Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 4611-00
GRDrs 221/2017
Stuttgart,
04/18/2017



Kooperationsvereinbarung "Prävention in den Lebenswelten Kindertagesstätten und Grundschulen" zwischen der AOK - Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen und der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Sport und Bewegung;
hier: Umsetzung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.05.2017
04.05.2017



Beschlußantrag:

1. Von der Kooperation der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Sport und Bewegung, mit der AOK – Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen im Rahmen des Präventionsgesetzes 2015 im Bereich der frühkindlichen Gesundheitsförderung wird Kenntnis genommen. Der Förderbetrag für die inhaltliche Zusammenarbeit beläuft sich auf 48.592,50 EUR.

2.1 Die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung durch das Amt für Sport und Bewegung löst einen zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von 16 Personenmonaten einer 50 % Teilzeitkraft in TVöD Entgeltgruppe 11 aus. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans für die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung im Zeitraum von voraussichtlich Mai 2017 bis August 2018 Personal im Umfang von bis zu 16 Personenmonaten in Entgeltgruppe TVöD EG 11 in Teilzeit (50 %) zu beschäftigen.

2.2 Der Mehraufwand wird in den Teilergebnishaushalten 2017 und 2018 THH 520 – Amt für Sport und Bewegung, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen gedeckt. Die Finanzierung erfolgt für die Stadt kostenneutral durch Fördermittel der AOK Stuttgart-Böblingen, THH 2017 in 2017, Kontengruppe 350 – Sonstige ordentliche Erträge“.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Deutsche Bundestag hat am 18.06.2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetzt: PrävG) verabschiedet. Die Krankenkassen und Pflegekassen können dadurch mehr als 500 Mio. Euro für Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Gesundheitsförderung und Prävention unter anderem in den Lebenswelten Kita, Schule oder Kommune.

Zur Umsetzung des Präventionsgesetzes wurden in Baden-Württemberg eigene Strategien entwickelt, die von den Krankenkassen nach § 20 d SGB V mit den Trägern, der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und den Pflegekassen umgesetzt werden sollen.

Zu diesem Zweck geht die AOK – Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen mit der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Sport und Bewegung eine Kooperationsvereinbarung ein. Mit dem Budget wird das kitafit Projekt weiterentwickelt und ausgebaut und der Bewegungspass zentral koordiniert.

Bewegungs- und Gesundheitsförderung von Kindern
Städte, Kommunen und Kindertageseinrichtungen stehen heutzutage vor vielfältigen gesellschaftlichen Herausforderungen. Dazu zählen Themen wie gesundheitliche Chancengleichheit, die Förderung von Bildung durch Bewegung und ein dauerhaft gesunder Lebensstil der Bevölkerung. Um flächendeckend ein qualitätsgesichertes Angebot zu generieren wurde der Bewegungspass in das kitafit Programm integriert. Dieser wird seit 2016 flächendeckend an alle Vorschüler bei der Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt in Stuttgart verteilt. Dies ist mit einem sehr hohen Koordinationsaufwand für das Amt für Sport und Bewegung verbunden, was die stetige Kommunikation und Zertifizierung weiterer Multiplikatoren betrifft.

Intervention in Stuttgart
Ein Schwerpunkt des Amts für Sport und Bewegung liegt im Rahmen der Umsetzung der Sportentwicklung auf der Bewegungsförderung von Kindern. Daher sind das Programm kitafit und der Bewegungspass ein wichtiger Beitrag zur Erreichung des Ziels, Kindern qualitativ hochwertige Bewegungsangebote zu schaffen, um ihre Bewegungs- und Leistungsfähigkeit zu stärken. Ziel ist es, alle 550 Kitas in Stuttgart mit dem Bewegungspass und dem zugehörigen Material auszustatten. Um Bewegung dort nachhaltig zu integrieren ist es wichtig, die pädagogischen Fachkräfte zu schulen und für das Thema zu begeistern und zu sensibilisieren. Hier setzt das Projekt an, um durch Bewegung die Motorik der Kinder zu verbessern. In Zusammenarbeit mit Vereinen und Kitas soll mehr Bewegungsförderung in den Kitaalltag integriert werden.


Finanzielle Auswirkungen

Zur Deckung des erhöhten Personalbedarfs wird die Verwaltung ermächtigt, außerhalb des Stellenplans während der Projektlaufzeit zusätzliches Personal im Umfang von bis zu 16 Personenmonaten in der Entgeltgruppe 11 TVöD in Teilzeit zu 50 % zu beschäftigen. Die anfallenden Personalkosten werden aus den Fördermitteln des Kooperationsvertrages zwischen der AOK – Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen und der Landeshauptstadt Stuttgart vollständig gedeckt. Die zweckgebundenen Erträge werden im Wege der unechten Deckungsfähigkeit budgeterhöhend umgesetzt.

In der Kooperationsvereinbarung mit der AOK wurde eine Zahlung in drei Raten vereinbart. Die erste Rate in Höhe von 20.000 EUR wurde bereits im Teilergebnishaushalt 2017 THH 520, vereinnahmt. Die verbleibenden zwei Raten werden zum 30. April und 30. August 2017 in Rechnung gestellt. Insgesamt beläuft sich das Budget auf 48.592,50 EUR.



Beteiligte Stellen

Die Stellungnahmen der Referate WFB und AKR wurden in die Vorlage eingearbeitet. Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dirk Thürnau

Anlagen

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