Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
237
11
Verhandlung
Drucksache:
8/2016
GZ:
KBS,T
Sitzungstermin:
22.06.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Sommerrainschule in Stuttgart-Bad Cannstatt
Bericht zur Schulsituation
Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Vorprojekt-/Projektbeschluss Bauphase 1, Neubau "Neue Mitte"
Einrichtung einer Ganztagesschule z. Schuljahr 2018/19
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 07.06.2016, nicht öffentlich, Nr. 266
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 21.06.2016, öffentlich, Nr. 290
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport und des Technischen Referats vom 11.05.2016, GRDrs 8/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von der aktuellen
Schul- und Raumsituation
an der Sommerrainschule in
Stuttgart-Bad Cannstatt wird Kenntnis genommen.
2. Der
Einrichtung einer Ganztagesschule
in der Wahlform an der Sommerrainschule zum Schuljahr 2018/19 wird zugestimmt.
3. Von den
Ergebnissen der Machbarkeitsstudie
(Anlage 1) wird Kenntnis genommen.
4. Dem
Gesamtraumprogramm
(Anlage 3) einer fünfzügigen Ganztagesgrundschule mit einer Gesamtprogrammfläche von rd. 3.200 m² wird zugestimmt.
5. Dem
Raumprogramm eines Neubaus "Neue Mitte"
(Anlage 2) mit einer Programmfläche von rund
970 m²
, bestehend aus Küche, Speisebereich, Mehrzweckraum, Ganztagesräumen und langfristigen Ersatzräumen für die abgängigen Pavillons II und III (bzw. mittelfristigen Ersatzräumen für erforderliche Rochaden in den weiteren Bauphasen) wird zugestimmt.
6. Der
Weiterplanung
eines Neubaus "Neue Mitte" im Rahmen der Bauphase 1 mit erwarteten Gesamtkosten in Höhe von
rd. 9,32 Mio. Euro
brutto wird zugestimmt.
7. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines
VOF- Verfahrens mit Gestaltungsgutachten
beauftragt. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Anschluss an das VOF Verfahren die Vergabe der Planungsaufträge sowie die Weiterplanung der o.g. Maßnahmen bis einschließlich Teile Leistungsphase 6+7 HOAI durchzuführen.
8. Zur
Finanzierung des Vorhabens
der Beschlussziffer 5 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 9,32 Mio. € stehen die Mittel zur Verfügung in Höhe von
- 1,10 Mio. € bei der Pauschale für Planungsmittel, Projekt Nr. 7.401905
- 3,5 Mio. € Pauschale Ganztagesschulen 4. Ausbaustufe, Projekt Nr. 7.401909
- 4,72 Mio. € Pauschale 3. Sonderprogramm Schulsanierungen, Projekt Nr. 7.401907
Der Ausschuss verzichtet auf einen Verwaltungsvortrag.
Von StRin
Gröger
(SPD) wird angemerkt, ihre Fraktion werde der Vorlage zustimmen. Der Bezirksbeirat habe sich einmütig für die Variante B ausgesprochen. Da diese Variante eine Bebauungsplanänderung erfordere, müsse die Verwaltung frühzeitig einen Beschlussantrag dazu vorlegen, ob die Variante A oder die Variante B weiterverfolgt werden soll. Ansonsten werde bei der zweitgrößten Stuttgarter Grundschule, die zur Ganztagesschule werde, eine ungute Situation durch Pausen zwischen dem Bau des Mittelpunkthauses und den weiteren Maßnahmen eintreten. Die Variante B sei im Übrigen auch deswegen sinnig, da sich die Sommerrainschule auf Auffüllgelände aus Kriegszeiten befinde. Bei den letzten Schulbauten seien bekanntlich Setzrisse größeren Ausmaßes aufgetreten. Von daher wäre es nicht sinnvoll, eine Sanierung der Pavillons durchzusetzen. Absehbar wären, dies zeigten Maßnahmen in der Vergangenheit, weitere Reparaturarbeiten in der Zukunft. Die Variante B sehe einen Abriss und zudem bessere, auch pädagogisch bessere, Verbindungen zu den Gebäuden vor. Da bis zur Genehmigung eines Bebauungsplanes mindestens achtzehn Monate vergingen, werde die Verwaltung gebeten, um Verzögerungen zu vermeiden, dies mitzunehmen.
EBM
Föll
sagt dies zu. Er erläutert, zunächst müsse für die Bauphase 2 das VOF-Verfahren durchgeführt werden. Nach Vorliegen des Ergebnisses dieses Verfahrens werde eine Vorlage darüber eingebracht, ob die Variante A oder die Variante B weiterverfolgt werden soll. Sollte die Variante B befürwortet werden, müsste das BPlan-Änderungsverfahren eingeleitet werden.
Zustimmend zum Beschlussantrag äußern sich in der Folge zudem die StRe
Stradinger
(CDU) und
Winter
(90/GRÜNE).
Anschließend stellt EBM
Föll
fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
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