Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 783/2020
Stuttgart,
09/16/2020



Verlängerung der Ermächtigungen zur Beschäftigung von Personal als Persönliche Ansprechpartner*innen im Ausbildungscampus



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
28.09.2020
07.10.2020
08.10.2020



Beschlußantrag:

1. Vom zusätzlichen Personalbedarf für Persönliche Ansprechpartner*innen beim Jobcenter für die vermittlerische Betreuung von Schüler*innen im Ausbildungscampus im Umfang von 3,00 VZK in der Entgeltgruppe 10 TVöD wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans ab 01.01.2021 entsprechend der befristeten Überlassung der Mieträume in der Jägerstraße 14 - 18 an den Ausbildungscampus befristet bis zum 31.12.2022 Personal beim Jobcenter in der Entgeltgruppe 10 TVöD im Umfang von 3,00 VZK einzustellen.
2. Die Arbeitsverträge des auf den Ermächtigungen eingestellten Personals dürfen unbefristet abgeschlossen werden. Nach Ablauf der Ermächtigungen wird das Personal auf Stellen des Stellenplans weiter beschäftigt.
3. Der Verlängerung der unentgeltlichen Überlassung der Mieträume in der Jägerstraße 14 - 18 an den Ausbildungscampus Stuttgart bis 31. Dezember 2022 wird zugestimmt.



Begründung:


Zu 1. und 2.
Der Ausbildungscampus wurde von der Bürgerstiftung im Jahr 2016 initiiert und ist adressiert an Schüler*innen in den VABO Klassen (Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse). Die Schüler*innen werden unterstützt bei der Berufsfindung, Bewerbung, Vermittlung und während der Ausbildung.
In der GRDrs. 910/2017, Anlage 14 wurden erstmalig Ermächtigungen zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans im Umfang von 3,00 VZK in EG 10 als Persönliche Ansprechpartner*innen im Ausbildungs­campus Stuttgart zur Verfügung gestellt. Die Ermächtigungen sind entsprechend der befristeten Überlassung der Mieträume in der Jägerstraße 14 - 18 an den Ausbildungscampus Stuttgart zeitlich befristet bis 31.12.2020, s. dazu GRDrs. 946/2016 („Kostenfreie Überlassung von Räumlichkeiten für den Ausbildungscampus Stuttgart in der Jägerstraße 14 - 18 in Stuttgart-Mitte“).
Mit der Implementierung der Persönlichen Ansprechpartner*innen des Jobcenters vor Ort wird neben der Sicherstellung einer frühzeitigen schulischen und beruflichen Orientierung und damit einhergehend einer passgenauen Berufswegplanung auch die Erfüllung des gesamtgesellschaftlichen Auftrags, eine Perspektive für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu schaffen, Rechnung getragen. Die Schüler*innen werden von den im Ausbildungscampus vorgehaltenen Persönlichen Ansprechpartner*innen, im Umfang von 300% VZK, vermittlerisch betreut, soweit sich diese im SGB II-Leis-tungsbezug befinden. Methodisch wird im Rahmen des beschäftigungsorientierten Fallmanagements gearbeitet.
Durch die Ermächtigungen zur Beschäftigung von Persönlichen Ansprechpartner*innen im Ausbildungscampus wird darüber hinaus ermöglicht, rechtskreisübergreifende Integrationsstrategien (von der Jugendhilfe SGB XIII in das SGB II) für junge (unbegleitete) minderjährige Flüchtlinge zu etablieren und damit frühzeitig die Weichen für eine erfolgreiche berufliche und soziale Integration zu stellen. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Beratung von Unternehmen zum Thema „Einstellung und Ausbildung von Geflüchteten“ und die Vernetzung der vorhandenen Angebote, auch für Arbeitgebende. Der Ausbildungscampus ist – durch die Präsenz unterschiedlicher Arbeitsmarktakteure vor Ort - eine wichtige gemeinsame Anlaufstelle für Betriebe und junge Geflüchtete von IHK, HWK, Agentur für Arbeit und Jobcenter. In Kooperation mit dem Landesprogramm „Pakt für Integration“ wurde 2019 der Integrationspreis für Baden-Württemberg gewonnen.
Mit den vorhandenen Personalkapazitäten im Umfang von 300% VZK werden junge Menschen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, erreicht. Der Fallschlüssel von 1:75 hat sich bewährt. Es können somit 225 von insgesamt 620 jungen geflüchteten Menschen intensiv und individuell unterstützt werden.
Eine Reduzierung der Personalkapazitäten würde dazu führen, dass Gruppenangebote nicht mehr durchgeführt und junge geflüchtete Menschen nicht mehr engmaschig begleitet werden könnten. Die berufliche Integration und die gesellschaftliche Teilhabe der Zielgruppe wäre gefährdet. Gerade bei jungen geflüchteten Menschen besteht nicht erst seit den Vorkommnissen in Stuttgart in diesem Sommer ein hohes gesellschaftliches Interesse der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe sowie der Berufsorientierung.
Die bisher an der Finanzierung des Ausbildungscampus beteiligten Unternehmen (u. a. die Daimler AG, die Robert Bosch GmbH und die Porsche AG) haben sich bereit erklärt, für die Jahre 2021 bis 2022 jährlich 114.450 EUR zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung ist die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung durch die Landeshauptstadt Stuttgart.
In der Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021, GRDrs. 669/2019, wurden die finanziellen Bedarfe für die Weiterführung des Ausbildungscampus bis 31.12.2022 und die sich daraus ergebende Gewährung eines städtischen Betriebskostenzuschusses in Form einer Fehlbetragsfinanzierung in Höhe von rd. 123.000 EUR jeweils für die Jahre 2021 und 2022 dargestellt. In den Haushaltsplanberatungen 2019 wurde der Vorlage zugestimmt.

Zu 3.
Der Ausbildungscampus bündelt seit April 2017 erfolgreich die Unterstützungsangebote unterschiedlicher Behörden, Institutionen, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft an einem Ort.
Die Räumlichkeiten des Ausbildungscampus sind als einladender Ort konzipiert. Zentrum ist ein multifunktionaler Empfangs-, Begegnungs- und Lernraum. Darüber hinaus sind Räume für vertrauliche Gespräche, die Arbeitsplätze der hauptamtlich Tätigen und Netzwerkpartner, eine Küche und Sanitäranlagen vorhanden. Sie umfassen eine Fläche von ca. 600 m² und befinden sich im Gebäude der Jägerstraße 14 - 18, welches eigens für die städtischen „Flüchtlingsdienststellen“ angemietet wurde. Neben dem Ausbildungscampus sind dort die Abteilung Flüchtlinge des Sozialamts, das Sachgebiet Flüchtlinge der Ausländerbehörde des Amts für öffentliche Ordnung sowie ein Teilbereich der Abteilung Migration und Teilhabe des Jobcenters untergebracht, wodurch eine enge Verzahnung dieser Bereiche möglich ist.
Die Kosten für die Räumlichkeiten trägt die Landeshauptstadt Stuttgart - derzeit befristet bis 31.12.2020 (s. GRDrs 946/2016 „Kostenfreie Überlassung von Räumlichkeiten für den Ausbildungscampus Stuttgart in der Jägerstraße 14 - 18 in Stuttgart-Mitte“). Die Monatsmiete beträgt ab 01.01.2021 6.354 EUR (10,59 EUR/m²) und ab 01.01.2022 6.480 EUR (10,80 EUR/m²), hinzu kommen 2.100 EUR Betriebskosten (3,50 EUR/m²) sowie rund 2.000 EUR jährlich für die Unterhaltsreinigung, was einen Aufwand von 103.448 EUR für 2021 und 104.960 EUR für 2022 ergibt.
Träger des Ausbildungscampus ist der gemeinnützige Verein „Stuttgarter Bildungscampus e. V.“, der sich insbesondere aus Spenden der großen Partner - Daimler AG, Robert Bosch GmbH und Porsche AG - finanziert. Mit den Spenden kann knapp die Hälfte der Personalkosten der 2,8 Stellen für die Koordination sowie der sonstigen Sachkosten gedeckt werden. Da die Sicherstellung der Finanzierung des Ausbildungscampus im besonderen Interesse der Landeshauptstadt Stuttgart liegt, wurde im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2020/2021 der Gewährung eines Betriebskostenzuschusses in Form einer Fehlbetragsfinanzierung in Höhe von rund 123.000 EUR jeweils für die Jahre 2021 und 2022 zugestimmt (s. Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021, GRDrs 669/2019 „Ausbildungscampus: Partnerschaft für Integration fortführen“).
Mit der Verlängerung der unentgeltlichen Überlassung der Mieträume bis 31. Dezember 2022 leistet die Landeshauptstadt Stuttgart einen weiteren wichtigen Beitrag für die Aufrechterhaltung des Angebots des Ausbildungscampus Stuttgart.


Finanzielle Auswirkungen

Zu 1. und 2.
Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten fachspezifischer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die Stellen entsteht.

Zu 3.
Der Aufwand für die Miet- und Nebenkosten beläuft sich für 2021 auf 103.448 EUR und für 2022 auf 104.960 EUR. Diese werden aus dem THH 230 - Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030, Amtsbereich - Immobilienverwaltung, KontenGr. 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, gedeckt.



Beteiligte Stellen

Referat AKR
Referat WFB





Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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