Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0910-02
GRDrs 261/2016
Stuttgart,
04/04/2016



Unterrichtung des Gemeinderats über den wesentlichen Inhalt und über den Abschluss der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben 2009 - 2013



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
22.06.2016
23.06.2016



Beschlußantrag:
  1. Von den wesentlichen Ergebnissen des Prüfungsberichts der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg vom 27. November 2014 wird Kenntnis genommen.
  2. Vom Abschluss der überörtlichen Prüfung durch den Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 8. März 2016 wird ebenfalls Kenntnis genommen.





Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat von Mitte Mai 2014 bis Mitte Juni 2014 die überörtliche Prüfung der Bauausgaben bei der Landeshauptstadt Stuttgart vorgenommen. Geprüft wurden die Jahre 2009 bis 2013.

Zum Prüfungsbericht der GPA vom 27. November 2014 hat die Stadt mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 31. März 2015 gegenüber der GPA Stellung genommen. Hierauf hat die GPA mit Schreiben vom 10. Juni 2015 geantwortet und um eine ergänzende Stellungnahme gebeten. Diese erfolgte am 14. September 2015 mit Schreiben des Oberbürgermeisters. In der darauf folgenden Antwort der GPA vom 3. Dezember 2015 wurde die Landeshauptstadt Stuttgart zu einer weiteren ergänzenden Stellungnahme aufgefordert, die mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 8. Februar 2016 erfolgte.

Aufgrund der Stellungnahmen hat das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) mit Erlass vom 8. März 2016 die uneingeschränkte Bestätigung gemäß § 114 Abs. 5 Satz 2
GemO erteilt.

Nach § 114 Abs. 4 Satz 2 GemO ist der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts der GPA zu unterrichten; jedem Gemeinderat ist auf Verlangen Einsicht in den Prüfungsbericht zu gewähren. Außerdem ist der Gemeinderat nach VwV GemO Nr. 1 zu § 114 über den Abschluss der überörtlichen Prüfung zu unterrichten.


Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

Die Referate T und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Fritz Kuhn

Anlagen

Ausführliche Begründung

Ausführliche Begründung


1. Allgemeines

Gegenstand der Prüfung durch die GPA gemäß § 114 Abs. 1 GemO waren die Bauausgaben der Landeshauptstadt Stuttgart in den Haushaltsjahren 2009 bis 2013 als selbständiger Teil der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung.

Die überörtliche Prüfung erfolgte – mit Unterbrechungen – in der Zeit vom 12. Mai 2014 bis 17. Juni 2014 bei der Verwaltung und anschließend bei der GPA. Die Prüfungsfeststellungen sind mit der Verwaltung im Zuge der Prüfung besprochen worden. Unwesentliche Anstände wurden, soweit möglich, bereits während der Prüfung bereinigt (§ 14 Abs. 1 GemPrO). Von einer Schlussbesprechung nach § 12 Abs. 2 GemPrO konnte abgesehen werden. Herr Bürgermeister Thürnau wurde am 30.07.2014 mündlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung unterrichtet (abschließende Unterrichtung).

Zum anschließenden Prüfungsbericht der GPA vom 27. November 2014 hat die Landeshauptstadt Stuttgart mit drei Schreiben des Oberbürgermeisters vom 31. März 2015, vom 14. September 2015 und vom 8. Februar 2016 jeweils fristgerecht gegenüber der GPA Stellung genommen.

Nach der Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart vom 31. März 2015 sowie den beiden ergänzenden Stellungnahmen vom 14. September 2015 und vom 8. Februar 2016 sind die im Prüfungsbericht der GPA vom 27. November 2014 festgestellten Anstände erledigt oder können aufgrund der Zusagen der Stadtverwaltung als erledigt gelten.

Mit Erlass des RP vom 8. März 2016 ist die Prüfung abgeschlossen. Die Abschlussbestätigung wurde gemäß § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO uneingeschränkt erteilt.

Den Prüfungsbericht der GPA vom 27. November 2014 kann jeder Gemeinderat auf Wunsch einsehen. Gleiches gilt für die Stellungnahmen der Stadt vom 31. März 2015, vom 14. September 2015 und vom 8. Februar 2016. Zu diesem Zweck stehen die Unterlagen bei der Hauptaktei zur Verfügung.


2. Unterrichtung über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts der GPA

Die GPA hat in Nr. 2 ihres Prüfungsberichts vom 27. November 2014 ihre wesentlichen Ergebnisse wie folgt zusammengefasst:

„2 Wesentliche Ergebnisse der Prüfung

(in Klammern wird auf die Randnummern des Prüfungsberichts in den Abschnitten 3 ff. verwiesen)

2.1 Örtliche Prüfung der Bauausgaben und allgemeine Prüfungsfeststellungen

Durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgte eine umfangreiche und wirksame örtliche Prüfung. (Rdnr. 1)

Bisher wurden noch keine Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister vor der Auftragsvergabe durch die Verwaltung eingeholt. (Rdnr. 2)

Wirksame Stundenlohnvereinbarungen wurden bislang nicht getroffen. (Rdnr. 3)

2.2 Einzelfeststellungen zu den geprüften Bauausgaben

Umbau und Erweiterung des Königin-Katharina-Stifts

Die Abrechnung der Kabelrinnen mit Funktionserhalt steht im Widerspruch zu den Angaben in den Aufmaßen und den Revisionsplänen. (Rdnr. 4)

Auch bei den Fabrikatsangaben der Injektionsanker besteht ein Widerspruch zwischen Abrechnung und Dokumentation. (Rdnr. 5)

Hauptklärwerk Mühlhausen, Neubau der Schlammfaulung

Beim Blockheizkraftwerk wurden Kabelbezeichnungsschilder als dreizeilige Anlagenkennzeichnungsschilder aufgemessen und abgerechnet. (Rdnr. 6)

Die Abrechnung der Kabelprüfung für die Lichtwellenleiter ist unzutreffend. (Rdnr. 7)

Bei der EMSR-Technik wurden Messungen der Lichtwellenleiter fälschlicherweise als Kabelaufteiler vergütet. (Rdnr. 8)

Die Abnahmegebühr für den Sachverständigen wurde doppelt abgerechnet. (Rdnr. 9)

Neubau eines Regenüberlaufbeckens in der Tiefenbachstraße 87

Die Abrechnungsunterlagen entsprachen nicht den vertraglichen Vereinbarungen. (Rdnr. 10)

Beim Ausbauen und Vorhalten von Verbauträgern wurde eine Abrechnungsregel nicht beachtet. (Rdnr. 13)

Die ausgeschriebene Menge der Betonstahlmatten basiert auf falschen Annahmen. (Rdnr. 14)

Betonstahlverbindungen wurden teilweise doppelt vergütet. (Rdnr. 15)

Ein Schachtanschlussstück wurde fälschlicherweise nochmals als Mauerkupplung abgerechnet. (Rdnr. 16)

Beim Verbau wurde eine Nachtragsforderung für erhöhten Erddruck vergütet, obwohl keine Anspruchsvoraussetzung vorlag. (Rdnr. 17)

Die Mehrkosten für die Bauzeitverlängerung wurden nicht sachgerecht belegt. (Rdnr. 18)

Kanalerneuerung in der Straße „Am Ostkai“

Die Nachweise für die Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch entsprechen nicht dem Leistungssoll des vereinbarten und vergüteten Nachtrags. (Rdnrn. 19 und 20)

2.3 Prüfungsbegleitende Empfehlungen

Sofern von der VOB abweichende Fristen für Mängelbeseitigungsansprüche vereinbart werden, sollte dies in der Vergabedokumentation nachvollziehbar begründet werden.

Das regelmäßige Vereinbaren eines Umbauzuschlags für Honorare bei Kanalsanierungsmaßnahmen widerspricht der Begriffsdefinition der HOAI.“


3. Unterrichtung über den Abschluss der überörtlichen Prüfung

Mit Erlass vom 8. März 2016 hat das Regierungspräsidium Stuttgart den Abschluss der überörtlichen Prüfung bestätigt. Die Abschlussbestätigung hat folgenden Wortlaut:

„Zum Abschluss der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben der Landeshauptstadt
Stuttgart in den Haushaltsjahren (Wirtschaftsjahren) 2009 bis 2013 wird hiermit die
uneingeschränkte Bestätigung gemäß § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO erteilt.“






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