Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 7625-01
GRDrs 47/2020
Stuttgart,
02/24/2020



Städtischer Zuschuss an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. für die Verbraucherberatung Stuttgart für die Jahre 2020 und 2021



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich04.03.2020



Beschlußantrag:


Begründung:


Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2009 beschlossen, die langjährige Förderung der Beratungsstelle Stuttgart der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einzustellen. Die letzte Zuschussgewährung erfolgte für das Jahr 2009 in Höhe von 52.000 €.

Im April 2019 hat die Verbraucherzentrale (erneut) die Wiederaufnahme der Förderung der Beratungsstelle Stuttgart durch die Stadt Stuttgart im Umfang von 40.000 €/Jahr beantragt.

Aufgrund des Antrags 224/2019 der StRe Ripsam, Bulle-Schmid, Porsch und Sauer (alle CDU) vom 27. Juni 2019 hat die Geschäftsführende Vorständin der Verbraucherzentrale, Frau Tausch, in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 6. November 2019 die Arbeit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und ihre Finanzierung ausführlich vorgestellt und erläutert.

Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 (vgl. GRDrs. 1189/2019) wurden die erforderlichen Finanzmittel beschlossen.






Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel in Höhe von jährlich 40.000 EUR sind im Teilhaushalt 100 Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke veranschlagt.




Beteiligte Stellen

Referat WFB




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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