Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
90/2016
GZ:
StU
Sitzungstermin: 13.04.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Sanierung Stuttgart 28 -Bismarckstraße-
Erweiterung des Sanierungsgebiets um die öffentlichen Flächen der Neubebauung Olga-Areal

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 22.03.2016, nicht öffentlich, Nr. 134

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 12.04.2016, öffentlich, Nr. 160

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 04.03.2016, GRDrs 90/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von §142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am …. folgende Satzung zur Erweiterung des Sanierungsgebietes Stuttgart 28
-Bismarckstraße- beschlossen:


§1
Festlegung des Sanierungsgebiets

Im Stadtbezirk Stuttgart-West wird das bestehende Sanierungsgebiet Stuttgart 28
-Bismarckstraße- um die öffentlichen Flächen der Neubebauung Olga-Areal erweitert.


Im Wesentlichen wird das Erweiterungsgebiet abgegrenzt:

- im Norden entlang der nördlichen Grenze des Straßenraums der Breitscheidstraße
- im Nordosten durch die westliche Grenze der Grundstücke der Neubebauung Olga-Areal entlang der Hasenbergstraße (Flurstücke 7054/1, 7054/5, 7054/4)
- im Süden entlang der südlichen Grenze der Grundstücke der Neubebauung Olga-Areal entlang der Schloßstraße (Flurstücke 7054/4, 7054/10, 7054/3) bis zur östlichen Grenze des Straßenraums Senefelderstraße im Abschnitt des Kreuzungsbereichs mit der Schloßstraße, außerdem durch die südliche Grenze des Straßenraums der Schloßstraße
- im Westen entlang der westlichen Grenze des Straßenraums der Hasenbergstraße bis zur südlichen Grenze des Straßenraums der Bismarckstraße im Abschnitt der Gabelung der Straßenräume von Bismarckstraße und Schloßstraße.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 12.02.2016. Der Lageplan ist Bestandteil der Sanierungssatzung.
§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.
§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschrift des § 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge findet Anwendung.
§ 4
In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt gemäß §143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.



EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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