Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
276
21
VerhandlungDrucksache:
422/2017
GZ:
StU
Sitzungstermin: 19.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Parkraummanagement für den Stadtbezirk Stuttgart-Ost
Einführungsbeschluss für die 4. Stufe

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 11.07.2017, nicht öffentlich, Nr. 332
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.07.2017, öffentlich, Nr. 350
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 03.07.2017, GRDrs 422/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in Kombination mit einer Bewohnerparkregelung nach StVO (Straßenverkehrsordnung) in dem im Lageplan zur Gebietseinteilung der 4. Umsetzungsstufe festgelegten Straßenraum (Anlage 1c) im Stadtbezirk Ost zum 01.12.2018 und den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen (Anlage 2) wird zugestimmt. Das darin enthaltene Erweiterungsgebiet O5 wird bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt, sofern die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung vorliegen.

2. Von dem damit verbundenen zusätzlichen Stellenbedarf wird Kenntnis genommen:
- beim Amt für öffentliche Ordnung in Höhe von insgesamt 15,25 Stellen ab 01.06.2018 und ggfs. weiteren 2,5 Stellen ab 01.06.2019
- beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung 1,0 Stellen mit der Verlängerung des kw-Vermerks um 2 Jahre (KW 01/2020)
- beim Tiefbauamt insgesamt 6,5 Stellen, davon: 2,5 Stellen mit Verlängerung des kw-Vermerks um jeweils 2 Jahre (KW 01/2020) und 4 Stellen, wovon 1,5 Stellen bereits in der GRDrs 317/2013 vorgesehen waren
- bei der Stadtkämmerei gibt es einen Bedarf an 0,58 Stellen bei Einführung des optionalen Gebietes O5

3. Der erforderliche Sachaufwand im Teilhaushalt 660 - Tiefbauamt - ist, wie in den finanziellen Auswirkungen dargestellt, als Vorbelastung zum Doppelhaushalt 2018/2019 bereitzustellen.

Über die Stellenschaffungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2018/2019 entschieden, und der erforderliche Aufwand ist als Vorbelastung zum Doppelhaushalt 2018/2019 bereitzustellen.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.
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