Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
8
7
Verhandlung
Drucksache:
937/2016
GZ:
T
Sitzungstermin:
25.01.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Neubau und Sanierung Eichendorffschule mit Turnhalle
Ebitzweg 57, 70374 Stuttgart
- Baubeschluss -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 24.01.2017, öffentlich, Nr. 17
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit der Maßgabe, dass bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses die Frage einer Filteranlage für
eine Holzpelletanlage geklärt wird
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 11.01.2017, GRDrs 937/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Neubau der Eichendorffschule,
der Umstrukturierung und Sanierung des Fachklassenbaus,
sowie dem Neubau einer 2-Feld-Turnhalle in Stuttgart-Bad Cannstatt
nach den Plänen der Planungsgemeinschaft Eichendorffschule
Hausmann Architekten GmbH
Werkgemeinschaft HHK Architekten GmbH
Bendstr. 50 - 52, 52066 Aachen vom 21.11.2016
und dem vom Projektsteuerer und dem
Hochbauamt geprüften Kostenanschlag vom 21.11.2016
mit voraussichtlichen Brutto-Gesamtkosten von
33.200.000 €
dies entspricht Netto-Gesamtkosten
nach Steuerrückvergütung von 33.002.000 €
wird zugestimmt.
2. Der Netto-Gesamtaufwand (nach Steuerrückvergütung) in Höhe von 33.002.000 € (Brutto 33.200.000 €) wird wie folgt abgewickelt:
Teilfinanzhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt
Projektnummer 7.401117 - Eichendorffsch., Umstrukt.+GTS+NB TH -
Ausz. Grp .7871 - Auszahlung für Hochbaumaßnahmen
bis 2016 - Bau - 2.060.000 €
2017 - Bau - 7.050.000 €
2018 - Bau - 7.250.000 €
2019 - Bau - 7.050.000 €
2020 - Bau -
5.897.500 €
29.307.500 €
Teilfinanzhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt
Projektnummer 7.401117.600
Ausz. Grp .783
2016 - Einrichtung - 100.000 €
2017 - Einrichtung - 150.000 €
2018 - Einrichtung - 950.000 €
2019 - Einrichtung - 70.000 €
2020 - Einrichtung -
600.000 €
1.870.000 €
Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt
Kontengruppe 4291 - Baunebenkosten nicht aktivierungsfähig
bis 2016 24.000 €
2017 300.000 €
2018 100.000 €
2019 300.000 €
2020
133.500 €
857.500 €
Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden auf dem oben genannten Projekt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 481 - Aufwendungen für interne Leistungen
bis 2016 416.000 €
2017 150.000 €
2018 150.000 €
2019 150.000 €
2020
101.000 €
967.000 €
Netto - Gesamtaufwand (nach Steuerrückvergütung): 33.002.000 €
(Der Brutto-Gesamtaufwand beträgt 33.200.000 €)
Zu der im Ausschuss für Umwelt und Technik thematisierten Holzpelletheizung berichtet Herr
Dr. Görres
(AfU), die Verwaltung habe sich darüber Gedanken gemacht, wo Holzpelletheizungen in dem infrage kommenden Gebiet eingesetzt werden könnten. Im Sinne des Einsatzes von erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes dürfe diese Technologie nicht außer Acht gelassen werden. Generell sei es so, dass Holzpelletheizungen nur einen Bruchteil zu der Feinstaubbelastung beitragen. Im Wesentlichen verursachten Einzelfeuerstätten, die sogenannten Komfortkamine, einen Großteil der Feinstaub-Emissionen in Stuttgart. Der Anteil an diesen Emissionen durch Holzpelletfeuerungsanlagen und Scheitholzkesseln betrage lediglich 1 %. Daher sehe es das Amt für Umweltschutz als vertretbar an, an einzelnen Stellen Holzpelletfeuerungen einzusetzen. Ausgenommen werde natürlich der Innenstadtbereich (Hotspotbereich). Die Holzpelletanlagen seien mit modernen Technologien (Lambdasonden, geregelte Verbrennung, gute Dosierbarkeit) ausgestattet. Bei einer Bewertung dieser Anlagen gehöre deren enormes Klimaschutzpotenzial berücksichtigt (gegenüber Gasheizungen CO
2
-Reduktion in Höhe von 85 %). Geprüft werde, ob eventuell mit dem Einbau eines Staubfilters die Emissionen bei der in Rede stehenden Anlage noch reduziert werden könnten.
Von StR
Kotz
(CDU) wird eingeräumt, dass Holzpelletanlagen bei der gesamten Stuttgarter Feinstaubproblematik quantitativ nicht entscheidend sind. Andererseits wirkten sich einzelne Heizungen auch nicht entscheidend auf die Energiewende in Deutschland aus. Ihn interessiert, um welchen Faktor die Feinstaubbelastung einer Holzpelletanlage im Vergleich zu der ursprünglich in der Eichendorffschule vorgesehenen Gasbrennwertheizung höher ist. Seiner Einschätzung nach ist aus Stuttgarter Sicht Feinstaub ein größeres Problem als die Energiewende. Auch mit Fachargumenten, so StR Kotz weiter, ließe sich eine negative mediale Wirkung dann nicht vermeiden, wenn Fahrverbote ausgesprochen und die Nutzung von Komfortkaminen untersagt würden. Dann könnte angeführt werden, dass die Stadt in einen Neubau nicht die Heizungsanlage mit geringem Feinstaubausstoß einbaue.
Wichtig ist für StR
Peterhoff
(90/GRÜNE), dass die Vorlage viele energetische Maßnahmen vorsieht, die die Stadt bei ihren Klimaschutzzielen voranbringen. Dazu gehöre die Pelletheizung genauso wie die Photovoltaik-Anlage und LED-Leuchten. Bei der Luftreinhaltung gebe es bedauerlicherweise eine starke Feinstaubfokussierung. In Stuttgart werde einer der beiden Feinstaubgrenzwerte am Neckartor häufig überschritten. Stickoxide seien aber global das größere Problem. Hauptsächlich würden Brems- und Reifenabrieb Feinstaub verursachen. An nächster Stelle stünden beim Feinstaub die Emissionen durch Diesel-/Benzinmotoren ohne Partikelfilter. Erst an dritter Stelle stünden Feuerungsanlagen. Bei diesen gebe es mehrere Stellschrauben. Zum einen hätten Holzöfen laut einem Bericht des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2006 einen massiven Feinstaubausstoß, wobei Pelletanlagen laut diesem Bericht lediglich einen Feinstaubausstoß von 1,6 % des Ausstoßes von normalen Holzöfen (Gas 0,6 %, Ölheizungen deutlich schlechter als Pelletheizungen) hätten. Hinzu komme, dass der von Pelletfeuerungen emittierte Feinstaub hauptsächlich aus Kalzium, Chlorid und Sulfat, also aus wasserlöslichen Stoffen, bestehe (1 % schädlicher Ruß). Feinstaub von Dieselmotoren sei weitaus schädlicher. Dieser sei größtenteils toxisch. In der Gesamtschau würden für seine Fraktion die Vorteile einer Holzpelletanlage in der Eichendorffschule überwiegen.
Von StRin
Gröger
(SPD), die sich ebenfalls auf die von StR Peterhoff angeführten Werte bezieht, wird darauf hingewiesen, dass schon in der Vergangenheit über den Einsatz von Holzpelletanlagen im Gemeinderat diskutiert wurde. Damals seien insbesondere die Lieferwege und die Lagermöglichkeiten betrachtet worden. Ihre Fraktion spreche sich für die Pelletanlage aus, zumal die Verwaltung zugesagt habe, die Filterfrage zu klären.
Positiv zur Vorlage äußert sich zudem StR
Rockenbauch
(SÖS-LINKE-PluS). Die Homepage der Luftdaten zeige, überall wo Feinstaubsensoren arbeiteten, gebe es Grenzwertüberschreitungen. Von daher sei Feinstaub nicht nur an einzelnen Hotspots ein Problem. Feinstaub gegen Klimawandel auszuspielen, sei gefährlich. Klimaschutz sei ein globales Problem, das sofortiges Handeln erfordere.
Den von StR Kotz nachgefragten Faktor beziffert Herr
Dr. Görres
auf 1.000. Eine klassische Gasheizung verursache also im Vergleich zu einer Holzpelletanlage einen um den Faktor 1.000 geringeren Feinstaubausstoß. Dieser Ausstoß müsse aber im Kontext zu den bereits angesprochenen Dingen gesehen werden. Bei den in der Vergangenheit genannten SO
2
-Äquivalenten seien die einzelnen Emittenten ins Verhältnis zu den jeweiligen Grenzwerten gesetzt worden. Zu überlegen sei, dies auch einmal bei den Feinstaubschadstoffen zu machen. Allerdings gebe es bei CO
2
keinen Grenzwert. Welche Relation die in Rede stehende einzelne Pelletheizanlage zu den Stuttgarter Feinstaubwerten hätte, könne er nicht sagen.
Das von StR Peterhoff Dargestellte wird von StR
Kotz
nicht in Abrede gestellt. Allerdings sei die Frage, wo was gemacht werde. Herr Dr. Görres habe zu Recht erklärt, die Entscheidung für eine Holzpelletanlage würde am Neckartor nicht getroffen. Außerhalb Stuttgarts, also dort wo es keine mit Stuttgart vergleichbaren Feinstaubprobleme gebe, seien, so StR
Kotz
weiter, Pelletheizungen akzeptabel. Bad Cannstatt ist angesichts des Faktors 1.000 für ihn zu nahe am Hotspot. Er beantragt, in die Vorlage anstelle einer Holzpelletanlage eine Gasbrennwertheizung aufzunehmen.
Am Ende der Aussprache stellt BMin
Fezer
fest:
Der Verwaltungsausschuss
lehnt
den Antrag von StR
Kotz
(CDU), anstelle einer Pelletheizung einen Gasbrennwertkessel vorzusehen, bei 7 Ja-Stimmen, 9 Gegen- stimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich
ab.
Danach stellt die Bürgermeisterin fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag einmütig
zu.
Nach der Abstimmung regt StR
Rockenbauch
an, in Zukunft bei jeder Straßenplanung aufzuzeigen, welche zusätzlichen Feinstaubbelastungen damit einhergehen.
zum Seitenanfang