Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1043/2013
Stuttgart,
11/04/2013


Landwirtschaftliche Schule Hohenheim - Aktueller Sachstand



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich20.11.2013

Bericht:


Die Landwirtschaftliche Schule Hohenheim steht in der Schulträgerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart und führt folgende Schularten: Berufsschule, Sonderberufsschule, Berufskolleg Biotechnologie und Meisterschule Floristen. Schulträger für die Staatsschule für Gartenbau (Schularten: Fachschulen und Berufskolleg Agrar- und Umweltanalytik) ist das Land Baden-Württemberg. Trotz geteilter Schulträgerschaft stehen beiden Schulen unter einer Schulleitung.

Über den aktuellen Sachstand wurde zuletzt mit der GRDrs. 553/2013 vom 5.6.2013 berichtet. Mit der Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss am 19.6.2013 wurde die Verwaltung beauftragt alternativ zu einer gemeinsamen Neubaulösung von Stadt und Land die Möglichkeiten einer gesonderten Lösung nur für die Landwirtschaftliche Schule Hohenheim (ohne Staatsschule) zu prüfen.

Mit dieser Vorlage wird aufbauend auf den Sachstandsbericht in der GRDrs. 553/2013 über die sich daran anschließenden aktuellen Entwicklungen und seither unternommenen Arbeitsschritte informiert.


1) Verhandlungslage mit dem Land:

A]
Am 24.06.2013 fand ein Gespräch zwischen Herrn OBM Kuhn, Herrn Minister Dr. Schmid sowie weiteren Vertretern des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft (MFW), des Ministeriums für Forschung, Wissenschaft und Kunst (MWK) sowie der Landeshauptstadt Stuttgart mit folgendem Ergebnis statt:

Laut Herrn Minister Dr. Schmid wird das Land nochmals den Raumbedarf für die beiden Fachschulen in der Trägerschaft des Landes (Meisterschule Gartenbau und Technikerschule Garten- und Landschaftsschule) prüfen. Das Berufskolleg Agrar- und Umweltanalytik sei kommunale Aufgabe. [Hinweis: das Berufskolleg Agrar- und Umweltanalytik ist derzeit als Schulart der Staatsschule eingerichtet.]

Mögliche Lösungen waren zum Zeitpunkt des Gesprächs aus Sicht des Landes:

a) Eingliederung der Fachschulen (Staatsschule) in die Schule in Heidelberg
b) Gemeinsame Unterbringung mit der Landwirtschaftlichen Schule Hohenheim gegen Kostenerstattung an die Landeshauptstadt Stuttgart.


Mit einem Ergebnis sei in Kürze zu rechnen, im Anschluss wurde ein weiteres Gespräch zwischen Land und Stadt in Aussicht gestellt.

B]
Herr OBM Kuhn schreibt Herrn Minister Dr. Schmid am 24.7.2013 an und bittet um Rückmeldung hinsichtlich des Ergebnisses der Prüfung.

C]
Mit Schreiben vom 16.8.2013 teilt Herr Staatssekretär Rust, MFW Herrn OBM Kuhn Folgendes mit:

„Bezüglich möglicher Alternativstandorte hat die vom Land durchgeführte Prüfung zu keinem wirtschaftlich vertretbaren Ergebnis geführt. Eine Verlagerung der Staatsschule nach Heidelberg wird derzeit nicht weiterverfolgt, ist aber langfristig nicht ausgeschlossen. Es erscheint aus heutiger Sicht sinnvoll, die räumliche Anbindung an die Universität beizubehalten. Die Staatsschule wird daher am Standort in Hohenheim bleiben. Die zur Verfügung stehenden landeseigenen Flächen (= z.B. Gewächshäuser) sollen nach und nach ertüchtigt werden.“

Ebenfalls in diesem Schreiben teilt das MFW mit, dass aus Sicht des Landes „ein gemeinsames Neubauvorhaben in Hohenheim unter den gegebenen divergierenden Positionen als nicht realisierbar erscheint, da in den wesentlichen Fragestellungen, wie der Schulträgerschaft sowie dem damit verbundenen Finanzierungskonzept samt Grundstücksüberlassung, keine Einigkeit erzielt werden konnte.“

D]
Herr OBM Kuhn stellt mit Schreiben vom 11.9.2013 an Herrn Staatssekretär Rust klar, dass die Stadt Stuttgart durchaus bereit gewesen war und ist, die divergierenden Positionen in Bezug auf die Neubaulösung zu verhandeln.

E]
Herr Staatssekretär Rust teilt Frau BMin Dr. Eisenmann Ende Oktober 2013 telefonisch mit, dass die Staatsschule in den Räumlichkeiten der Universität Hohenheim bleibt. Die für die Staatsschule erforderlichen Gewächshäuser werden nach und nach saniert.

Fazit
Das Land Baden-Württemberg hat sich gegen eine gemeinsame Neubaulösung mit der Landeshauptstadt Stuttgart entschieden. Damit verfolgt das Land auch nicht mehr sein Anliegen weiter, dass die Landeshauptstadt Stuttgart die Schulträgerschaft für die Schularten der Staatsschule übernimmt. Somit sind auch die Verhandlungen über die Höhe der Kostenerstattung hinfällig.

Die Maßnahmen, die nun seitens des Landes ergriffen werden, dienen ausschließlich den Schularten der Staatsschule. Selbst wenn das Land nun für die Staatsschule die landeseigenen Flächen ertüchtigt und den Verbleib in den Räumlichkeiten der Universität zusichert, so stellt dies keine Lösung für die unbefriedigende Raumsituation der Landwirtschaftlichen Schule Hohenheim (= Schulträgerschaft Stadt Stuttgart) dar.

Die Landwirtschaftliche Schule Hohenheim hat ein großes Raumdefizit. Darüber hinaus sind die zu wenigen vorhandenen Räume auf fünf Standorte verteilt. Diese Standorte sind teilweise stark sanierungsbedürftig oder es gibt sonstige Einschränkungen. Zwei der Standorte sind Mietobjekte, die nicht als Schulgebäude konzipiert sind –siehe hierzu die nachfolgende Tabelle:

AußenstelleRäume, FlächeAnmerkungen
Scharnhauser Str. 193 Klassenräume (56-66 m²) 188 m²
1 Kursraum 26 m²
1 EDV-Raum 55 m²
1 Werkstattraum mit Nebenr. 92 m²
4 Lehrerzi./Verwaltung (9-18 m²) 54 m²
1 Hausmeisterdienstzimmer 13 m²
Programmfläche gesamt 428 m²
Eigentum der Stadt
Stark sanierungsbedürftig, insbesondere risikobehaftete Haustechnik:
- frei zugängliche Gaseinzelöfen in den Klassenräumen mit vielen Fehlerquellen und hoher Brandgefahr
- Elektroverteilung in Teilen auf dem Stand 1973
- überwiegend veraltete Wasser-, Abwasser-, und Gasleitungen
- WC-Anlagen in schlechtem Zustand
- hohe Feuchtigkeit in den Kellerräumen und Räumen im EG
- ungedämmtes, sanierungsbedürftiges Dach
Räume in der
Körschtalschule,

Paracelsusstr. 44

2 Klassenräume (92 m²) 184 m²
1 Kursraum 42 m²
Programmfläche gesamt 226 m²
Eigentum der Stadt
- Schulorganisatorisch sehr kleine Einheit
- Selbst kleine Kursräume müssen zur Unterrichtsversorgung genutzt werden
Paracelsusstr. 36 (ehemalige Stadtteilbücherei, bei Paracelsus-Gym.)1 Klassenraum 71 m²
1 Kursraum 43 m²
1 Lehrerzimmer 36 m²
Programmfläche gesamt 150 m²
Eigentum der Stadt
- Schulorganisatorisch sehr kleine Einheit
- Selbst kleine Kursräume müssen zur Unterrichtsversorgung genutzt werden
Filderhauptstr. 115
(Bezirksrathaus)
1 Klassenraum 62 m²
1 Kursraum 30 m²
1 Schüleraufenthaltsraum 20 m²
2 EDV-Räume (30-39 m²) 69 m²
1 S1-Chemie-Labor mit Nebenr. 111 m²
3 Lehrerzimmer (14-31 m²) 65 m²
Programmfläche gesamt 357 m²
Mietobjekt
- Raumzuschnitt ist der eines Bürogebäudes. Dadurch sind viele Räume zu klein und nur eingeschränkt für den Schulbetrieb geeignet
- Seit Jahren zeigt das Jobcenter starkes Interesse an der Nachnutzung der Räume.
Paracelsusstr. 22 Klassenräume (55-69 m²) 124 m²
3 Kursräume (11-17 m²) 45 m²
3 Lehrerzi./Arztzimmer 13-15 m²) 41 m²
1 Floristikwerkstatt mit Nebenr. 195 m²
Programmfläche gesamt 405 m²
Mietobjekt
Summe
1.566 m²
Die Schulleitung und Verwaltung sind in Räumen der Universität untergebracht, da die beiden Schulen unter nur einer Schulleitung stehen. Daher gibt es in den von der Stadt Stuttgart zur Verfügung gestellten Gebäuden keine Schulleitungs- und Verwaltungsräume.

In der Konsequenz führt die Entscheidung des Landes gegen eine gemeinsame Lösung mit der Stadt für die in der Trägerschaft der Stadt Stuttgart stehende Landwirtschaftliche Schule zu zwei möglichen Optionen:

Entweder es verbleibt beim oben in der Tabelle dargestellten, für die Schule mangelbehafteten und unbefriedigenden Status Quo, mit dem Risiko, dass das Gebäude Scharnhauser Str. 19 aus Gefährdungsgründen kurzfristig geschlossen werden muss – ohne dass Ersatz zur Verfügung steht. Oder die Stadt Stuttgart verfolgt für die in ihrer Trägerschaft stehende Landwirtschaftliche Schule Hohenheim mit den Schularten Berufsschule, Sonderberufsschule, Berufskolleg Biotechnologie und Meisterschule Floristen eine eigenständige Lösung.

Wie bereits in der GRDrs. 553/2013 dargelegt, wäre eine eigenständige Landwirtschaftliche Schule aufgrund ihrer geringen Schülerzahlen alleine nicht zukunftsfähig und müsste daher mit einer anderen Schule zusammengeführt werden. Als Lösungsansatz wird hier die Zusammenlegung mit der Gewerblichen Schule Im Hoppenlau untersucht. Durch diesen Zusammenschluss werden beide Schulen gestärkt und die agrar- und ernährungswissenschaftliche Berufsfelder werden zusammengeführt. Auf diesem Wege wird die Berufsschule für Gärtner und Floristen, die 1975 bzw. 1983 aus der Gewerblichen Schule Im Hoppenlau ausgegliedert wurden und im Jahr 1975 zur Gründung der Landwirtschaftlichen Schule Hohenheim führte, wieder zu ihren Wurzeln zurückgeführt.

Bei dieser Lösung können die vielen, unzureichenden Außenstellen der Landwirtschaftlichen Schule aufgegeben und an einem Standort und in einem im Eigentum der Stadt Stuttgart befindlichen Schulgebäude zusammengeführt werden. Daraus ergeben sich folgende Vorteile:

· Raumdefizit kann vollständig abgebaut werden
· keine Zersplitterung der Schule mehr
· Nutzung eines vorhandenen Schulgebäudes mit für den Schulbetrieb ausgerichteten Raumzuschnitten
· guter Gebäudezustand
· Mietobjekte können aufgegeben werden

Im Zuge dieser Neuorganisation kann das schulische Angebot in der Schulträgerschaft der Stadt Stuttgart im Bereich des Berufskollegs optimiert werden. Das Berufskolleg Biotechnologie verbleibt weiterhin in der Schulträgerschaft der Stadt Stuttgart. Schulträger für das Berufskolleg Agrar- und Umweltanalytik ist bisher das Land, das aber kein Interesse an dessen Weiterführung in seiner Trägerschaft zeigt. Im Hinblick auf die Fachräume gibt es bei beiden Berufskollegs große Schnittmengen. Um eine bessere Auslastung dieser Fachräume zu erzielen und um das breit gefächerte Angebot im Bereich der Berufskollegs in Stuttgart zu halten, bietet es sich an, im Zuge der schulorganisatorischen Änderung die Einrichtung eines Berufskollegs Agrar- und Umweltanalytik in der Trägerschaft der Stadt Stuttgart vorzusehen.

Somit würde sich der Teil der Landwirtschaftlichen Schule innerhalb der Gewerblichen Schule im Hoppenlau aus folgenden Schularten und Berufen zusammensetzen:

· Sonderberufsschule Agrarwirtschaft (Gartenbaufachwerker/in)
· Berufsschule Agrarwirtschaft (Gärtner/in)
· Berufsschule Florist/in
· Berufskolleg Biotechnologie
· Berufskolleg Agrar- und Umweltanalytik
· Meisterschule Floristen

Der fachpraktische Unterricht der Berufsschule und der Sonderberufsschule kann in der Stadtgärtnerei stattfinden: Dafür könnten entweder zwei bestehende Gewächshäuser saniert oder an deren Stelle ein Schulungsgewächshaus neu gebaut werden. In beiden Fällen würden diese Gewächshausflächen der Schule zur ausschließlichen Nutzung für den Unterricht zur Verfügung stehen. Die notwendige Betreuung in den unterrichtsfreien Zeiten (Wochenenden und Ferien) kann die Stadtgärtnerei übernehmen. Darüber hinaus können die Anlagen, Maschinen und Freiflächen der Stadtgärtnerei für den Unterricht mit genutzt werden.

Vorteile der Neubaulösung eines Schulungsgewächshauses gegenüber der Sanierung der bestehenden Gewächshäuser sind darin zu sehen, dass der Zuschnitt der Produktionsgewächshauser keinen optimalen Unterrichtsablauf zulässt. In einem Neubau könnten die speziellen Bedürfnisse für einen modernen und zukunftsgerichteten Unterricht (verschiedene Lernfelder, Verknüpfung von Theorie und Praxis usw.) deutlich besser abgebildet und umgesetzt werden. Selbst ein saniertes Produktionsgewächshaus könnte nicht optimal darauf ausgerichtet werden, dass eine halbe Klasse gleichzeitig darin arbeitet und unterrichtet wird.

Der Investitionsbedarf wird derzeit ermittelt.

Die räumliche Trennung zwischen Gewächshaus (fachpraktischer Unterricht) und Schule (sonstiger Unterricht) lässt sich unterrichtsorganisatorisch lösen. Schon heute fasst die Schule den fachpraktischen Unterricht blockweise zusammen. D.h. die Klassen haben nicht wöchentlich je zwei Stunden, sondern im mehrwöchigen Rhythmus in einem Ganztages- bzw. Halbtagesblock fachpraktischen Unterricht. Hierdurch wird ein Pendeln zwischen Stadtgärtnerei und Innenstadt an diesem Schultag nicht bzw. nur einmal während der Mittagspause erforderlich.


2) Sachstand der Alternativplanung einer eigenständigen städtischen Lösung:

Für die Alternativplanung sind mehrere Abstimmungstermine mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Schule und Bildung (RPS) und den beiden Schulen (Landwirtschaftliche Schule Hohenheim und Gewerbliche Schule Im Hoppenlau) zu schulorganisatorischen Änderungen und zur Anpassung des Raumprogramms und der pädagogischen Anforderungen erforderlich.

Die Überarbeitung des Raumprogramms obliegt dem RPS, gleichwohl findet dies in enger Abstimmung mit der Stadt Stuttgart als Schulträgerin und mit den Schulen statt. Aufgrund eines Personalwechsels im RPS konnten die erforderlichen Gespräche und Arbeitsschritte zur Überarbeitung des Raumprogramms erst im Oktober 2013 aufgenommen werden.

Voraussichtlich bis Ende November wird eine erste Entwurfsfassung als Grundlage für die Gespräche mit den Schulen vorliegen. Ziel der städtischen Schulverwaltung ist es, dass bis Ende des Jahres die notwendigen Abstimmungen erfolgt sind und ein endgültiges Raumprogramm vorliegt.

Ein wichtiger Aspekt des Raumprogramms sind die Gewächshausanlagen und Freiflächen zur Durchführung des fachpraktischen Unterrichts. Auch hierzu befindet sich das Schulverwaltungsamt aktuell in enger Abstimmung mit dem RPS und dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt.


3) Ausblick:

Sobald die weiteren noch erforderlichen Abstimmungsgespräche mit dem RPS und den Schulen abgeschlossen sind, wird dem Gemeinderat erneut berichtet mit dem Ziel, eine Richtungsentscheidung zur Zukunft der Landwirtschaftlichen Schule Hohenheim herbeizuführen.


4) Planungsmittel:

Zum Doppelhaushalt 2008/09 wurden für die Landwirtschaftliche Schule innerhalb des Schulsanierungsprogramms 1 Mio. € bereitgestellt. Hiervon sind bislang rd. 24.000 € für Planungsleistungen des Hochbauamts und Architekten für die Variante „gemeinsamer Neubau von Stadt und Land am Standort Hohenheim“ angefallen.

Beteiligte Stellen

keine


Vorliegende Anträge/Anfragen

Die o.g.Haushaltsanträge werden im Rahmen einer Haushaltsvorlage für die 1. Lesung Neue Vorhaben am 25./26.11.2013 beantwortet.
CDU-Haushaltsantrag Nr. 498/2013
SPD-Haushaltsantrag Nr. 596/2013
FDP-Haushaltsantrag Nr. 704/2013





Dr. Susanne Eisenmann




Schreiben des Finanzministeriums vom 19.8.2013
Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters vom 11.9.2013




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Anlage GRDrs. 1043-2013.pdf