Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
640
23
Verhandlung
Drucksache:
916/2019
GZ:
SOS/SWU/T
Sitzungstermin:
04.12.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Parkraummanagement für die Stadtbezirke S-Nord, S-Bad Cannstatt, S-Untertürkheim und S-Vaihingen, Einführungsbeschluss der 5. Umsetzungsstufe
- Baubeschluss und Vergabeermächtigung -
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 15.10.2019, öffentlich, Nr. 64
Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 12.11.2019, öffentlich, Nr. 124
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 03.12.2019, öffentlich, Nr. 159
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit der Maßgabe, dort, wo beengte Verhältnisse auf den Gehwegen sind, zu prüfen, die Parkscheinautomaten auf Parkflächen unterzubringen.
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport, des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt und des Technischen Referats vom 29.10.2019, GRDrs 916/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Einführung des Parkraummanagements (PRM) mit einer Bewohnerparkregelung in den Stadtbezirken Untertürkheim und Vaihingen im Rahmen einer 5. Umsetzungsstufe wird zugestimmt.
2. Die bestehenden PRM-Gebiete in Stuttgart-Nord und Stuttgart-Bad Cannstatt werden erweitert.
3. Von dem damit verbundenen Stellenbedarf wird Kenntnis genommen:
- beim Amt für Stadtplanung und Wohnen 1,0 Stellen: Verlängerung des KW-Vermerks um 4 Jahre (KW 01/2024)
- beim Tiefbauamt insgesamt 3,5 Stellen, davon 2,5 Stellen mit Verlängerung des KW-Vermerks um jeweils 4 Jahre (KW 01/2024)
- beim Amt für öffentliche Ordnung insgesamt 10,20 Stellen, davon bei einer Stelle die Verlängerung eines vorhandenen KW-Vermerks um 4 Jahre (KW 01/2024)
- bei der Stadtkämmerei insgesamt 2,0 Stellen
Über die Stellenschaffungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2020/2021 entschieden. In Abhängigkeit der Aufgabe und dem Ausbaufortschritt wird ggf. ein Besetzungsvorbehalt angebracht.
4. Die erforderlichen Auszahlungen und Aufwendungen in den Teilhaushalten 320, 610 und 660 sind, wie in den finanziellen Auswirkungen und in der Folgelastenübersicht dargestellt, noch im Doppelhaushalt 2020/2021 und der Fortschreibung des Investitionsprogramms zu berücksichtigen.
5. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Doppelhaushalt 2020/2021 ermächtigt, die für die Beschaffung und Aufstellung der Parkautomaten erforderlichen Ingenieur-, Liefer- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache in der Fassung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik einmütig
zu
.
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