Förderprogramm ist kombinierbar mit geltenden und zukünftigen Programmen eines identischen Fördertatbestands, sofern diese das zulassen.




Finanzielle Auswirkungen

Insgesamt stehen für die Umsetzung des Energiekonzepts 1.200.000 Euro zur Verfügung (GRDrs 485/2017). Davon sind insgesamt 20.000 Euro für die „Initiative Lampen- und Gerätetausch (weiße Ware)“ vorgesehen. Für die Durchführung der LED-Tauschaktion sind 5.000 Euro notwendig, sodass für das Förderprogramm „Kühlschranktausch“ 15.000 Euro bereitstehen.

Die Finanzierung des Förderprogramms „Kühlschranktausch“ im Umfang von 15.000 Euro in 2019 erfolgt im THH 360 – Amt für Umweltschutz, Amtsbereich 3607020 – Energiewirtschaft bei Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine.

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine.



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Förderrichtlinien der Landeshauptstadt zur Förderung des Austauschs veralteter Kühlschränke und Kühl-Gefrierkombinationen

<Anlagen>



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