Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
228
4
VerhandlungDrucksache:
287/2023
GZ:
Sitzungstermin: 24.05.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt th
Betreff: Weitergewährung der Arbeitsmarktzulage für in Verbünden tätige Schulhausmeister*innen, die tariflich nach EG 5 einzugruppieren sind

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 19.05.2023, GRDrs 287/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die mit GRDrs. 373/2018 beschlossene Arbeitsmarktzulage für in Verbünden tätige Schulhausmeister*innen, die tariflich in EG 5 eingruppiert sind, wird weiter gewährt.

2. Die Zulage beträgt weiterhin 100 EUR brutto pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung, bei Teilzeitbeschäftigung anteilig entsprechend des Beschäftigungsumfangs.

3. Die Zulagenzahlung endet bei Höhergruppierung.

4. Dem hieraus entstehenden überplanmäßigen Personalaufwand in Höhe von bis zu maximal 20.700 EUR im Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt innerhalb der Personalkostenbudgets. Erforderlichenfalls erfolgt eine Inanspruchnahme der im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, in Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve (Teilplanansatz für Personalaufwand). Für die Jahre 2024 ff wird der Personalaufwand i. H. v. jährlich maximal 35.500 EUR bei der Planung des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt.

5. Diese Zulagen können auf eventuell neu vereinbarte tarifliche, städtische oder sonstige Zulagen für die Personalgewinnung und -erhaltung oder zum Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten in Stuttgart bzw. im Ballungsraum oder vergleichbare Zulagen angerechnet werden.

6. Die Zulagen werden befristet bis 31.12.2025 gewährt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

zum Seitenanfang