Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1196/2019
Stuttgart,
11/28/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.12.2019



Haushalt 2020/21 - Finanzplanung bis 2024
Gefahr für Radfahrer durch Rechtsabbieger beseitigen


Beantwortung / Stellungnahme

Bereits aktuell werden bei allen zur Beschaffung anstehenden Nutzfahrzeugen ein „aktiver Bremsassistent mit Fußgängerkennung und Abbiegeassistent“ im Leistungsverzeichnis der entsprechenden Ausschreibung gefordert, sofern dies im entsprechenden Fahrzeugsegment lieferbar ist. Mit dieser Zusatzausstattung werden in Kürze 33 Fahrzeuge in Dienst gestellt.

Ein „aktiver Bremsassistent mit Fußgängerkennung und Abbiegeassistent“ zur Nachrüstung wird, auch nach telefonischer Auskunft durch das Kraftfahrbundesamt in absehbarer Zeit nicht zertifiziert werden. Nachrüstbar sind aktuell ausschließlich sog. „passive Abbiegeassistenten“ welche, allerdings ohne direkten Bremseingriff, den Fahrer lediglich optisch und akustisch vor Gegenständen im überwachten Bereich warnen. Das können Radfahrer, Fußgänger aber auch am Straßenrand stehende Dinge sein. Das schnelle Reaktionsvermögen des Fahrers ist somit bei einem nachgerüsteten System immer noch der wichtigste Faktor.

Das aktuell in der Abfallentsorgung eingesetzte Modell Mercedes Econic, besitzt aufgrund seines Niederflurfahrgestells einen, im Vergleich zu konventionellen Nutzfahrzeugen, nahezu verschwindend geringen toten Winkel; da der Fahrer fast auf Augenhöhe mit Radfahrern und Fußgängern sitzt. Den Fahrern dieser Fahrzeuge stehen aktuell sechs Rück- und Rampenspiegel, vier Betriebsmonitore sowie ein Monitor für die Heckraumüberwachung zur Verkehrsbeobachtung zur Verfügung. Mit einem „passiven Abbiegeassistenten käme ein zusätzlicher Monitor samt zugehöriger Warnleuchten hinzu.

Aus Sicht des AWS würden sich die in den letzten 4 – 5 Jahren beschafften Abfallsammelfahrzeuge sowie Nutzfahrzeuge mit Kofferaufbauten und Nutzfahrzeuge des SES zur Nachrüstung eignen. Kehrmaschinen sowie Winterdienstfahrzeuge sind aufgrund der genutzten Wechselaufbauten und ggf. vorhandener Überbreite der Anbauten technisch nicht nachrüstbar. Dies beträfe rund 70 Nutzfahrzeuge.


Die Kosten für die Nachrüstung eines Nutzfahrzeuges mit einem „passiven Abbiegeassistenten“ incl. Einbaukosten würden nach unserer Schätzung bei rd. 3.600 €/Fahrzeug liegen. In Summe rd. 250.000 €. Da nahezu alle Nutzfahrzeuge Spezialaufbauten besitzen muss für jeden Fahrzeugtyp die nachträgliche Einbaumöglichkeit einzeln geprüft werden.
Hinzu kommen noch die Kosten für Ersatzfahrzeuge während des Einbaus in Höhe von rd. 35.000 €.


Somit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von rd. 285.000 €.



Vorliegende Anträge/Anfragen

505/2019 CDU-Gemeinderatsfraktion




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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