Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1219/2019
Stuttgart,
11/11/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 18.11.2019



Sanierung von Trockenmauern in städtischen Pacht-Weinbergen

Beantwortung / Stellungnahme

Grundsätzlich obliegen die gewöhnlichen Ausbesserungen der Weinbergmauern gemäß den städtischen Pachtverträgen dem Pächter. Dies ist auch im Musterpachtvertrag des Württembergischen Weinbauverbandes unter § 7 Absatz 3 dementsprechend geregelt.

Eine Sanierung ist jedoch für die Pächter nicht immer finanziell leistbar. Hierbei ist von Fall zu Fall zu differenzieren und dabei u.a. auch auf den Vertragsbeginn abzustellen. Die Stadt als Verpächterin ist deshalb meistens unterstützend tätig geworden, insbesondere wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist.

Das städtische Förderprogramm „Erhalt der vom Weinbau geprägten Kulturlandschaft“, für das beim Amt für Stadtplanung und Wohnen 600.000 EUR pro Jahr zur Verfügung stehen, kann nur von privaten Eigentümern und Bewirtschaftern (Pächtern) beansprucht werden, deren Grundstücke in Steillagen liegen und wenn die Trockenmauern unter Denkmalschutz oder Natur- oder Landschaftsschutz stehen. Die Stadt selbst kann das Förderprogramm für ihre eigenen Flächen hingegen nicht in Anspruch nehmen (EU-rechtliches Verbot der Eigenförderung), somit auch nicht die Pächter städtischer Flächen.

Für die Sanierung von 500 m²- 700 m² Mauerfläche werden ca. 500.000 EUR benötigt; ein 1 Hektar großer Weinberg hat durchschnittlich eine Mauerfläche von ca. 1.000 m². Wie lange es dauern würde, bis alle Terrassenweinberge saniert sind, ist nicht bekannt, da es keine entsprechende Bestandserhebung gibt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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423/2019 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




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