Die Haushaltsanträge
· 400/2019 und 416/2019 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion · 522/2019 CDU-Gemeinderatsfraktion · 691/2019, 692/2019, 695/2019 und 708/2019 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei · 809/2019 und 922/2019 SPD-Gemeinderatsfraktion · 1021/2019 FDP-Gemeinderatsfraktion · 1059/2019 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion · 1133/2019, Nr. 1 PULS-Fraktionsgemeinschaft · Jugendhilfeausschuss vom 14.10.2019
werden wie folgt beantwortet: Mit der GRDrs 511/2019 hat die Fachverwaltung über die Angebote der Jugendberufshilfe nach § 13 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) berichtet und deren Ausbaubedarfe zusammenfassend dargestellt. Das Kernstück der Jugendberufshilfe bildet das Programm 400+Zukunft. Der Status Quo sowie ein Vorschlag für die notwendige Weiterentwicklung des Programms 400+Zukunft in konzeptioneller Hinsicht wurden mit einer separaten haushaltsrelevanten Mitteilungsvorlage (GRDrs 493/2019) ausführlich dargestellt. Die Stuttgarter Gemeinderatsfraktionen haben folgende Haushaltsanträge zum Vorschlag der Fachverwaltung gestellt.
· In einer Maßnahme finden sowohl Ausbildungsvorbereitung als auch Ausbildungs-begleitung statt (integrierte Unterstützung).
· Es werden neben betrieblichen Ausbildungen auch schulische Ausbildungen begleitet (mitwachsende Unterstützung).
· Die Unterstützung findet bedarfsorientiert und flexibel, und nicht nach einem fest- gelegten Stundensatz statt (individuell passgenaue Unterstützung).
Diese Unterschiede sind für die Zielgruppe fachlich sinnvoll, können allerdings durch die starren Rahmenbedingungen des § 130 SGB III in der assistierten Ausbildung nicht umgesetzt werden.
Es ist eine Neuordnung von assistierter Ausbildung, berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) und ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) im SGB III geplant. Mit der geplanten Rechtsreform besteht die Möglichkeit einer Flexibilisierung des Angebots, einer Ausweitung auf schulische Ausbildungen sowie einer bedarfsgerechteren Umsetzung, sodass die Angebote über die Agentur für Arbeit auch den Bedarfen der Zielgruppe von „Cambio“ stärker entsprechen könnten. Zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt diese Rechtsänderung in Kraft treten wird, ist noch nicht bekannt. Nach Inkrafttreten der Rechtsänderung ist über eine weitere Förderung zu entscheiden. Die Stuttgarter Gemeinderatsfraktionen haben folgende Haushaltsanträge zu Anträgen der freien Träger gestellt.