Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 947/2015
Stuttgart,
10/26/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2015



Stuttgart 21 - Rücklage

Beantwortung / Stellungnahme

Die Landeshauptstadt ist durch die Ergänzungsvereinbarung vom 5. Oktober 2007 (GRDrs 790/2007) in Verbindung mit der Finanzierungsvereinbarung vom 2. April 2009 verpflichtet, sich an den abzusichernden Risiken des Projekts Stuttgart 21 mit einem Gesamtbetrag von bis zu 260,27 Mio. € zu beteiligen. Nach der vom Lenkungskreis Stuttgart 21 zur Kenntnis genommenen Kostenberechnung der DB AG ist der Risikofall eingetreten; die genannten Beträge werden in voller Höhe benötigt.

Die Frist zu einer einvernehmlichen Beendigung des Projekts Stuttgart 21 ist am 31. Dezember 2009 abgelaufen. Die Landeshauptstadt hat kein Recht auf einen einseitigen Ausstieg aus dem Projekt. Würde die für die Risikobeiträge gebildete Rücklage wie beantragt aufgelöst, müssten in den einzelnen Haushaltsjahren entsprechende Aufwendungen veranschlagt werden. Die im Antrag dargestellte Verbesserung des Haushalts ist deshalb nicht möglich.



Vorliegende Anträge/Anfragen

621/2015 Ziffer 3 SÖS-LINKE-PLuS




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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