Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1010/2015
Stuttgart,
10/29/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2015



Ausschüttung der Jahresüberschüsse aus Beteiligungen an Flughafen und Messe

Beantwortung / Stellungnahme

Flughafen Stuttgart GmbH

Die vollständige Ausschüttung des Jahresgewinns 2013 der FSG an die beiden Gesellschafter Land Baden-Württemberg (65%) und Landeshauptstadt Stuttgart (35%) wurde vorgenommen, da diese Ausschüttung bis auf weiteres zum letzten Mal nahezu kapital­ertragsteuerfrei erfolgen konnte. Die Voraussetzung für den Mehrheitsgesellschafter Land Baden-Württemberg war dafür, dass zumindest in den nächsten zwei bis drei Jahren keine weiteren Ausschüttungen vorgenommen werden, da die FSG als anlagenintensives Unternehmen für ihr großes Investitionsprogramm die eigene Finanzkraft benötige. Inwieweit trotz dieser hohen Belastungen zukünftig Ausschüttungen an die Gesellschafter möglich sind, sollte angesichts des sich rasch verändernden Geschäftsfelds des Flughafens sowie der anfallenden Steuerbelastungen jeweils jährlich anhand der tatsächlichen Jahresergebnisse durch die Gesellschafter entschieden werden. Stand heute ist eine Zustimmung des Landes zu einem Ausschüttungsbeschluss nicht zu erwarten.


Landesmesse Stuttgart GmbH

Seit dem Geschäftsjahr 2014 entrichtet die LMS eine ergebnisabhängige Pacht an die Projektgesellschaft Neue Messe GmbH & Co. KG. Dadurch wird die ProNM in die Lage versetzt, sowohl die Messeerweiterung als auch erforderliche Instandhaltungsarbeiten an den Bestandsgebäuden der Messe zu finanzieren. Der Jahresüberschuss der Landesmesse Stuttgart GmbH für die Jahre 2016 und 2017 ist deswegen deutlich geringer als in Vorjahren geplant. Der noch bei der LMS verbleibende Gewinn soll thesauriert werden, um die LMS in die Lage zu versetzen, sowohl zukünftige Investitionen (z.B. Messelizenzerwerb) ohne Gesellschafterzuschüsse zu tätigen als auch mögliche konjunkturell bedingte schwächere Messejahre zu kompensieren. Dies ist auch der Wille des Mitgesellschafters Land Baden-Württemberg, so dass der notwendige Gesellschafterbeschluss zu einer Gewinnausschüttung nicht zustande kommen würde. Darüber hinaus wäre auch zu beachten, dass im Falle einer Gewinnausschüttung Kapitalertragssteuer anfallen würde.






Vorliegende Anträge/Anfragen

629/2015 SÖS-LINKE-PluS




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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