Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
1040/2018
Stuttgart,
11/29/2018
Kommunalanstalt Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart
Weitere Folgeentscheidungen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
19.12.2018
Beschlußantrag:
1. a) Entsprechend der Fortschreibung des Vier-Seiten-Vertrages erhält die Kommunalanstalt Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart (Kommunalanstalt) ab dem Jahr 2019 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 12 Mio. EUR.
b) Die Auszahlungen sind im Teilfinanzhaushalt 200 – Stadtkämmerei, Projekt 7.203050 – Abwicklung Eigenbetriebe, Kontengruppe 781 – Investitionszuweisungen und -zuschüsse, im Haushaltsjahr 2019 gedeckt.
c) Den hierfür erforderlichen überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 2 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2019 wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus in Vorjahren erwirtschafteter freier Liquidität.
2. Die Kommunalanstalt erhält für die Laufzeit des Vier Seiten-Vertrags den von der SSB in Rechnung gestellten Zuschuss für die VVS-Jobtickets aus dem Stadthaushalt ersetzt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, der Kommunalanstalt im Bedarfsfall Kassenkredite bis zu dem im Wirtschaftsplan der Kommunalanstalt genehmigten Höchstbetrag zu gewähren, um vorübergehende Liquiditätsengpässe auszugleichen.
4. Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis, dass gemäß den Regelungen im Vier Seiten-Vertrag die Zwischenfinanzierung für den Neubau Katharinenhospital weiterhin von der Landeshauptstadt übernommen werden, so dass die Kommunalanstalt in der Zeit bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmen nicht ergebniswirksam durch Zinsen dieser Investition belastet wird.
Begründung:
1. Investitionszuschuss
Im Vier-Seiten-Vertrag vom Dezember 2011 (GRDrs 1379/2011) war unter Ziffer 6. festgelegt, dass das Klinikum für die Jahre 2012 und 2013 einen jährlichen Investitionszuschuss von je 15 Mio. EUR und ab 2014 einen jährlichen Investitionszuschuss für die Laufzeit des Vertrags von 12 Mio. EUR erhält. Die Laufzeit sollte gemäß Ziffer 13 frühestens am 31.12.2018 enden.
Mit der Umsetzung der Neustrukturierung für die Personalwohnungen des Klinikums Stuttgart (GRDrs 725/2017) wurde beschlossen, die für die Jahre 2014 bis 2018 im städtischen Haushalt vorgesehenen Zuschüsse für die Sanierung der Personalwohnheime in Höhe von insgesamt 10 Mio. EUR als Mietzuschüsse an das Klinikum zur Begrenzung der Mieten für Mitarbeiter zu verwenden. Insofern hat sich der jährlich veranschlagte Zuschuss aus dem Vier Seiten-Vertrag in Höhe von 12 Mio. EUR ab 2014 tatsächlich aufgeteilt in je 10 Mio. EUR Investitionszuschuss sowie 2 Mio. EUR für die Personalwohnungen.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für den DHH 2018/2019 wurde unterstellt, dass die künftigen Investitionszuschüsse an das Klinikum ohne den Anteil für die
Personalwohnungen fortzuschreiben sind, d.h. die jährlichen Ansätze im Finanzhaushalt wurden in Höhe von je 10 Mio. EUR vorgenommen. Der letzte Teilbetrag von
2 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2018 für den Mietzuschuss Klinikum wurde bereits im Ergebnishaushalt geplant und vollzogen, insofern ist der Gesamtbetrag von 5 x 2 Mio. EUR für die Jahre 2014 – 2018 erbracht und an das Klinikum ausgezahlt worden.
Mit Fortschreibung des Vier-Seiten-Vertrages im Jahr 2018 (GRDrs 634/2018) ist unter Ziffer 5. vereinbart, dass auch weiterhin (d.h. ab 01.01.2019) dem Klinikum ein jährlicher Investitionszuschuss in Höhe von 12 Mio. EUR gewährt wird. Da in der Haushaltsplanung für das Jahr 2019 aber lediglich 10 Mio. EUR als Investitionszuschuss vorgesehen sind, ergibt sich im Haushaltsjahr 2019 eine außerplanmäßige Mehrauszahlung in Höhe von 2 Mio. EUR, die aus in Vorjahren erwirtschafteter freier Liquidität finanziert werden kann.
In der Haushaltsplanung für den DHH 2020/2021 sowie in der Finanzplanung bis 2024 ist der Investitionszuschuss an das Klinikum in Höhe von jeweils 12 Mio. EUR p.a. einzuplanen.
2. Jobticket
Im Vier-Seiten-Vertrag wurde vereinbart, dass, sofern der Gemeinderat die Umwandlung in eine Kommunalanstalt beschließt, die Sozialleistungen auch zukünftig allen Mitarbeiter/innen der Kommunalanstalt zustehen. Die im Eigenbetrieb geltenden Dienstvereinbarungen gelten gemäß dem Personalüberleitungsvertrag nach dem Wirksamwerden der Umwandlung bei der Kommunalanstalt unverändert weiter. Die Kommunalanstalt wird Leistungen für die Mitarbeiter, wie zum Beispiel das Jobticket, wie bisher erbringen.
Derzeit bekommt der Eigenbetrieb Klinikum, wie auch ELW und BBS, die von der SSB in Rechnung gestellten Zuschüsse für das VVS-Jobticket aus dem städtischen Haushalt ersetzt. Da die Kommunalanstalt nicht schlechter gestellt werden soll wie der Eigenbetrieb, erhält auch die Kommunalanstalt einen Kostenersatz aus dem Stadthaushalt in Höhe der Zuschussleistungen im Rahmen des VVS-Jobtickets.
3. Kassenkredit
Trotz der derzeit guten Liquiditätssituation im Klinikum Stuttgart lässt sich für die Zukunft nicht ausschließen, dass vor allem aufgrund verzögert eingehender Leistungsentgelte und künftiger Jahresfehlbeträge vorübergehend Liquiditätsengpässe auftreten können. Sofern der Haushalt über einen ausreichenden Liquiditätsbestand verfügt, wird die Verwaltung ermächtigt, aus dem Stadthaushalt der Kommunalanstalt Kassenkredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen im vergleichbaren Rahmen wie früher dem Eigenbetrieb zu gewähren.
4. Bauzwischenfinanzierung
Im Vier-Seiten-Vertrag ist geregelt, dass die Zwischenfinanzierung des Gesamtprojekts Neubau Katharinenhospital bis zur Fertigstellung des letzten Bauabschnitts durch die Landeshauptstadt erfolgt. Daran ändert sich auch durch die Umwandlung des Eigenbetrieb Klinikums in eine rechtlich selbständige Kommunalanstalt nichts. Auch weiterhin wird das Klinikum nicht ergebniswirksam durch Zinsen für die Investitionen in das Projekt Neubau Katharinenhospital belastet.
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
s. Begründung
Anlagen
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