Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
237
11
VerhandlungDrucksache:
8/2016
GZ:
KBS,T
Sitzungstermin: 22.06.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Sommerrainschule in Stuttgart-Bad Cannstatt
Bericht zur Schulsituation
Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Vorprojekt-/Projektbeschluss Bauphase 1, Neubau "Neue Mitte"
Einrichtung einer Ganztagesschule z. Schuljahr 2018/19

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 07.06.2016, nicht öffentlich, Nr. 266

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 21.06.2016, öffentlich, Nr. 290

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport und des Technischen Referats vom 11.05.2016, GRDrs 8/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der aktuellen Schul- und Raumsituation an der Sommerrainschule in
Stuttgart-Bad Cannstatt wird Kenntnis genommen.


2. Der Einrichtung einer Ganztagesschule in der Wahlform an der Sommerrainschule zum Schuljahr 2018/19 wird zugestimmt.

3. Von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie (Anlage 1) wird Kenntnis genommen.

4. Dem Gesamtraumprogramm (Anlage 3) einer fünfzügigen Ganztagesgrundschule mit einer Gesamtprogrammfläche von rd. 3.200 m² wird zugestimmt.

5. Dem Raumprogramm eines Neubaus "Neue Mitte" (Anlage 2) mit einer Programmfläche von rund 970 m², bestehend aus Küche, Speisebereich, Mehrzweckraum, Ganztagesräumen und langfristigen Ersatzräumen für die abgängigen Pavillons II und III (bzw. mittelfristigen Ersatzräumen für erforderliche Rochaden in den weiteren Bauphasen) wird zugestimmt.

6. Der Weiterplanung eines Neubaus "Neue Mitte" im Rahmen der Bauphase 1 mit erwarteten Gesamtkosten in Höhe von rd. 9,32 Mio. Euro brutto wird zugestimmt.

7. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines VOF- Verfahrens mit Gestaltungsgutachten beauftragt. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Anschluss an das VOF Verfahren die Vergabe der Planungsaufträge sowie die Weiterplanung der o.g. Maßnahmen bis einschließlich Teile Leistungsphase 6+7 HOAI durchzuführen.

8. Zur Finanzierung des Vorhabens der Beschlussziffer 5 mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 9,32 Mio. € stehen die Mittel zur Verfügung in Höhe von


Der Ausschuss verzichtet auf einen Verwaltungsvortrag.

Von StRin Gröger (SPD) wird angemerkt, ihre Fraktion werde der Vorlage zustimmen. Der Bezirksbeirat habe sich einmütig für die Variante B ausgesprochen. Da diese Variante eine Bebauungsplanänderung erfordere, müsse die Verwaltung frühzeitig einen Beschlussantrag dazu vorlegen, ob die Variante A oder die Variante B weiterverfolgt werden soll. Ansonsten werde bei der zweitgrößten Stuttgarter Grundschule, die zur Ganztagesschule werde, eine ungute Situation durch Pausen zwischen dem Bau des Mittelpunkthauses und den weiteren Maßnahmen eintreten. Die Variante B sei im Übrigen auch deswegen sinnig, da sich die Sommerrainschule auf Auffüllgelände aus Kriegszeiten befinde. Bei den letzten Schulbauten seien bekanntlich Setzrisse größeren Ausmaßes aufgetreten. Von daher wäre es nicht sinnvoll, eine Sanierung der Pavillons durchzusetzen. Absehbar wären, dies zeigten Maßnahmen in der Vergangenheit, weitere Reparaturarbeiten in der Zukunft. Die Variante B sehe einen Abriss und zudem bessere, auch pädagogisch bessere, Verbindungen zu den Gebäuden vor. Da bis zur Genehmigung eines Bebauungsplanes mindestens achtzehn Monate vergingen, werde die Verwaltung gebeten, um Verzögerungen zu vermeiden, dies mitzunehmen.

EBM Föll sagt dies zu. Er erläutert, zunächst müsse für die Bauphase 2 das VOF-Verfahren durchgeführt werden. Nach Vorliegen des Ergebnisses dieses Verfahrens werde eine Vorlage darüber eingebracht, ob die Variante A oder die Variante B weiterverfolgt werden soll. Sollte die Variante B befürwortet werden, müsste das BPlan-Änderungsverfahren eingeleitet werden.

Zustimmend zum Beschlussantrag äußern sich in der Folge zudem die StRe Stradinger (CDU) und Winter (90/GRÜNE).


Anschließend stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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