A] Am 24.06.2013 fand ein Gespräch zwischen Herrn OBM Kuhn, Herrn Minister Dr. Schmid sowie weiteren Vertretern des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft (MFW), des Ministeriums für Forschung, Wissenschaft und Kunst (MWK) sowie der Landeshauptstadt Stuttgart mit folgendem Ergebnis statt: Laut Herrn Minister Dr. Schmid wird das Land nochmals den Raumbedarf für die beiden Fachschulen in der Trägerschaft des Landes (Meisterschule Gartenbau und Technikerschule Garten- und Landschaftsschule) prüfen. Das Berufskolleg Agrar- und Umweltanalytik sei kommunale Aufgabe. [Hinweis: das Berufskolleg Agrar- und Umweltanalytik ist derzeit als Schulart der Staatsschule eingerichtet.] Mögliche Lösungen waren zum Zeitpunkt des Gesprächs aus Sicht des Landes: a) Eingliederung der Fachschulen (Staatsschule) in die Schule in Heidelberg b) Gemeinsame Unterbringung mit der Landwirtschaftlichen Schule Hohenheim gegen Kostenerstattung an die Landeshauptstadt Stuttgart. Mit einem Ergebnis sei in Kürze zu rechnen, im Anschluss wurde ein weiteres Gespräch zwischen Land und Stadt in Aussicht gestellt. B] Herr OBM Kuhn schreibt Herrn Minister Dr. Schmid am 24.7.2013 an und bittet um Rückmeldung hinsichtlich des Ergebnisses der Prüfung. C] Mit Schreiben vom 16.8.2013 teilt Herr Staatssekretär Rust, MFW Herrn OBM Kuhn Folgendes mit: „Bezüglich möglicher Alternativstandorte hat die vom Land durchgeführte Prüfung zu keinem wirtschaftlich vertretbaren Ergebnis geführt. Eine Verlagerung der Staatsschule nach Heidelberg wird derzeit nicht weiterverfolgt, ist aber langfristig nicht ausgeschlossen. Es erscheint aus heutiger Sicht sinnvoll, die räumliche Anbindung an die Universität beizubehalten. Die Staatsschule wird daher am Standort in Hohenheim bleiben. Die zur Verfügung stehenden landeseigenen Flächen (= z.B. Gewächshäuser) sollen nach und nach ertüchtigt werden.“ Ebenfalls in diesem Schreiben teilt das MFW mit, dass aus Sicht des Landes „ein gemeinsames Neubauvorhaben in Hohenheim unter den gegebenen divergierenden Positionen als nicht realisierbar erscheint, da in den wesentlichen Fragestellungen, wie der Schulträgerschaft sowie dem damit verbundenen Finanzierungskonzept samt Grundstücksüberlassung, keine Einigkeit erzielt werden konnte.“ D] Herr OBM Kuhn stellt mit Schreiben vom 11.9.2013 an Herrn Staatssekretär Rust klar, dass die Stadt Stuttgart durchaus bereit gewesen war und ist, die divergierenden Positionen in Bezug auf die Neubaulösung zu verhandeln. E] Herr Staatssekretär Rust teilt Frau BMin Dr. Eisenmann Ende Oktober 2013 telefonisch mit, dass die Staatsschule in den Räumlichkeiten der Universität Hohenheim bleibt. Die für die Staatsschule erforderlichen Gewächshäuser werden nach und nach saniert. Fazit Das Land Baden-Württemberg hat sich gegen eine gemeinsame Neubaulösung mit der Landeshauptstadt Stuttgart entschieden. Damit verfolgt das Land auch nicht mehr sein Anliegen weiter, dass die Landeshauptstadt Stuttgart die Schulträgerschaft für die Schularten der Staatsschule übernimmt. Somit sind auch die Verhandlungen über die Höhe der Kostenerstattung hinfällig. Die Maßnahmen, die nun seitens des Landes ergriffen werden, dienen ausschließlich den Schularten der Staatsschule. Selbst wenn das Land nun für die Staatsschule die landeseigenen Flächen ertüchtigt und den Verbleib in den Räumlichkeiten der Universität zusichert, so stellt dies keine Lösung für die unbefriedigende Raumsituation der Landwirtschaftlichen Schule Hohenheim (= Schulträgerschaft Stadt Stuttgart) dar. Die Landwirtschaftliche Schule Hohenheim hat ein großes Raumdefizit. Darüber hinaus sind die zu wenigen vorhandenen Räume auf fünf Standorte verteilt. Diese Standorte sind teilweise stark sanierungsbedürftig oder es gibt sonstige Einschränkungen. Zwei der Standorte sind Mietobjekte, die nicht als Schulgebäude konzipiert sind –siehe hierzu die nachfolgende Tabelle:
Paracelsusstr. 44
Für die Alternativplanung sind mehrere Abstimmungstermine mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Schule und Bildung (RPS) und den beiden Schulen (Landwirtschaftliche Schule Hohenheim und Gewerbliche Schule Im Hoppenlau) zu schulorganisatorischen Änderungen und zur Anpassung des Raumprogramms und der pädagogischen Anforderungen erforderlich. Die Überarbeitung des Raumprogramms obliegt dem RPS, gleichwohl findet dies in enger Abstimmung mit der Stadt Stuttgart als Schulträgerin und mit den Schulen statt. Aufgrund eines Personalwechsels im RPS konnten die erforderlichen Gespräche und Arbeitsschritte zur Überarbeitung des Raumprogramms erst im Oktober 2013 aufgenommen werden. Voraussichtlich bis Ende November wird eine erste Entwurfsfassung als Grundlage für die Gespräche mit den Schulen vorliegen. Ziel der städtischen Schulverwaltung ist es, dass bis Ende des Jahres die notwendigen Abstimmungen erfolgt sind und ein endgültiges Raumprogramm vorliegt. Ein wichtiger Aspekt des Raumprogramms sind die Gewächshausanlagen und Freiflächen zur Durchführung des fachpraktischen Unterrichts. Auch hierzu befindet sich das Schulverwaltungsamt aktuell in enger Abstimmung mit dem RPS und dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. 3) Ausblick:
Sobald die weiteren noch erforderlichen Abstimmungsgespräche mit dem RPS und den Schulen abgeschlossen sind, wird dem Gemeinderat erneut berichtet mit dem Ziel, eine Richtungsentscheidung zur Zukunft der Landwirtschaftlichen Schule Hohenheim herbeizuführen. 4) Planungsmittel:
Zum Doppelhaushalt 2008/09 wurden für die Landwirtschaftliche Schule innerhalb des Schulsanierungsprogramms 1 Mio. € bereitgestellt. Hiervon sind bislang rd. 24.000 € für Planungsleistungen des Hochbauamts und Architekten für die Variante „gemeinsamer Neubau von Stadt und Land am Standort Hohenheim“ angefallen. Beteiligte Stellen keine Vorliegende Anträge/Anfragen Die o.g.Haushaltsanträge werden im Rahmen einer Haushaltsvorlage für die 1. Lesung Neue Vorhaben am 25./26.11.2013 beantwortet. CDU-Haushaltsantrag Nr. 498/2013 SPD-Haushaltsantrag Nr. 596/2013 FDP-Haushaltsantrag Nr. 704/2013 Dr. Susanne Eisenmann Schreiben des Finanzministeriums vom 19.8.2013 Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters vom 11.9.2013 zum Seitenanfang