Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
1103/2019
Stuttgart,
11/21/2019
Haushalt
2020/2021
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
26.11.2019
Aufzug an der Stadtbahnhaltestelle Föhrich in S-Feuerbach
Beantwortung / Stellungnahme
Es wurden in der Vergangenheit mehrfach Wünsche nach einer besseren Anbindung an die Stadtbahnhaltestelle Föhrich formuliert.
Bei der Inbetriebnahme der Haltestelle Anfang der 90er Jahre wurden die damaligen technischen Regeln für die Barrierefreiheit mit z. B. 8 % Rampenneigung realisiert. Für die Haltestelle gilt heute der Bestandschutz. Das heißt für die SSB besteht keine Verpflichtung zur Veränderung oder Ergänzung der Zugangssituation. Zudem gibt es für Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Barrierefreiheit nach heutigem Standard führen würden, keine Zuwendungen.
Aus den genannten Gründen ist zu überlegen, ob städtische Mittel für die Investition und den Betrieb eines Aufzugs, der vom Triebweg auf dem Bahnsteig stadteinwärts führt, bereitgestellt werden können.
Die SSB AG wäre bereit, die Verpflichtung zum Betrieb des Aufzugs zu übernehmen, wenn die Stadt sich an den Kosten des Betriebs und der Erneuerung beteiligt.
Aus heutiger Sicht wäre die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie in den nächsten beiden Jahren möglich, wenn dafür Mittel von ca. 100.000 EUR bereitgestellt werden.
Nach Abschluss der Planungen könnte die Aufzugsanlage voraussichtlich ab den Jahren 2022/2023 realisiert werden. Zu den Gesamtkosten können derzeit ohne eine weiterführende Planung sowie aufgrund der hohen Preissteigerungen im Tiefbau keine belastbaren Aussagen getroffen werden. Es ist mit Gesamtkosten von mindestens 1,5 Mio. EUR zu rechnen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
1102/2019 Freie Wähler
Dirk Thürnau
Bürgermeister
<Anlagen>