Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
107/2021
Stuttgart,
03/11/2021
Auswahl des Betriebsträgers der Tageseinrichtung für Kinder in der Sigmaringer Straße 119, 70567 Stuttgart nach Trägeraufruf
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
24.03.2021
Beschlußantrag:
1. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in der Sigmaringer Straße 119 in 70567 Stuttgart wird dem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe, der FRÖBEL Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH übertragen.
2. Die städtische Förderung für dieses Angebot erfolgt nach den geltenden „Grundsätzen für die Förderung der Betriebsausgaben von öffentlich-zugänglichen Kindertagesein-richtungen“ in der jeweils aktuellen Fassung.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Das Trägerauswahlverfahren wurde am 3. Dezember 2020 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart bekannt gemacht (Trägeraufruf). Alle fachlich geeigneten und interessierten Träger hatten somit die Möglichkeit, Informationsunterlagen anzufordern und sich um die jeweilige Trägerschaft zu bewerben.
Die Informationsunterlagen enthielten detaillierte Angaben zu der geplanten Kinderta-geseinrichtung, die Angebotsvoraussetzungen und Angaben zu den Fördergrundsät-zen. Daneben wurden die Träger darauf hingewiesen, dass es sich um ein nichtförm-ches Interessenbekundungs- oder Vergabeverfahren handelt, der Trägeraufruf lediglich als erster Schritt zur Auswahl eines freien Trägers für eine Betriebsträgerschaft dient, rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf finanzielle Mittel seitens der Interessierten mit der Teilnahme am Verfahren nicht bestehen, eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen ausgeschlossen ist und die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen für beide Seiten vertraulich sind.
Die Bewerberinnen und Bewerber wurden gebeten, möglichst differenzierte und auf-schlussreiche Aussagen einzureichen zu den (Beweg-) Gründen für den Antrag auf Ein-richtung und Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder, zu den Angaben zur Trägerkon-zeption sowie zu den Angaben zur Einrichtungskonzeption. Alle eingegangenen Be-werbungen wurden gesammelt. Die verwaltungsinterne Auswertung wurde durchgeführt durch Vertreter der Dienststelle Förderung freier Träger und der Jugendhilfeplanung.
Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen wurden auch die finanzielle
und organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit der Bewerber ge-prüft.
Vorgesehen sind vier Gruppen, in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut werden. Die Platzzahl ist abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. Aufgrund der derzeitigen Bedarfssituation im Stadtbezirk ist zunächst folgende Angebotsform vorzusehen:
Ø
2 Gruppen GT 0 - 3 mit gesamt 20 Plätzen
Ø
2 Gruppen GT 3 - 6 mit gesamt 40 Plätzen
Die Inbetriebnahme ist zum Januar 2022 geplant.
Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf im Stadtgebiet Möhringen, vorzugsweise die Stadtteile Möhringen-Ost und Möhringen-Mitte, abdecken.
Folgende Bewerbungen sind für die Übernahme der Betriebsträgerschaft eingegangen:
Ø
Stiftung „Krippe und Kindergarten Rominger“, Stuttgart
Ø
KMK Kinderzimmer GmbH & Co.KG, Hamburg
Ø
Apfelbäumchen e. V., Stuttgart
Ø
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH, Berlin
Ø
Polifant gGmbH, Leonberg
Ø
Kindertagesstätten Himpelchen und Pimpelchen gGmbH, Stuttgart
Ø
Seepferdchen Kita gGmbH, Stuttgart
Nach der Auswertung der eingesandten Konzepte schlägt die Verwaltung vor, dem Träger „FRÖBEL Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH“ die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in der Sigmaringer Straße 119 zu übertragen.
Sechs Träger erfüllen auf einem guten Niveau die Anforderungen zur Führung einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung. Die Ergebnisse der Nutzwertanalysen zeigen, dass diese in ihren Bewerbungen Aussagen zu ihren Beweggründen und zu ihren jeweiligen Träger- und Einrichtungskonzeptionen gemacht haben. Die Grundlagen zur Umsetzung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages sind dargelegt. Die Angaben zur Ausgestaltung des Konzeptes, zum Qualitäts- und Personalmanagement, zur Beteiligung der Eltern sowie zum Finanzierungskonzept sind nachvollziehbar. Auf die Umsetzung der Bildungsförderung sowie der Sprachbildung und -förderung wurde eingegangen.
Sie unterscheiden sich jedoch in der Art und Weise der geplanten Umsetzung der einzelnen Bausteine, die in den jeweiligen Konzepten beschrieben sind.
Der Träger „FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH, Berlin“, überzeugt mit seiner Bewerbung insbesondere durch folgende Punkte:
Ø
Verknüpfung des Grundverständnisses von Bildung, Erziehung und Betreuung mit einem sehr differenzierten Trägerleitbild, das sich im pädagogischen Leitbild sowie einem Führungs- und Unternehmensleitbild abbildet,
Ø
Breite inhaltliche Darlegung der Einrichtungskonzeption mit der Umsetzung des Orientierungsplanes für Bildung und Erziehung in Baden-Württemberg und Einbettung in die Fröbel-Rahmenkonzeption,
Ø
Überdurchschnittliche Maßnahmen im Bereich des Personalmanagements, angefangen von Standards zur Qualifikation über Personalbindung bis hin zu Instrumenten der Personalentwicklung,
Ø
Intensive Beschäftigung mit sozialstrukturellen Gegebenheiten des Sozialraumes, Betonung der Bedeutung der Sozialraumorientierung für die Arbeit der Kindertageseinrichtung und hohe Bereitschaft zur Vernetzung im Stadtteil und Stadtbezirk.
Die Trägerschaft der Kindertagesstätte Sigmaringer Straße 119 soll daher der Träger
„FRÖBEL Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH“ übernehmen.
Der Träger hat bei Abgabe der Bewerbung mit rechtsverbindlicher Unterschrift versi-chert, dass er mit den Förderbedingungen der Stadt Stuttgart einverstanden ist. Der Träger verpflichtet sich zur analogen Anwendung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder. Das be-deutet insbesondere, dass die Elternbeiträge (inklusive Essensgeld sowie unter Be-rücksichtigung der Geschwisterermäßigung) den städtischen Kostenbeitrag maximal um 20 % überschreiten dürfen. Der Träger verpflichtet sich damit auch zur Teilnahme am Bonuscard- und Familiencardverfahren.
Der Träger erhält eine Förderung der Kaltmiete nach den Standards der jeweils gültigen
Fördergrundsätze des Jugendamts. Eine mögliche Differenz zwischen der Kaltmiete laut Mietvertrag und förderfähiger Höchstmiete (aufgrund größerer Flächen oder höhe-rer Preise/qm) wird zusätzlich zu 100 % gefördert.
Finanzielle Auswirkungen
Die Bereitstellung der Betriebskosten erfolgt als Vorbelastung zum Doppelhaushalt 2022/2023 und wird im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023 in der Betriebskostenpauschale zum Kita-Ausbau in Stuttgart bei dem Projekt 7.519365 - Sonstige Investitionen Kitas (Kita Pauschale,) Kontengruppe 7873 - Bau (Pauschale) berücksichtigt.
Beteiligte Stellen
Das Referat WFB hat mitgezeichnet.
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
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