Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 600/2016
Stuttgart,
08/15/2016



Weiterer Modellstandort der Bildungsregion Stuttgart: Veielbrunnen/Neckarpark



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.10.2016
19.10.2016



Beschlußantrag:

Als weiterer Modellstandort für den Ausbau von lokalen Bildungsnetzwerken in der Bildungsregion Stuttgart wird der Stadtteil Veielbrunnen/Neckarpark festgelegt.


Begründung:


1.Die von der Landeshauptstadt Stuttgart beantragte Einrichtung einer Bildungsregion (vgl. GRDrs. 545/2010) wurde vom Land Baden-Württemberg ab November 2010 bewilligt. Daraufhin wurden als Modellstandorte für die Bildungsregion Stuttgart vom Gemeinderat die Stadtbezirke Nord, Wangen/Untertürkheim und der Stadtteil Hallschlag festgelegt (vgl. GRDrs 203/2011).

2. Von der RTK Bad Cannstatt wurde bezüglich des neuen Modellstandortes als Ziel formuliert, das neu entstehende Bildungshaus am zentralen Quartiersplatz, zwischen dem gewachsenen Stadtteil Veielbrunnen und dem neu aufgesiedelten Stadtteil Neckarpark, zu einem generationenübergreifenden Bildungscampus zu entwickeln.


3. Die personellen Kapazitäten bei der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft reichen für die Aufnahme eines weiteren Modellstandorts grundsätzlich aus. Die notwendigen personellen Ressourcen können durch eine inhaltlich vertretbare Schwerpunktsetzung der im Landesprogramm Bildungsregion notwendigen Aufgaben auf einen neuen Modellstandort verlagert werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung der Bildungsnetzwerke an den Modellstandorten der Bildungsregion wird wie bisher aus den Projektmitteln der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft finanziert. Es werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt.




Beteiligte Stellen

Die Referate SJG und KBS haben mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

o Beschluss des Bezirksbeirats Bad Cannstatt vom 16.03.2016
o Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 93/2016 vom 18.03.2016





Isabel Fezer

Anlagen



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