Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
463
13
Verhandlung
Drucksache:
952/2018
GZ:
SOS
Sitzungstermin:
21.11.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Dr. Schairer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Auswirkungen der Umsetzung der Maßnahme M1 der
3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart auf das Amt für öffentliche Ordnung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 08.11.2018, GRDrs 952/2018.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
In seiner Einführung erinnert BM
Dr. Schairer
an die heutige Beratung des Tagesordnungspunktes 1 "Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung 'Gebührenfreiheit für Ausnahmegenehmigungen vom Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge'", GRDrs 954/2018, NNr. 459, und die dabei gestreifte Stellenthematik. Das für die Ausnahmegenehmigungen vorgesehene Personal habe am 12.11.2018 in der Jägerstraße bereits seine Arbeit aufgenommen. Dank EBM Föll seien schnell Büroräume zur Verfügung gestellt worden. Nun gehe es darum, dass das vor allem von der Bußgeldstelle bzw. von der Geschwindigkeitsüberwachung abgezogene Personal wieder aufgefüllt werde. Diese Umsetzungen führten zu erheblichen Einnahmeverlusten. Die vorläufigen Bedarfe der Straßenverkehrsbehörde sowie der Bußgeldstelle seien in der Vorlage dargestellt (12 plus 5 Stellen). Im Gegensatz zu der grünen Plakette, damals seien Nachrüstungen möglich gewesen, gehe es bei den Ausnahmegenehmigungen um existenzielle Fragen. Bisher habe die Bevölkerung noch nicht realisiert, dass Pendler keine Ausnahmegenehmigungen erhalten könnten. Hier sei noch erhebliche Aufklärungsarbeit zu leisten. Bekanntlich sei damit begonnen worden, aber wahrscheinlich werde sich im Vergleich zu der grünen Plakette eine andere Bewusstseinssituation ergeben.
Zu Wortmeldungen der StRe
Rockenbauch
(SÖS-LINKE-PluS) und
Winter
(90/GRÜNE) berichtet BM
Dr. Schairer
, die Rechtsprechung habe bislang lediglich erklärt, dass bereits jetzt in den Luftreinhalteplan die Euro 5-Frist 01.09.2019 aufgenommen werden müsse. Dies bedeute nicht, dass zwingend zum 01.09.2019 ein Fahrverbot komme. Die Stufenvorstellung besage, dass es schon alleine durch eine strikte Anwendung des Euro 4-Fahrverbotes möglicherweise gelinge, die Grenzwerte zu unterschreiten. Nach einer Evaluation solle überprüft werden, ob ein Euro 5-Fahrverbot notwendig werde. Da man sich nun erstmals auf Euro 4-Maßnahmen beziehe, befinde man sich in einer dynamischen Situation. Je nachdem, ob Euro 5-Verbote kommen oder nicht, dies lasse sich eventuell bereits vor den Sommerferien 2019 feststellen, müsse man vor dem Hintergrund der Menge der Ausnahmegenehmigungen ggf. noch eine Personalvorlage vorlegen. Momentan werde noch mit einem Entwurf des Luftreinhalteplans gearbeitet. Insofern werde ein Vorratsbeschluss gefasst.
Zum
Beschlussantrag
:
1. Der Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans sieht als Maßnahme M1 ein ganzjähriges Verkehrsverbot in der Umweltzone Stuttgart für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 5 / V vor. Der in dieser Vorlage beschriebenen Umsetzung wird zugestimmt.
2. Vom
zusätzlichen Personalbedarf
wird Kenntnis genommen.
Beim Amt für öffentliche Ordnung fallen zunächst folgende Bedarfe an:
2.1 Straßenverkehrsbehörde
1,0 Vollzeitkräfte in EG 11
2,0 Vollzeitkräfte in EG 9c
9,0 Vollzeitkräfte in EG 8
2.2 Bußgeldstelle
2,0 Vollzeitkräfte in EG 8
2,0 Vollzeitkräfte in EG 9c
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Arbeitsanfall entsprechend Personal in o. g. Umfang außerhalb des Stellenplans zunächst befristet bis 31.12.2019 zu beschäftigen.
3. Sofern die oben genannten Kapazitäten nicht ausreichen, wird die Verwaltung darüber hinaus ermächtigt, bei entsprechendem Arbeitsanfall bis zu 5 weitere Vollzeitkräfte in EG 8 befristet bis 31.12.2019 zu beschäftigen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, das entsprechende Personal befristet und/oder über Zeitarbeitsfirmen zu beschäftigen.
5. Die Finanzierung des überplanmäßigen Aufwands für Ermächtigungen im o. g. Umfang i. H. v. bis zu 878.000 EUR erfolgt 2019 aus der Deckungsreserve Personalaufwand im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen. Zur Deckung der Sachkosten für die Ausstattung der Arbeitsplätze i. H. v. bis zu 48.000 EUR wird 2019 die Deckungsreserve Sachaufwand im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen herangezogen.
äußert StR
Kotz
(CDU) im Verlauf der Aussprache die Bitte, die Beschlussantragsziffer 1 separat zur Abstimmung zu stellen. In der Folge stellt BM
Dr. Schairer
fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
die
Beschlussantragsziffer 1
bei 8 Ja-, 6 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich
wie beantragt
.
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
die
Beschlussantragsziffer 2 bis 5
einstimmig
wie beantragt
.
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