Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 294/2016
Stuttgart,
06/07/2016



Durchführung eines Projekts im Förderprogramm
„Masterplan 100 % Klimaschutz“




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.06.2016
22.06.2016
23.06.2016



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Wie mit der GRDrs 1227/2015 beschlossen, hat das Amt für Umweltschutz einen Projektantrag für einen Stuttgarter „Masterplan 100 % Klimaschutz“ beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) eingereicht. Nach Sichtung aller eingegangenen Anträge hat der Fördermittelgeber mitgeteilt, dass Stuttgart zu den auserwählten Kommunen gehört, die eine Förderung erhalten.

Das BMUB fördert mit dem Programm „Masterplan 100 % Klimaschutz“ Kommunen, die sich der Herausforderung stellen, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 % zu reduzieren (Basisjahr 1990). Es trägt damit zur Realisierung der von der Bundesregierung in ihrem Energiekonzept beschlossenen Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in Deutschland bei (80 bis 95 % bis 2050 gegenüber 1990). Das Energiekonzept der Landeshauptstadt Stuttgart strebt bis 2050 eine klimaneutrale Landeshauptstadt an und deckt sich daher mit den Zielsetzungen des Förderprogramms. Der Masterplan 100 % Klimaschutz verfolgt das Ziel, durch die Einführung eines Prozessmanagements zur kurz-, mittel- und langfristigen Implementierung von ökologisch sowie ökonomisch sinnvollen Maßnahmen beizutragen und steht damit in Zusammenhang zum Energiekonzept „Urbanisierung der Energiewende“. Mit der Förderung sollen Strukturen geschaffen werden, um den Masterplan-Prozess nach der Förderung selbstständig und langfristig zum Erfolg zu führen. Die Förderung zielt auch darauf ab, den zivilgesellschaftlichen Prozess zur Bewusstseinsbildung der Bürgerinnen und Bürger und zur Einbindung der lokalen Unternehmen vor Ort sowie weiterer relevanter Beteiligter zu stärken. Mit der Durchführung des Projekts entstehen der Landeshauptstadt Stuttgart jedoch keine personellen Verpflichtungen oder Sachaufwendungen für die Fortführung des Masterplan-Prozesses nach Projektende. Zur Erreichung der Ziele werden die folgenden Schwerpunkte gesetzt:
Unter Federführung der Landeshauptstadt Stuttgart wurde auf Basis der Projektskizze ein gemeinschaftlicher Projektantrag mit den Stadtwerken Stuttgart, der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft, dem Energieberatungszentrum und der EnBW eingereicht. Mit Schreiben vom 29. März 2016 hat der Fördermittelgeber das Amt für Umweltschutz darüber informiert, dass dieser Projektantrag erfolgreich war und Stuttgart ab dem 01. Juli 2016 für 4 Jahre im Rahmen des Programms „Masterplan 100 % Klimaschutz“ gefördert wird.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtaufwendungen des Vorhabens liegen bei 1.061.958 Euro (Personalmittel 728.800 Euro, Sachaufwendungen 333.158 Euro für die Vergabe der Erstellung des Masterplans sowie des Kommunikations- und Beteiligungskonzepts inklusive der Durchführung ergänzender Studien, die begleitende Öffentlichkeitsarbeit inklusive der Veranstaltungen zur Verstetigung des zivilgesellschaftlichen Prozesses). Die Gesamtfördersumme des Projekts beträgt 695.226 Euro (Personalmittel 428.700 Euro, Sachaufwendungen 266.526 Euro). Aus den Fördermitteln können 57 Personenmonate einer Vollzeitkraft in der Entgeltgruppe EG 13 TVöD finanziert werden. Der weitere Bedarf von 39 Personenmonaten (300.100 €) einer Vollzeitkraft in der Entgeltgruppe EG 13 TVöD wird durch Kostenerstattungen (256.433 Euro) sowie Budgetmittel des Amts für Umweltschutz (43.667 Euro) gedeckt, sodass hierfür keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich sind. Der Anteil an den Sachaufwendungen in Höhe von 66.632 Euro fällt in den Jahren 2016 und 2017 für die Vergabe der Masterplanerstellung sowie die Entwicklung des Kommunikations- und Beteiligungskonzepts an (siehe beiliegender Projektantrag Seite 26). Er wird im Teilergebnishaushalt THH 360 – Amt für Umweltschutz Amtsbereich 3607020 – Energiewirtschaft, Kontengruppe 42510 (sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) aus Mitteln zur Umsetzung des Energiekonzepts gedeckt (GRDrs 644/2015).



Beteiligte Stellen

Referat AK
Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine.

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine.



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Projektantrag

<Anlagen>



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Projektantrag Masterplan.pdfProjektantrag Masterplan.pdf