Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
92
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VerhandlungDrucksache:
82/2010
GZ:
T
Sitzungstermin: 21.04.2010
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Ramsbachstraße in S-Degerloch, von Reutlinger
Straße bis Roßhaustraße
- Kanal- und Straßenbauarbeiten
- Bau- und Vergabebeschluss
- Mittelbewilligung für das Tiefbauamt

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 20.04.2010, öffentlich, Nr. 134
Ergebnis: mehrheitliche Beschlussfassung bei 7 Stimmenthaltungen


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 23.03.2010, GRDrs 82/2010, mit folgendem

1. Beschlussantrag: Dem bebauungsplanmäßigen Ausbau der Ramsbachstraße von Reutlinger Straße bis Roßhaustraße nach den Plänen des Tiefbauamtes vom 17.12.2009 (Straßenplan) und 17.02.2010 (Kanalplan), sowie dem Kostenanschlag des Tiefbauamtes vom 02.03.2010 mit Gesamtkosten von 1.136.000 € incl. aktivierungsfähige Eigenleistungen wird zugestimmt.

2. Den nicht bebauungsplanbedingten Arbeiten zur Kanalerneuerung nach dem Plan des Tiefbauamtes vom 17.02.2010 und dem Kostenanschlag des Tiefbauamtes vom 02.03.2010 mit Gesamtkosten von 135.000 € wird zugestimmt.

3. Der Vergabe der Kanal- und Straßenbauarbeiten an die Firma Gottlob Brodbeck GmbH, 72555 Metzingen mit einer Vergabesumme von 943.409,62 € incl. 19 % MWSt. wird zugestimmt.

Gegenüber StR Kanzleiter (SPD) teilt EBM Föll mit, die Vermutung, dass das Geplante mittels Bauunterhaltungsmitteln des Tiefbauamtes umgesetzt werde, sei unzutreffend. Das Tiefbauamt verfüge über einen pauschalierten Haushaltsansatz für Erschließungskosten und über diesen Haushaltsansatz erfolge die Finanzierung. Im Übrigen leiste das Amt für Liegenschaften und Wohnen einen Beitrag, indem 500.000 € aus dem Budget Grunderwerbsmittel zur Verfügung gestellt würden.

Weiter weist der Erste Bürgermeister darauf hin, der Gemeinderat habe in den vergangenen Haushaltsplanberatungen Grundstückserlöse, ohne Sondermaßnahmen, in Höhe von 40 Mio. € beschlossen. Diese Mittel müssten erzielt werden. Sollten diese Mittel anderweitig ausgegeben werden, würde es sich um keine Erlöse handeln und dies würde dann nicht der Stärkung der Einnahmenseite dienen. Aus dem Genehmigungserlass des Regierungspräsidiums zum Stadthaushalt 2010/2011 gehe hervor, dass die Stadt Stuttgart nur deshalb den Haushalt genehmigt bekommen habe, da diese Grundstückserlöse als Ersatzdeckungsmittel zur Abdeckung des Defizits im Ergebnishaushalt herangezogen werden könnten.


Abschließend stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt mehrheitlich bei 6 Stimmenthaltungen wie beantragt.
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