Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 643/2012
Stuttgart,
10/29/2012



NetCom Stuttgart GmbH Telekommunikationsdienste
Festsetzung der Aufsichtsratsvergütung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich21.11.2012



Beschlußantrag:

Die Geschäftsführung der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der NetCom Stuttgart GmbH Telekommunikationsdienste der Vergütung für den Aufsichtsrat (jährliche Grundvergütung 500 €, Sitzungsgeld 100 €) ab 1. Januar 2013 zuzustimmen.



Begründung:


Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 9. Juni 2011 (GRDrs 332/2011) wurde - zusätzlich zum bisherigen Geschäftszweig Telekommunikationsdienstleistungen - der Betrieb der städtischen Telefonzentrale ab 1. Januar 2012 auf die NetCom übertragen. Seit Mitte 2011 wurde mit dem Aufbau der Organisation, der personellen Besetzung, der technischen Ausstattung und dem geplanten nachfolgenden Ausbau zu einem D 115-Service begonnen. Nach und nach werden die qualifizierten telefonischen Auskünfte für die gesamte Stadtverwaltung (Ämter und Eigenbetriebe ohne Klinikum) in das SCS integriert werden (vgl. GRDrs 418/2012). Dadurch ergaben sich wesentliche Veränderungen in der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft. Die Bedeutung der NetCom innerhalb des SVV-Konzerns und die Anforderungen an die Tätigkeit des Aufsichtsrats werden in den nächsten Jahren weiter steigen.

Bisher war der Aufsichtsrat der NetCom ohne Vergütung tätig. Mitglieder des Aufsichtsrats sind seit 13. August 2011 Herr Bürgermeister Wölfe, Herr Meier-Berberich (Vorstand der SSB) und Herr Schaible (Amtsleiter Stadtkämmerei).

Ab 1.Januar 2013 soll eine der Aufgabe angemessene Vergütung von jährlich 500 € sowie ein Sitzungsgeld von 100 € gezahlt werden. Diese Beträge entsprechen den Vergütungen bei der Stadion KG und der Objektgesellschaft Schleyer-Halle und Neue Arena GmbH & Co. KG.

Gemäß Gesellschaftsvertrag der NetCom und den Regelungen des Public Corporate Governance Kodex der LHS ist die Festsetzung der Aufsichtsratsvergütungen der Gesellschafterversammlung vorbehalten und soll in öffentlicher Sitzung in einem gemeinderätlichen Gremium behandelt werden. Da die NetCom eine 100%-ige Tochter der SVV ist, besteht die Gesellschafterversammlung aus der Geschäftsführung der SVV. Entsprechend der Regelung der Hauptsatzung erteilt der Verwaltungsausschuss in wichtigen Angelegenheiten dem Vertreter in Gesellschafterversammlungen von Beteiligungsunternehmen eine entsprechende Weisung. In diesem Fall geht die Weisung an die Geschäftsführung der SVV.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen






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