Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
947/2015
Stuttgart,
10/26/2015
Haushalt
2016/2017
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
09.11.2015
Stuttgart 21 - Rücklage
Beantwortung / Stellungnahme
Die Landeshauptstadt ist durch die Ergänzungsvereinbarung vom 5. Oktober 2007 (GRDrs 790/2007) in Verbindung mit der Finanzierungsvereinbarung vom 2. April 2009 verpflichtet, sich an den abzusichernden Risiken des Projekts Stuttgart 21 mit einem Gesamtbetrag von bis zu 260,27 Mio. € zu beteiligen. Nach der vom Lenkungskreis Stuttgart 21 zur Kenntnis genommenen Kostenberechnung der DB AG ist der Risikofall eingetreten; die genannten Beträge werden in voller Höhe benötigt.
Die Frist zu einer einvernehmlichen Beendigung des Projekts Stuttgart 21 ist am 31. Dezember 2009 abgelaufen. Die Landeshauptstadt hat kein Recht auf einen einseitigen Ausstieg aus dem Projekt. Würde die für die Risikobeiträge gebildete Rücklage wie beantragt aufgelöst, müssten in den einzelnen Haushaltsjahren entsprechende Aufwendungen veranschlagt werden. Die im Antrag dargestellte Verbesserung des Haushalts ist deshalb nicht möglich.
Vorliegende Anträge/Anfragen
621/2015 Ziffer 3 SÖS-LINKE-PLuS
Michael Föll
Erster Bürgermeister
<Anlagen>