Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0579/5
GRDrs 952/2017
Stuttgart,
10/26/2017



Stellenplan 2018/2019
Hebung von 56,65 Beamtenstellen - geschäftskreisübergreifend




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
06.12.2017
14.12.2017



Beschlußantrag:

1. Zum Stellenplan 2018 werden insgesamt 44,65 Beamtenstellen gehoben, davon im Teilstellenplan

- des Rechnungsprüfungsamts 1,0 Stelle,

- der Stadtkämmerei 5,0 Stellen,

- des Amts für öffentliche Ordnung 19,95 Stellen,

- des Amts für Umweltschutz 3,35 Stellen,

- der Branddirektion 9,0 Stellen,

- des Sozialamts 1,35 Stellen,

- des Jugendamts 2,0 Stellen,

- des Tiefbauamts 2,0 Stellen und

- des Garten-, Friedhofs- und Forstamts 1,0 Stelle.


2. Zum Stellenplan 2019 werden insgesamt 12,0 Beamtenstellen gehoben, davon im Teilstellenplan

- des Amts für öffentliche Ordnung 8,0 Stellen,

- des Amts für Umweltschutz 1,0 Stelle,

- der Branddirektion 1,0 Stelle,

- des Sozialamts 1,0 Stelle und

- des Jugendamts 1,0 Stelle.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Für die Stellenpläne 2018 und 2019 liegen Anträge auf Hebung von insgesamt 64,65 Beamtenstellen vor, bei denen die jeweiligen höheren Dienstpostenbewertungen festgestellt ist und die Stelleninhaber/-innen spätestens im Jahr 2018 bzw. im Jahr 2019 die persönlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen werden.

Davon werden zum Stellenplan 2018 insgesamt 44,65 Stellen mit einem finanziellen Volumen in Höhe von rund 495.000 Euro zur Hebung vorgeschlagen (vgl. Anlage 1) und zum Stellenplan 2019 weitere 12,0 Stellen mit einem finanziellen Volumen von rund 105.000 Euro (vgl. Anlage 2). In Summe also 56,65 Stellen mit einem finanziellen Volumen von rund 600.000 Euro.

Bei den restlichen 8 Stellen wird sich die Verwaltung darum bemühen, die höher wertigen Beamtenstellen durch ämterübergreifende Stellentausche zur Verfügung zu stellen, um auch diesen Stelleninhaber/-innen eine möglichst zeitnahe Beförderung zu ermöglichen.

Eine Übersicht über die Hebung von Beamtenstellen der letzten sechs Jahre (Stellenpläne 2012 bis 2017) ist beigefügt (Anlage 3).


Finanzielle Auswirkungen

Für die Hebung der Beamtenstellen nach Anlage 1 entstehen zusätzliche finanzwirksame Arbeitsplatzkosten in Höhe von ca. 495.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2018. Ab dem Haushaltsjahr 2019 entstehen weitere finanzwirksame Arbeitsplatzkosten in Höhe von ca. 105.000 Euro.



Beteiligte Stellen

Referat WFB ist mit der Vorlage einverstanden.




Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister


Anlagen

3

<Anlagen>



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