Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
394/2022
Stuttgart,
07/08/2022
Stuttgart 21: Manfred-Rommel Platz, Oberflächenbelag
- Festlegung der Art der Ausführung
- notwendige vertragliche Regelungen
- Finanzierung
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
12.07.2022
20.07.2022
21.07.2022
Beschlußantrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt die Planungen für den Manfred-Rommel-Platz mit Rasen als Oberfläche gemeinsam mit der Deutschen Bahn weiterzuführen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendige vertragliche Anpassung des bestehenden Vertrags zum Manfred-Rommel-Platz mit der Deutschen Bahn zu verhandeln und abzuschließen.
3. Die Finanzierung des zusätzlich notwendigen Investitionszuschusses für die
aufwendigere Ausführung der Oberfläche als Rasenbelag in Höhe von 700.000
EUR erfolgt frühestens im Jahr 2025 aus dem Teilfinanzhaushalt 660 -Tiefbauamt -
bei der AuszGr 781 - Investitionszuweisungen und - zuschüsse an Dritte - mit
Deckung aus der Infrastrukturpauschale S 21. Hierfür werden die erforderlichen
Mittel vom THH 200 - Stadtkämmerei - Projekt 7.202200 Infrastrukturpauschale S 21
zur o.g. Kontierung in Verwaltungszuständigkeit umgesetzt.
4. Die zusätzlichen jährlichen Unterhaltungsaufwendungen werden in den Pauschalen für Unterhaltung und Betrieb der zuständigen Fachämter und dem Eigenbetrieb AWS ab dem Doppelhaushaltsplan bzw. Doppelwirtschaftsplan 2026/2027 zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Am 22. November 2018 hat der Gemeinderat dem Vertrag mit der DB Station&Service AG und der DB Netz AG über die Verkehrssicherung, Erhaltung und Unterhaltung des Straßburger Platzes, heute Manfred-Rommel-Platz, zugestimmt (GRDrs 883/2018). Die vertragliche Regelung sieht nach derzeitigem Stand einen Oberflächenbelag des Manfred-Rommel-Platzes als Asphalt mit Einstreudecke vor. Diese gegenüber der in der Planfeststellung vorgesehenen Ausführung als wassergebundenen Decke aufwendigere bauliche Ausführung wird durch die Stadt durch einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 200.000 EUR im gemeinsamen Interesse unterstützt. Der Vertrag regelt außerdem die weitere Einbindung der Stadt bei der Fortschreibung der Planung und ermöglicht darüber hinaus auch weitere Verhandlungen über einen anderen Belag.
Im Rahmen der notwendigerweise zunehmenden Debatte über den Klimawandel und den Erkenntnissen aus den geführten Diskussionen in Zusammenhang mit dem Rahmenplan „Rosenstein“ wurde von Seiten der Stadtverwaltung, der Deutschen Bahn und auch durch den von der DB Netz AG für die Entwurfsplanung beauftragten Architekten Ingenhoven die Wahl des Oberflächenbelags erneut diskutiert.
Wichtige Randbedingen der erneuten Betrachtung des Belags waren:
- Schwammstadt, Wasserspeichervermögen des Platzbelags
- Sommerliche Hitzeentwicklung
- Aufenthaltsqualität
- Gestalterische Einbindung in den Schlossgarten
Unter diesen Vorgaben wurde durch die Verwaltung eine Bewertungsmatrix erstellt, die verschiedene mögliche Belagsarten unter Berücksichtigung der Investitionskosten, der technischen Machbarkeit, der Aufwendungen für Unterhaltung und Instandhaltung, der Stadtgestaltung, dem Thema Nutzbarkeit und Lebensgefühl sowie dem Thema Klimawandel betrachtet.
Betrachtet wurden folgende Belagsarten:
Wassergebundene Decke
Eine Ausbildung der Platzfläche als wassergebundene Decke wurde bereits in der Vergangenheit ausgeschlossen, da die Aufwendungen für die Unterhaltung und Instandhaltung gegenüber den anderen Belagsvarianten sehr aufwendig sind und im Hinblick auf die Nutzbarkeit in Verbindung mit den in Zukunft zu erwartenden höheren Temperaturen Einschränkungen insbesondere durch Staubentwicklung zu erwarten sind.
Asphalt mit Einstreudecke
Eine Ausführung in Asphalt ist im Hinblick auf eine hochwertige Gestaltung und im Hinblick auf das Thema Nutzbarkeit und Lebensgefühl sowie dem Thema Klimawandel nicht zu bevorzugen.
Pflasterbelag ungebunden
Ein Pflasterbelag hat gegenüber den vorgenannten Möglichkeiten Vorteile beim Thema Stadtgestaltung sowie Nutzbarkeit und Lebensgefühl. Beim Thema Klimawandel ist der Pflasterbelag für eine Platzfläche wie die hier gegenständliche nicht die optimale Wahl.
Plattenbelag ungebunden
Für den Plattenbelag gelten die ähnlichen Erkenntnisse wie beim Pflasterbelag, nur das die Wasserdurchlässigkeit geringer als beim Pflasterbelag ist.
Rasen
Eine Ausführung als Rasenfläche bringt insgesamt die größten Vorzüge, insbesondere bei den Themen Stadtgestaltung (der Schlossgarten wird gestalterisch in den Manfred-Rommel-Platz hineingezogen) und Klimawandel (Verdunstung und Retentionswirkung) mit sich. Damit erhöhen sich gleichfalls Nutzbarkeit und Aufenthaltsqualität. Nachteilig sind die höheren Kosten für Instandhaltung und Unterhaltung, da die Rasenfläche technisch bewässert werden muss und die dazu notwendigen Beregnungsanlagen betrieben und unterhalten werden müssen.
In der Gesamtauswertung ergibt sich folgende Rangfolge:
Die Variante mit einer Rasenfläche liegt deutlich vor einem wasserspeichernden, durchlässigen Pflasterbelag. Im Weiteren folgen die Ausführung als Plattenbelag bzw. Asphalt. Eine wassergebundene Decke scheidet wegen der bereits oben genannten Punkte aus. Bei den Planungen wird eine nachhaltige Bewässerungsbewirtschaftung der Rasenfläche ohne Frischwasserbezug mitgedacht.
Bei der hier empfohlenen Gestaltung als Rasenfläche sind zwei sich kreuzende diagonale Wegebeziehungen über den Manfred-Rommel-Platz vorgesehen sowie großzügige Vorbereiche jeweils vor den angrenzenden Gebäuden (Bonatzbau und Neubebauung A 3). Die Ausführung der Wege soll wie im angrenzenden Schlossgarten als Asphaltbelag erfolgen.
Notwendige vertragliche Regelungen:
Die vorliegende Vereinbarung mit der DB Station&Service AG und der DB Netz AG über die Verkehrssicherung, Erhaltung und Unterhaltung des Manfred-Rommel-Platzes muss für die Ausführung als Rasenfläche angepasst werden.
·
die Investitionen für eine Ausführung als Rasenfläche sind gegenüber der Ausführung als Asphalt mit Einstreudecke höher, da eine Beregnungsanlage installiert werden muss.
·
für die Reinigung und Wartung der Lichtaugen fallen bei einer Ausführung der Oberfläche als Rasen zusätzliche Aufwendungen zum Schutz der Rasenfläche an. Die Höhe der zusätzlichen Aufwendungen werden mit der Bahn verhandelt und sollen im Rahmen der Vertragsanpassung mit einer Einmalzahlung abgelöst werden.
·
Zur Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen dem künftigen Manfred-Rommel-Platz (Landeshauptstadt Stuttgart) und dem Schlossgarten (voraussichtlich Land Baden-Württemberg) muss die vertragsgegenständlich Fläche an die Planung im Bereich des Flurstücks 674/3 (Stuttgart) angepasst werden (siehe Anlage 1).
Kosten:
·
die Mehrkosten der Stadt für eine Ausführung der Oberflächen als Rasenbelag betragen nach derzeitiger Einschätzung der Verwaltung rd. 700.000 EUR. Die Kosten fallen für die zusätzlich erforderliche Bewässerungsanlage an. Die Kosten für den Bau der Rasenfläche entsprechen nach derzeitiger Einschätzung den Herstellkosten der Asphaltfläche, es bedarf daher voraussichtlich keiner zusätzlichen Aufwendungen.
·
die zusätzlichen Aufwendungen der Bahn für die Reinigung und Wartung der Lichtaugen werden derzeit ermittelt. Ziel ist eine Ablösungsregelung im Rahmen der notwendigen Vertragsanpassung zu vereinbaren.
·
die zusätzlichen jährlichen Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb der Bewässerungsanlage betragen nach derzeitiger Einschätzung der Verwaltung rd. 150.000 EUR.
Finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung des zusätzlich notwendigen Investitionszuschusses für die
aufwendigere Ausführung der Oberfläche als Rasenbelag in Höhe von 700.000 EUR
erfolgt frühestens im Jahr 2025 aus dem Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt - bei der AuszGr 781 - Investitionszuweisungen und - zuschüsse an Dritte - mit Deckung aus der Infrastrukturpauschale S 21. (Der bisherige Investitionszuschuss für eine Ausführung in Asphalt beträgt 200.000 EUR, jetzt insgesamt 900.000 EUR). Hierfür werden die erforderlichen Mittel vom THH 200 - Stadtkämmerei - Projekt 7.202200 Infrastrukturpauschale S 21 zur o.g. Kontierung in Verwaltungszuständigkeit umgesetzt.
Die Höhe der finanziellen Aufwendungen für die Ablösung der zusätzlichen Aufwendungen der Bahn für die Reinigung und Wartung der Lichtaugen werden im Rahmen der Verhandlungen mit der Bahn ermittelt und vertraglich vereinbart mit Ziel einer einmaligen Ablöse. Die Finanzierung frühestens ab dem Jahr 2025 erfolgt ebenfalls als Investitionszuschuss.
Der zusätzliche jährliche Finanzbedarf der Verwaltung für die Unterhaltung und den Betrieb der Rasenfläche beträgt nach derzeitigen Kostenstand zusätzlich rd. 150.000 EUR (bisher waren bei einer Ausführung als Asphalt 390.000 EUR angesetzt, GRDrs 883/2018).
Durch die AWS wurden die jährlichen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst für den Manfred-Rommel-Platz zum derzeitigen Kostenstand fortgeschrieben, so das hierfür jetzt ein Bedarf von jährlich 525.000 EUR zur Verfügung zu stellen sind (maßgeblich sind hier Personalkosten).
Die zusätzlichen Mittel werden in den Unterhaltungspauschalen des Tiefbauamts (Unterhaltung Wege), des Garten-, Friedhofs- und Forstamts (Unterhaltung Rasenfläche und Bewässerungsanlage) sowie des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (Reinigung) ab dem Doppelhaushaltsplan bzw. Doppelwirtschaftsplan 2026/2027 zusätzlich bereitgestellt.
Die beteiligten Ämter werden im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen Stellen für den sich aus der Betreuung des Platzes ergebenen Mehrbedarf an Personal anmelden.
Beteiligte Stellen
WFB, SWU, L/OB
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Übersichtsplan
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Buch, Christian - 20220627_GRDrs 394-2022_MZ SWU - PDF - .pdf
Wörner, Gabriela - 20220624_MZ GRDrs 3942022_Ablehnung WFB.pdf - PDF - .pdf