Zu 1. 60.000 EUR Künstler*innenhonorare (spartenübergreifend)
Die Künstler*innenhonorare werden bereits für 2022 im Rahmen der Projektförderung (Innofonds) vergeben und auf folgende Sparten verteilt: Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur/Philosophie, Musik, Kultur im öffentlichen Raum.
Antragsteller*innen für Projektförderungen aus den Innofonds sind in den aktuellen Antragsunterlagen bereits dazu angehalten, ihre Honorarkalkulationen an den Empfehlungen der Bundesverbände und Interessenvertretungen zu orientieren.
Zu 2./3. 210.000 EUR Ausstellungshonorare (Bildende Kunst)
Stuttgarter Modell
Da sich die kulturelle Landschaft und kommunalen Verantwortungsstrukturen in Berlin und Stuttgart deutlich unterscheiden, ist zu überprüfen, ob eine Anlehnung an das „Berliner Modell“ wie von ver.di vorschlagen, sinnvoll ist.
Akteure beteiligen – vorhandene Leitfäden nützen
In einem moderierten Prozess entwickelt die Verwaltung zusammen mit Akteur*innen der Kunstszene ein Konzept für eine angemessene und praktikable Vergabe von Ausstellungshonoraren, das den Stuttgarter Verhältnissen Rechnung trägt. Die Partner*innen bei diesem Prozess kommen aus den verschiedenen in Stuttgart aktiven Künstler*innen-Vertretungen, u.a. dem Künstlerbund BW, dem Bund Bildender Künstler BW, der Fachgruppe Bildende Kunst von Ver.di sowie dem „Bündnis für gerechte Kunst- und Kulturarbeit“.
Inhaltliche Grundlage des Entwicklungsprozesses sind die von den div. Künstler*innen-Verbänden herausgegebenen Leitfäden zum Thema (z.B. Künstlerbund BW, BBK BW).
Praktizierte Vergabemodelle anderer Städte auswerten
In Deutschland werden von einigen Ländern und Kommunen bereits Konzepte zur Vergabe von Ausstellungshonoraren umgesetzt (z.B. Berlin, Hamburg, Halle).
Im Rahmen der Konzeptentwicklung werden diese Konzepte ausgewertet. Ziel ist ein Vergabemodell, das den sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der Landeshauptstadt Stuttgart angemessen und mit den bestehenden Förderstrukturen kompatibel ist.
Schritt 1: 2022 – Konzeptentwicklung
Entwicklung eines Konzepts zur Vergabe angemessener Ausstellungshonorare für Künstler*innen bzw. Akteur*innen im Bereich Bildender Kunst.
Extern moderierter Entwicklungsprozess unter Einbeziehung von Verwaltung und Kunstszene. Pilotcharakter: das Konzept sollte so angelegt sein, dass es ggf. modifiziert auch auf andere Bereiche/Sparten übertragen werden kann.
Abstimmung mit dem Land Baden-Württemberg.
Schon beim Entwicklungsprozess sollte den beteiligten Kulturakteur*innen angemessene Honorare gezahlt werden.
Kosten: ca. 50.000 EUR (Moderation und Prozessbegleitung, Honorare für Beteiligte)
Schritt 2: 2023 – Umsetzung – Weiterentwicklung
Gemäß dem entwickelten Konzept werden die Honorare für Kunstakteur*innen vergeben. Nach vier Jahren wird das Vergabemodell evaluiert und ggf. verlängert.