Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
1210/2013
Stuttgart,
11/06/2013
Stadtwerke Stuttgart GmbH
Verbindliches Angebot der Stadtwerke Stuttgart GmbH im Konzessionsvergabeverfahren
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.11.2013
21.11.2013
Beschlußantrag:
Die Aufsichtsräte der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH und der Stadtwerke Stuttgart GmbH werden abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 28 der Hauptsatzung ermächtigt, das von der Geschäftsführung der SWS aufgestellte verbindliche Angebot der SWS im Konzessionsvergabeverfahren
zu beraten und frei zu geben.
Begründung:
Mit der Beschlussfassung über die Gründung der Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS) am 27.07.2011 (GRDrs 585/2011) hat der Gemeinderat auch den Gesellschaftszweck beschlossen, der u.a. in der Bereitstellung von Netzen zur Versorgung des Stadtgebiets der LHS mit Elektrizität und Gas und dem Betrieb und der Unterhaltung solcher Netze besteht.
Gemäß dieser Aufgabenstellung hat die SWS im Rahmen des Konzessionsvergabeverfahrens ihr Interesse an der Übernahme der Wegerechte bekundet und wird nach Abschluss der Verhandlungsphase ein entsprechendes verbindliches Angebot abgeben.
Entscheidungen über die wesentliche Erweiterung von wirtschaftlichen Unternehmen sind nach der Hauptsatzung dem Gemeinderat vorbehalten. Da der Gemeinderat jedoch im Konzessionsvergabeverfahren nach Vorliegen aller Angebote die Entscheidung über die Vergabe der Wegerechte treffen wird (GRDrs 312/2012), kann er unter der Prämisse eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nicht über die Abgabe des verbindlichen Angebots der SWS als eines der Bewerber beschließen.
Aus diesem Grund soll, abweichend von der Hauptsatzung, der Gemeinderat auf seinen Zustimmungsvorbehalt zum verbindlichen Angebot der SWS verzichten und die Entscheidungsbefugnis darüber dem Aufsichtsrat der SWS und dem Aufsichtsrat der Muttergesellschaft, der SVV, übertragen.
Sobald die Entscheidung des Gemeinderats über die Vergabe der Wegerechte gefallen ist, können im Gemeinderat ggf. alle weiteren notwendigen Schritte in Bezug auf die SWS beraten und beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Anlagen
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