Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR-0504-04
GRDrs
706/2016
Stuttgart,
09/15/2016
Auszahlung des Leistungsentgelts an die städtischen Beschäftigten im Jahr 2016
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
19.10.2016
20.10.2016
Beschlußantrag:
1. Die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart (einschl. Klinikum) erhalten in den Jahren 2016 bis 2019 mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember tariflich 6 v. H. und übertariflich 18 v. H. des für den jeweiligen Monat September zustehenden Tabellenentgelts ausgezahlt, insgesamt jedoch nicht mehr als das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen.
Die Auszahlung erfolgt unter Vorbehalt.
2. Die Auszahlung des übertariflichen Teils des Leistungsentgelts nach Ziff. 1 erfolgt unter dem Vorbehalt, dass bis 30.11.2016 der Abschluss einer Dienstvereinbarung über die Durchführung von Mitarbeiter/innenjahresgesprächen (MJG) zustande gekommen ist und solange diese Dienstvereinbarung gilt, längstens jedoch bis zum Jahr 2019.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
1. Nach § 18 Abs. 3 TVöD steht für die Auszahlung von Leistungsentgelten im Jahr 2016 ein Gesamtvolumen von 2,0 v. H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten zur Verfügung. Dies beträgt 5,567 Mio. EUR für die Ämter und 1,258 Mio. EUR für die Eigenbetriebe Stuttgart sowie 2,950 Mio. EUR für das Klinikum. Das Gesamtvolumen ist zweckentsprechend zu verwenden. Der Arbeitgeber ist zur jährlichen Auszahlung der Leistungsentgelte verpflichtet. Das System der Leistungsbezogenen Bezahlung (LBB) ist betrieblich zu vereinbaren.
Da bisher keine betriebliche Vereinbarung zur Ausgestaltung des Systems der LBB zustande kam, haben die Beschäftigten einen tarifrechtlichen Anspruch auf Auszahlung von 6 v. H. des Tabellenentgelts des Monats September 2016 mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 2016. Der Restbetrag des Gesamtvolumens (18 v. H. des Tabellenentgelts des Monats September 2016) wäre nach den Regelungen des TVöD in das Jahr 2017 zu übertragen und erst auszuschütten, wenn erstmals eine Auszahlung „echter“ Leistungsentgelte nach Einführung eines betrieblichen Systems zur Leistungsbezogenen Bezahlung erfolgt.
Bislang konnte keine Einigung mit dem Gesamtpersonalrat über den Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Leistungsbezogenen Bezahlung erzielt werden. Abweichend von dieser tariflichen Regelung wird deshalb beabsichtigt, diese 18 v. H. zusätzlich auszuschütten. Damit wird an die Beschäftigten das volle Leistungsentgeltvolumen (6 v. H. + 18 v. H. = 24 v. H.) des Jahres 2016 pauschal ausgeschüttet. Dies entspricht der Praxis der Vorjahre und soll entsprechend auch bis einschließlich 2019 fortgeführt werden
Die von der Landeshauptstadt Stuttgart praktizierte Handhabung ist jedoch nicht tarifkonform. Zur Minimierung rechtlicher und finanzieller Risiken wird der übertarifliche Anteil unter Anrechnungsvorbehalt gestellt.
2. Nach dem Beschluss des Gemeinderats vom 24.09.2015 (GRDrs. 744/2015 Ziff. 2) hat der Gemeinderat von der weiteren Vorgehensweise zur Leistungsbezogenen Bezahlung bzw. zur Einführung von verbindlichen Mitarbeiterjahresgesprächen zustimmend Kenntnis genommen. Die Notwendigkeit einer Einführung eines neuen Beurteilungssystems wurde ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung ist mit dem Gesamtpersonalrat in Verhandlungen über die verbindliche Einführung von Mitarbeiterjahresgesprächen eingetreten. Gemeinsames Anliegen war es, durch eine verbindliche Rückmeldekultur ein gutes und gesundes Arbeitsklima sowie den Aufbau einer Vertrauenskultur in den Ämtern und Eigenbetrieben zu fördern. Die Verhandlungen sind inzwischen abgeschlossen. Es liegt eine unterschriftsreife Dienstvereinbarung vor. Sie wird parallel in Kraft treten sofern der Gemeinderat dem Beschlussantrag dieser Vorlage folgt.
Um das Leistungsentgelt gem. Ziff. 1 der Beschlussanträge zum tariflich festgelegten Termin im Dezember 2016 auszahlen zu können, muss die Dienstvereinbarung bis Ende November 2016 abgeschlossen sein.
Im Einvernehmen mit der Personalvertretung wird die Regelung zur Auszahlung des übertariflichen Teils des Leistungsentgelts auf die Dauer der Amtszeit des derzeitigen Gemeinderats befristet.
Finanzielle Auswirkungen
1. Da die Mittel im Gesamtpersonalkostenbudget enthalten sind, handelt es sich nicht um eine überplanmäßige Ausgabe, sondern lediglich um eine zeitlich vorgezogene Auszahlung.
Beteiligte Stellen
Der Gesamtpersonalrat hat Kenntnis genommen.
In Vertretung
Werner Wölfle
Bürgermeister
Anlagen
<Anlagen>
zum Seitenanfang