Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
1088/2013
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/03/2013
Haushalt
2014/2015
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
09.12.2013
Rollstuhlfahrern bleibt nur die steile Rampe um zur Haltestelle Föhrich zu gelangen
Beantwortung / Stellungnahme
Mit der GRDrs 169/2010 vom 16.06.2010 wurde der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan des ehemaligen Krankenhausareals gefasst. Der Bau einer Aufzugsanlage vom „Feuerbacher Balkon“ bis zur Haltestellenebene wurde in den Bebauungsplan nicht aufgenommen. Eine Finanzierungszusage seitens der Stadt ist der Fachverwaltung nicht bekannt. Die Möglichkeit der Realisierung eines öffentlichen Aufzugs an dieser Stelle ist seither an der Finanzierungsfrage gescheitert. Neben den Investitionskosten für einen Aufzugsneubau von rund 700.000
EUR fallen Unterhaltungs-/Wartungskosten und nach rund 20 Jahren Betriebszeit Refinanzierungskosten an. Der Ablösebetrag bei einem Betrieb durch die SSB würde sich auf rund 250.000 EUR belaufen. Weder beim Tiefbauamt noch bei der SSB stehen entsprechende Finanzmittel zur Verfügung. Eine Einigung zur Kostentragung zwischen Siedlungswerk, LHS und SSB konnte bisher nicht erzielt werden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
901/2013, Ziffer 1 und 2 SÖS und LINKE
Dirk Thürnau
Bürgermeister
<Anlagen>