Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI
GRDrs
979/2021
Stuttgart,
11/11/2021
Haushalt
2022/2023
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
17.11.2021
Café 72: Förderung einer Hauswirtschaftskraft
Beantwortung / Stellungnahme
In der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es vier Tagestätten der Wohnungsnotfallhilfe.
Die drei Tagesstätten für Wohnungslose, „Olga 46“ des Caritasverbandes für Stuttgart e. V., „Wärmestube“ der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. sowie „Femmetastisch“ des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V. haben zusammen 5,65 Stellen geförderte hauswirtschaftliche Kräfte. In der „Olga 46“ werden 2,65 Stellen, in der „Wärmestube“ 2,0 Stellen und im „Femmetastisch“ 1,0 Stellen Hauswirtschaft gefördert.
Die Tagestätte der Ambulanten Hilfe e. V. hat bislang als Einzige noch keine Hauswirtschaftskräfte angestellt, sondern den steigenden Bedarf, insbesondere während der Corona-Pandemie, mit zwei Mitarbeiter*innen auf 450 EUR-Basis sowie zwei Mitarbeiter*innen auf Ehrenamtspauschale überbrückt.
Die beiden 450 EUR-Kräfte wurden durch das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen der Aufrechterhaltung des Angebots unter Corona-Bedingungen mittels einer einmaligen Zuwendung für die Monate November 2020 bis April 2021 mit insgesamt 6.086 EUR bezuschusst. Die ehrenamtlich Mitarbeitenden hat der Träger aus Eigenmittel finanziert.
Die Ambulante Hilfe e. V. rechnet in ihrer Tagestätte mit 50 Essen pro Tag. Angesichts des Rückgangs der Zahl ehrenamtlich Helfender während der Corona-Pandemie würde nach Angaben des Trägers die Einstellung einer Hauswirtschaftskraft den reibungslosen Betrieb der Tagesstätte erleichtern und die sozialpädagogischen Fachkräfte entlasten.
Die städtische Förderung einer Hauswirtschaftskraft könnte analog zu den drei anderen Tagesstätten durch eine Personal- und Sachkostenpauschale erfolgen. Im Jahr 2020 lag die Pauschale für 1,0 geförderte Stellen bei 49.480 EUR. Unter Berücksichtigung der Personalkosten nach TVöD ergibt sich für die institutionelle Förderung von 1,0 Stellen hauswirtschaftliche Fachkraft für 2022 ein Mittelbedarf von insgesamt 50.223 EUR bzw. für 2023 von 51.243 EUR.
Vorliegende Anträge/Anfragen
---
426/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 546/2021 CDU, 831/2021 FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, 670/2021 SPD, 1078/2021 FDP, 1141/2021 PULS
Dr. Alexandra SußmannBürgermeisterin
<Anlagen>