Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
411
3
Verhandlung
Drucksache:
630/2022
GZ:
AKR 4233-00
Sitzungstermin:
16.11.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Aktuelle Entwicklungen im Flüchtlingsbereich aufgrund des Krieges in der Ukraine
- Einrichtung und Verlängerung von Ermächtigungen
zur Einstellung v. Personal außerhalb des Stellenplans
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 02.11.2022, GRDrs 630/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von den aktuellen Entwicklungen im Flüchtlingsbereich aufgrund des Krieges in der Ukraine wird Kenntnis genommen.
2. Die weiterhin ansteigenden Flüchtlingszahlen von Personen aus der Ukraine erfordern für das Jahr 2023 weiterhin zusätzliche Personalkapazitäten beim Jobcenter. Folgende Ermächtigungen werden bis 31.12.2023 verlängert:
7,92 VZK in EG 10 für pAp ELB U 25
17,78 VZK in EG 10 für pAp ELB Ü 25
14,05 VZK in EG 9c für SB Leistungsgewährung
3,0 VZK in EG 6 für SB Qualifizierte Information
(insg. 42,75 VZK)
3. Weiterhin ergeben sich bei den nachstehenden Ämtern Personalmehrbedarfe im Umfang von insg. 17,99 VZK. Diese verteilen sich folgendermaßen:
3.1 beim Referat Soziales und Integration
1,0 VZK in EG 14 für strategische Betreuung der Akquise und Koordination von Unterkünften für Flüchtlinge
3.2 beim Liegenschaftsamt
0,5 VZK in EG 9b für SB Anlagenbuchhaltung
0,5 VZK in EG 9a für SB Datenpflege
2,0 VZK in EG 11 für SB Projektmanagement
1,0 VZK in EG 9a für SB Flächenmanagement
2,0 VZK in EG 8 für SB Kundencenter
(insg. 6,0 VZK)
3.3 beim Jobcenter
1,0 VZK in EG 10 für SB IuK-Angelegenheiten
3.4 beim Sozialamt
9,99 VZK in EG 9c für den Leistungsbereich Asylbewerberleistungsgesetz
(insg. 9,99 VZK)
4. Von den unter Ziff. 3 aufgeführten vordringlichen zusätzlichen Personalmehrbedarfen wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang von insg. 17,99 VZK außerhalb des Stellenplans einzustellen. Alle Ermächtigungen sind bis 31.12.2023 befristet.
Eine unbefristete Ausschreibung und Besetzung aller Ermächtigungen ist möglich, sofern die Ämter eine weitere Beschäftigung der Mitarbeiter/-innen gewährleisten können. Die Einstellung erfolgt in zeitlicher Hinsicht entsprechend der Entwicklung der Auftragslage (z. B. anhand der Flüchtlings- und Fallzahlen).
5. Die beim
Gesundheitsamt
bestehenden Personalbedarfe können vorläufig innerhalb der mit den GRDrs. 429/2020, 1023/2020, 768/2021, 47/2022 und 563/2022 zur kurzfristigen Unterstützung in der Corona-Pandemie bereitgestellten Ermächtigungen aufgefangen werden.
Ebenso kann der beim
Haupt- und Personalamt
bestehende Personalbedarf durch die mit GRDrs. 563/2022 erfolgte Verlängerung von 0,5 VZK im Bereich der Ämterbetreuung abgedeckt werden.
6. Die Personalmehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 4.140.936 € werden in den betreffenden Teilergebnishaushalten in der Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen gedeckt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderlichenfalls den überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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