Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
539
17
Verhandlung
Drucksache:
884/2021
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
01.12.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
ba
Betreff:
Projektantrag "Aktivierungs- und Transformationsstrategien für die Innenstadt (AKUT)" der LHS für das Bundesförderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" des BMI
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 30.11.2021, öffentlich, Nr. 407
Ergebnis: Einbringung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 24.11.2021, GRDrs 884/2021, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Der Durchführung des Projekts "
Ak
tivierungs-
u
nd
T
ransformationsstrategien für die Innenstadt (AKUT)"
in den Programmjahren 2022 bis 2025 durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen wird grundsätzlich zugestimmt.
2. Im Falle eines Zuschlags durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Antragsverfahren wird die Finanzierung der städtischen Eigenanteile zugesagt.
Die Deckung erfolgt im Teilergebnishaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 Stadtplanung, wie nachfolgend dargestellt:
31400 Laufende Zuweisungen und Zuschüsse:
Haushaltsjahr 2022 60.000 EUR
Haushaltsjahr 2023 375.000 EUR
Haushaltsjahr 2024 562.500 EUR
Haushaltsjahr 2025 112.500 EUR
42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:
Haushaltsjahr 2022 80.000 EUR
Haushaltsjahr 2023 500.000 EUR
Haushaltsjahr 2024 750.000 EUR
Haushaltsjahr 2025 150.000 EUR
Entsprechend der Anteilsfinanzierung im Projekt AKUT durch das BMI (75 % der zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen) können notwendige Anpassungen im Rahmen der endgültigen Planungen des Projektes erfolgen.
3. Die voraussichtlichen städtischen Finanzierungsanteile von 20.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 und 125.000 EUR in 2023 werden erforderlichenfalls jeweils überplanmäßig gedeckt. Hierfür werden Mittel zur Weiterentwicklung des Stadtentwicklungskonzepts (STEK) in den betreffenden Jahren in entsprechender Höhe vorläufig gesperrt.
4. Die voraussichtlichen städtischen Finanzierungsanteile von 187.500 EUR im Haushaltsjahr 2024 und 37.500 EUR in 2025 werden erforderlichenfalls bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 berücksichtigt.
Gegenüber StR
Urbat
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) bestätigt Herr
Oediger
(ASW), dass sich der Förderanteil voraussichtlich auf 75 % beläuft. Er bezieht sich dabei auf die Vorlagenseite 4 (voraussichtliche städtische Finanzierungsanteile im Jahr 2022 20.000 Euro, im Jahr 2023 125.000 Euro). Erfreulich sei die gestrige Mitteilung des zuständigen Bundesinstitutes, dass Stuttgart in der ersten Stufe bereits sehr erfolgreich gewesen sei, und nun die Möglichkeit bestehe, einen formalen Förderantrag zu stellen.
Danach stellt EBM
Dr. Mayer
fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag einmütig
zu
.
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