Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 383/2019
Stuttgart,
05/29/2019



Umsetzung Starke-Familien-Gesetz im Schulbereich
Entfall des Eigenanteils beim Mittagessen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.07.2019
04.07.2019



Beschlußantrag:

1. Aufgrund des vom Bund verabschiedeten „Starke-Familien-Gesetzes“ entfällt ab dem 01.08.2019 für Schülerinnen und Schüler mit Bonuscard und Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz in den städtischen Schulen, die ein gemeinsames Mittagessen anbieten, der Eigenanteil von einem Euro pro Essen. Der Bund trägt hierfür die Kosten. Entsprechend wird ab dem Schuljahr 2019/2020 an allen Schulen in der Trägerschaft der Stadt Stuttgart, die ein gemeinsames Mittagessen anbieten, das Essen für Schülerinnen und Schüler mit Bonuscard kostenfrei angeboten. 2. Für Schülerinnen und Schüler mit Bonuscard, die keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz erhalten, übernimmt die Stadt weiterhin die Essenskosten auf freiwilliger Basis.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Dieser setzt sich aus den Kosten der Essensherstellung, der Anlieferung, der Ausgabe, der Reinigung und ggf. der Essensgeldabrechnung zusammen.
Hierzu stellt das Schulverwaltungsamt dem Jobcenter die Unterlagen für die Abrechnung mit den notwendigen Angaben zu den Bonuscard-Inhabern zur Verfügung.

Am 21.03.2019 verabschiedete der Bundestag und am 12.04.2019 der Bundesrat das „Starke-Familien-Gesetz“. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Leistungen für Bildung-und Teilhabe (BuT). Demzufolge entfällt ab dem 01.08.2019 der Eigenanteil am gemeinsamen Mittagessen für Leistungsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz. Um diese gesetzliche Vorgabe in Stuttgart umzusetzen, müssen die entsprechenden Beschlüsse angepasst werden.


1. Kostenfreies Mittagessen für Schülerinnen und Schüler mit Bonuscard Schülerinnen und Schüler mit Bonuscard in den städtischen allgemeinbildenden Schulen in der Trägerschaft der Stadt Stuttgart, die ein gemeinsames Mittagessen anbieten, erhalten ab dem Schuljahr 2019/2020 ein kostenloses Mittagessen. Der Bund trägt ab 01.08.2019 für Schülerinnen und Schüler mit Anspruchsberechtigung auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket die Aufwendungen für die Essenskosten. Für Schülerinnen und Schüler mit Bonuscard, die keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz erhalten, übernimmt die Stadt weiterhin diese Kosten auf freiwilliger Basis (siehe aufgeführte Punkte unter 2.).

Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen haben bis zum 25. Lebensjahr ebenfalls eine Anspruchsberechtigung auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz. Soweit an einer beruflichen Schule in der Trägerschaft der Stadt Stuttgart ein gemeinsames Mittagessen angeboten wird, können diese Schülerinnen und Schüler auf Antrag ebenfalls ein kostenloses Mittagessen erhalten. In den übrigen Fällen ist das jeweilige Jobcenter für die Kostenerstattung zuständig.


2. Übernahme der Essenskosten durch die Stadt Stuttgart Für Schülerinnen und Schüler der Schwellenhaushalte ohne BuT-Anspruch über-
nimmt die Stadt Stuttgart die Essenskosten bisher auf freiwilliger Basis (vgl. GRDrs. 1267/2011). Zum 01.01.2017 trat eine neue Bonuscard-Regelung in Kraft, nach der sich die Anspruchsberechtigung für die Bonuscard aus dem Bezug folgender Sozialleistungen ableitet: Leistungen nach dem SGBII, Sozialhilfe nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag, Wohngeld und Jugendhilfe SGB VIII. Dadurch ist der Berechtigungszugang „Schwellenhaushalte“ entfallen (GRDrs. 1390/2015).

Eine vollständige Kostenerstattung durch das Jobcenter ist weiterhin nicht möglich, obwohl der Personenkreis, der Anspruch auf BuT-Leistungen hat, nahezu identisch mit dem für die Bonuscard ist. Dies hat folgende Gründe:
Die neuen bundesgesetzlichen Regelungen haben auf die bisherige städtische Regelung keine Auswirkung. Die Übernahme der Essenskosten für Schülerinnen und Schüler mit Bonuscard, die keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz erhalten, soll durch die Stadt in Form einer Freiwilligkeitsleistung daher weiterhin unverändert erfolgen.

Derzeit nehmen ca. 5.800 Schülerinnen und Schüler in der Landeshauptstadt Stuttgart am 1-Euro-Essen teil. Der Erstattungsanteil des Jobcenters beträgt aktuell 78 %.
Das Jobcenter erstattet rückwirkend, d.h. das Jobcenter bearbeitet im Haushaltsjahr 2019 das Schuljahr 2017/18. Da die Ausgaben jährlich ansteigen und die Einnahmen/Erstattungen ein bis zwei Jahre zeitverzögert erfolgen, sind diese immer geringer als die Ausgaben. Die Differenz wird durch den städtischen Haushalt vorfinanziert.

Haushaltsjahr
Aufwand 1-Euro-Essen in Euro
Ertrag BuT 1-Euro-Essen in Euro
Anzahl der teilnehmenden Schüler mit Bonuscard am
1-Euro-Essen
2018
3.011.973,08
2.318.990,95
5.608
2017
3.104.521,35
2.156.130,79
5.777
2016
3.278.632,50
1.627.312,70
6.142
2015
2.946.467,80
1.325.643,70
6.023
2014
2.191.956,52
845.339,27
5.229



Auswirkungen für das Schulverwaltungsamt:

1. Formelle Ganztagsschulen und Schülerhäuser (ca. 70 % der Essensteilnehmer): 2. Schulen, die das Mittagessen in Eigenregie anbieten (ca. 20 % der Essens-TN):
Die Organisation des Mittagessens liegt in der Verantwortung der Schule. Die Schule stellt die Daten für die Abrechnung mit dem Jobcenter dem Schulverwaltungsamt weiterhin in unveränderter Form zur Verfügung. Die Abrechnung in der Schule mit dem Bonuscard-Kind entfällt.


3. SBBZs (ca. 10 % der Essensteilnehmer):
Einzug des Eigenanteils durch die Stadtkämmerei entfällt künftig. Die Schule muss dem Schulverwaltungsamt jedoch weiterhin Daten zur Abrechnung mit dem Jobcenter zur Verfügung stellen, wie bisher.


Inwieweit sich die Neuregelung auf die Anzahl der am gemeinsamen Mittagessen teilnehmenden Schülerinnen und Schülern auswirken wird, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Dementsprechend kann aktuell ein beim Schulverwaltungsamt entstehenden Mehraufwand nicht abgeschätzt werden. Es muss mit einem Anstieg der Anmeldungen zum Mittagessen gerechnet werden.








Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2019
EUR
2020
EUR
2021
EUR
2022
EUR
2023
EUR
2024 ff.
EUR
Sachkonto 42910610
176.000
527.800
598.800
598.800
598.800
598.800
Sachkonto 33210030
0
0
139.000
417.000
473.000
473.000
Finanzbedarf
176.000
527.800
459.800
181.8000
125.800
125.800

Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2019
EUR
2020
EUR
2021
EUR
2022
EUR
2023
EUR
2024 ff.
EUR
Sachkonto 42910610
5.092.700
4.846.800
5.037.900
5.037.900
5.037.900
5.037.900
Sachkonto 33210030
2.712.000
2.510.600
2.955.200
2.955.200
2.955.200
2.955.200
Finanzbedarf
2.380.700
2.336.200
2.082.700
2.082.700
2.082.700
2.082.700

Der Mehraufwand für das Jahr 2019 kann aus den bislang bereitgestellten Mitteln getragen werden. Für die nachfolgenden Jahre wurde ein Sondereinfluss zum Haushaltsplan 2020/2021, der auf Basis der aktuellen Essenszahlen entwickelt wurde, geltend gemacht und von der Finanzverwaltung anerkannt.




Beteiligte Stellen

Referat WFB und Referat AKR




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

<Anlagen>



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