Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1104/2019
Stuttgart,
11/14/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 22.11.2019



Stuttgart lebenswerter machen - mit Parkgebühreneinnahmen die autofreie Innenstadt umsetzen

Beantwortung / Stellungnahme

Die Parkgebühren in Stuttgart wurden in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht (zuletzt geändert mit GRDrs 129/2017). So sind die Gebühren pro Stunde für die Tarifzone „City“ seit 2010 (2,50 EUR) um 60 % (derzeit 4,00 EUR) und in den beiden Tarifzonen „PRM“ und „übriges Stadtgebiet“ (jeweils 0,50 EUR) um 80 % (derzeit 0,90 EUR) gestiegen. Die Parkgebühren in Stuttgart sind nach wie vor im bundesweiten Vergleich im oberen Bereich. Die bereits bestehenden Parkraummanagementgebiete werden laufend erweitert.

Insbesondere in der Tarifzone „City“ sind die Parkgebühren zu denen im Antrag genannten aus Wien (2,10 EUR pro Stunde) in Stuttgart bereits jetzt deutlich höher.

Die Mehrerträge ohne Berücksichtigung der zu erwartenden Steuerungswirkung durch eine Erhöhung der Parkgebühren um 15 %, 20 % oder 25 % sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei sind auch die Auswirkungen auf die einzelnen Tarifzonen ersichtlich.

Erträge 2018 gerundet
Mehrerträge pro Jahr durch Erhöhung um
15 %
20 %
25 %
Parkgebühren gesamt
12.110.000 EUR
1.816.500 EUR
2.422.000 EUR
3.027.500 EUR
davon City
1.800.000 EUR
270.000 EUR
360.000 EUR
450.000 EUR
davon PRM
9.100.000 EUR
1.365.000 EUR
1.820.000 EUR
2.275.000 EUR
davon "übriges Stadtgebiet"
1.100.000 EUR
165.000 EUR
220.000 EUR
275.000 EUR
davon P+R
110.000 EUR
16.500 EUR
22.000 EUR
27.500 EUR

Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Mehrerträge nicht in voller Höhe realisiert werden können, weil die gewünschte Steuerungswirkung beim Parkverhalten durch die deutlich höheren Parkgebühren eintreten wird. Auch die Erfahrungen der früheren Erhöhungen zeigen, dass durch Abnahme der parkenden Fahrzeuge und kürzere Parkzeiten mit keinen nennenswerten Mehrerträgen zu rechnen ist. Zudem müssen die Umrüstungskosten gedeckt werden.
Die Verwaltung wird dem Gemeinderat eine Erhöhung der Parkgebühren unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Tarife Anfang nächsten Jahres vorschlagen. Eine Umsetzung ist aufgrund der zeitlichen Abfolge (Erlass der Satzung, Beauftragung der Firmen zur technischen Umsetzung sowie tatsächliche Umsetzung einschließlich Programmierung der Automaten und Neubeschilderung) frühestens zum 1. Juli 2020 möglich.

Zum Haushaltsplan 2022/2023 können die Erträge aufgrund der vorliegenden Rechnungsergebnisse ggf. angepasst werden.

Bei den Parkgebühren handelt es sich um keine zweckgebundenen Erträge. Lediglich
die Erträge aus dem Parkraummanagement S-West werden abzüglich der Aufwendungen jährlich entsprechend GRDrs 1290/2009 abzüglich eines dauerhaften Beitrags in Höhe von 800.000 EUR zum Haushaltssicherungskonzept 2009 der Teilrücklage Parkmöglichkeiten (Parkierungsrücklage) zugeführt.





Vorliegende Anträge/Anfragen

336/2019 Bündnis 90/DIE GRÜNEN




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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