Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 237/2019
Stuttgart,
04/15/2019



Interdisziplinäre Frühförderstelle - Anpassung der Personalausstattung im Bereich der Ergotherapie



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
20.05.2019
22.05.2019
23.05.2019



Beschlußantrag:

1. Zum Fortbestand der vom Land Baden-Württemberg anerkannten und geförderten Stuttgarter Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF) wird der Anpassung der Personalausstattung im Bereich Ergotherapie zugestimmt.

2. Zur Anpassung der Personalausstattung wird das Gesundheitsamt zunächst
ermächtigt, außerhalb des Stellenplans eine/-n Ergotherapeuten/-in im Umfang von 0,3 VZK in EG 9a TVöD ab sofort bis zum 31. Dezember 2019 unbefristet einzustellen. Über eine dauerhafte Stellenschaffung ist im Rahmen des regulären Stellenplan-
verfahrens zum Doppelhaushalt 2020/2021 zu entscheiden.

3. Den überplanmäßigen Personalaufwendungen 2019 in Höhe von 8.805 Euro im THH 530, Gesundheitsamt, wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt zu 81 % durch zusätzliche Erträge in Höhe von 7.133 Euro.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf Interdisziplinäre Frühförderung
(u.a. BTHG § 46 SGB IX und Frühförderungsverordnung). Träger der IFF ist die
Landeshauptstadt Stuttgart und der Körperbehinderten-Verein Stuttgart e.V. (KBV). Das Angebot richtet sich an Kinder mit Entwicklungsstörungen und/oder (drohenden) Behinderungen von Geburt bis zur Einschulung und deren Eltern und Bezugspersonen, die in Stuttgart wohnhaft sind (u.a. GRDrs 145/2013, 874/2017). Die IFF dient der Früherkennung, Beratung, Förderung und Therapie von Kindern mit Entwicklungsstörungen.
Das Angebot findet sowohl ambulant in der IFF als auch mobil z.B. in der Kindertagesstätte statt. Die Arbeit richtet sich nach der am 1. Juli 2014 in Kraft getretene Landesvereinbarung zur Umsetzung der FrühV in Baden-Württemberg (LRV).
Die IFF ist im Jahr 2015 nach Entscheidung des Gemeinderats der LRV beigetreten (GRDrs 582/2014).


Die Anpassung der Arbeit an die LRV und die neue Verwaltungsvorschrift des Sozial-ministeriums vom 27.03.2017 führten dazu, dass vorhandene Stellen erhöht und zwei neue Fachbereiche angeschlossen wurden: Die Heilpädagogikstelle wurde um 25% (durch den KBV) und die medizinische Fachangestellte (MFA) wurde um 75 % (durch die Landeshauptstadt) erhöht. Zudem wurden eine Sonderpädagogikstelle (75% durch den KBV) und eine Physiotherapiestelle (80% durch die Landeshauptstadt) geschaffen.

Bisher war die sog. fachliche Leitung der Ergotherapie im Rahmen einer Ausnahme-
regelung mit 0,5 Stellen besetzt. Wie uns die AOK in ihrem Schreiben vom 22.02.2017 mitgeteilt hat, sieht das Eckpunktepapier, das die Zulassungsbedingungen der medizinischen Therapeuten in der IFF regelt, jedoch vor, „dass der fachliche Leiter an mindestens 4 Tagen ganztägig (mind. 0,8 VZK) in der IFF zur Verfügung steht.“ Weiter wird von der AOK in ihrem Schreiben darauf hingewiesen, dass diese Ausnahmegenehmigung nicht auf weitere Mitarbeiterwechsel übertragen werden könne. Der aktuelle Bedarf ergibt sich nun durch den unerwarteten Weggang der bisherigen Stelleninhaberin.

Auf nochmalige Nachfrage bei der AOK wurde unmissverständlich klargestellt, dass ein fachlicher Leiter im Bereich IFF-Ergotherapie mindestens zu 80% (vier Arbeitstage/Woche) beschäftigt sein muss. Eine Aufteilung der Arbeitszeiten auf zwei fachliche Leiter ist, entgegen der Zulassungsvoraussetzungen im sonstigen niedergelassenen Heilmittelbereich, hier nicht möglich.

Kalkulation der Refinanzierung:

Die Refinanzierung erfolgt durch die zusätzlichen Therapien, vergütet durch die Krankenkassen. Bei einer Erhöhung der Personalkapazitäten um 30% wären sieben zusätzliche Therapien pro Woche möglich. Bei voraussichtlich sieben zusätzlichen Behandlungseinheiten pro Woche (bei 44 Wochen pro Jahr gerechnet) und einer mittleren Kostenerstattung von 46,32 Euro pro Therapieeinheit AOK (Durchschnittswert Einzel- und Komplexleistung) entstehen zusätzliche Einnahmen von 14.266,56 Euro pro Jahr.


Zusätzlicher Personalbedarf

Die Ermächtigung ist für den Fortbestand der IFF als vom Land anerkannte und geförderte IFF zwingend notwendig, da dies Voraussetzung für die Kassenzulassung der Ergotherapie, die Arbeit der IFF gemäß der Landesrahmenvereinbarung und die Gewährung des Landeszuschusses ist. Ohne die Stellenerhöhung würde die IFF von den Krankenkassen die Ergotherapiezulassung nicht mehr erhalten. Dies hätte zur Folge, dass die IFF nach der Verwaltungsvorschrift nicht vollständig interdisziplinär besetzt wäre und damit nicht mehr den strukturellen und fachlichen Qualitätsstandards des Landes entsprechen würde. Dadurch würde die IFF nicht mehr die Landesförderung erhalten. Der vom Landeszuschuss abhängige KBV könnte die Stellen seiner Heilpädagogin und Sonderpädagogin nicht mehr refinanzieren und müsste die Stellen streichen. In diesem Fall müssten diese Stellen zusätzlich von der Stadt finanziert werden, um die IFF arbeitsfähig zu erhalten.

Zudem konnte die Nachfrage an Ergotherapie in der IFF mit dem bisherigen Stellenanteil nicht ausreichend gedeckt werden, Kinder wurden zum Teil an andere Institutionen verwiesen oder auf eine Warteliste gesetzt. Der Bedarf an Komplexleistung, d.h. der Bedarf an gemeinsamer Förderung aus dem heilpädagogischen und medizinisch-therapeutischen Bereich konnte im Bereich der Ergotherapie bisher nicht gedeckt werden. Außerdem wurde der heilpädagogische Bereich im Jahr 2017 erweitert und eine Stellenaufstockung der MFA im Jahr 2018 für die Erbringung von mehr Erstgesprächen bewilligt, so dass in Zukunft mehr Kinder eine Komplexleistung erhalten könnten.

Finanzielle Auswirkungen


Durch die Erhöhung der Personalkapazitäten im Umfang einer 0,3 VZK in Entgeltgruppe 9a TVöD entstehen Personalmehrkosten in Höhe von 17.610 Euro pro Jahr. Dem stehen kalkulierte Mehreinnahmen in Höhe von 14.266,56 Euro gegenüber. Die zusätzlichen Einnahmen aus den Krankenkassenentgelten würden zu einer Refinanzierung von 81 % führen.


Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und das Referat Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht, haben die Vorlage mitgezeichnet.





Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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