Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
10
GRDrs
173/2018
Stuttgart,
04/19/2018
Verwendung der zusätzlichen Finanzmittel für Personalgewinnung und Personalerhaltung
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
öffentlich
02.05.2018
Bericht:
Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Mio € jährlich für Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalerhaltung beschlossen.
Die demografische Entwicklung wirkt sich mittlerweile sehr deutlich auf das städtische Personalmanagement aus. Zu den größten Herausforderungen der kommenden Monate und Jahre gehört es, qualifiziertes und leistungsfähiges Personal zu gewinnen und zu erhalten. Hierzu sind weitere zielgerichtete Konzepte und Maßnahmen erforderlich.
Mit den Gemeinderatsdrucksachen 833/2011, 750/2011, 434/2011 und 49/2012 ff. wurde ein umfangreiches Paket mit zahlreichen Instrumenten zur Personalgewinnung und Personalerhaltung angestoßen und finanziert. Diese sind zwischenzeitlich etabliert und stellen wichtige Eckpfeiler für die Attraktivität der Landeshauptstadt Stuttgart als Arbeitgeberin dar und sind für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung wichtig. Die Verstetigung der Instrumente bedeutet jedoch auch, dass die für dieses Maßnahmenpaket zur Verfügung stehenden Mittel weitgehend gebunden sind, so dass ein weiterer Ausbau bzw. ein Reagieren auf aktuelle Tendenzen und Entwicklungen nicht mehr möglich sind.
Konkrete Ansatzpunkte für die Verstärkung von Maßnahmen gibt es in den Bereichen:
·
Ausbildung,
·
Fachliche und fachübergreifende Fortbildung,
·
Weiterbildung von eigenen Fachkräften und Qualifikation von fachfremdem Personal/Quereinsteigern,
·
Personalmarketing und Nachwuchsgewinnung,
·
Personalentwicklung incl. Führungskräfteentwicklung.
In Abstimmung mit der Gesamtpersonalvertretung, schlägt die Verwaltung vor, dass mit den zusätzlichen Mitteln in den Jahren 2018/2019 folgende Maßnahmenschwerpunkte aufgegriffen werden sollen:
Ausbildung:
1. Steigerung der Ausbildungsqualität und Anpassung der Ausbildung an die aktuellen Entwicklungen (Digitalisierung etc.), insbesondere bei den gewerblich-technischen Berufen, u.a durch
·
Anschubfinanzierung für Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsbedingungen in den betrieblichen Lehrwerkstätten und Ausbildungsräumen (geeignete Ausstattung, It-Technik etc.)
·
Qualifizierungsmaßnahmen zum aktuellen Stand der Technik.
2. Etablierung neuer Ausbildungsberufe bzw. Studiengänge im Bereich IT, E-Government, Ingenieurwesen, etc.
·
Bereitstellung von Sachmitteln u.a. für Qualifizierung der Ausbilder/-innen, Ausstattung Arbeitsplatz, Lehrveranstaltungen, …
3. Entwicklung eines städtischen Ausbildungsmodells für Migranten und Geflüchtete, zunächst in den gewerblich-technischen Berufen.
Für diese Maßnahmen sind insgesamt 200.000 € jährlich vorgesehen.
Diese werden in die Sachmittel für zentrale Ausbildungsmaßnahmen verbucht.
Fachliche und Fachübergreifende Fortbildung:
1. Erhöhung der Fortbildungsbudgets für die fachliche und fachübergreifende Fortbildung entsprechend der gestiegenen Mitarbeiter/-innenzahl bzw. entsprechend der Bedarfe der Ämter um 500.000 € p.a.
·
Zum HH 2019/2020 wird ein Bericht zur gesamtstädtischen Fortbildungssituation/Fortbildungsstrategie incl. einer stadtweiten Bedarfsschätzung vorgelegt.
2. Verpflichtende Führungskräfteschulungen für alle Führungsebenen sowie Entwicklung und Umsetzung eines modularen Führungsnachwuchskonzepts (205.000 € p.a.).
Für diese Maßnahmen sind insgesamt 705.000 € jährlich vorgesehen.
Diese werden zunächst in die zentralen Fortbildungsmittel verbucht und dann z.T. weiter auf die Fachämter ausgeschüttet.
Ämterübergreifende Maßnahmen zur Personalgewinnung und –erhaltung:
1. Stärkung der beruflichen Weiterbildungen: Erhöhung der Anzahl der geförderten Mitarbeiter/-innen.
2. Qualifikationskonzept für Quereinsteiger/-innen: insbesondere für Verwaltungsbereiche, in denen keine Fachkräfte gewonnen werden können (Ordnungs- und/oder Leistungsverwaltung).
3. Gezielte Bewerberansprache im Bereich Ausbildung: Veröffentlichung der Ausbildungs-/Studienplätze auf einem etablierten Ausbildungs(werbe)portal.
4. Erwerb eines neuen flexiblen Ausbildungs-Messestandes.
Für diese Maßnahmen sind insgesamt 95.000 € jährlich vorgesehen.
Diese werden bei den zentralen Mitteln zur Personalgewinnung und –erhaltung (Mittel aus Vorlage 49/2012) verbucht.
Die Verwaltung wird im Personalbeirat regelmäßig über die Maßnahmen und Ergebnisse berichten.
Beteiligte Stellen
GPR
Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister
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