Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 930/2015
Stuttgart,
10/30/2015



Beteiligung dreier Stuttgarter Berufsschulen an dem vom Land Baden-Württemberg geförderten Projekt „Lernfabriken 4.0“



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich02.12.2015



Beschlußantrag:



Begründung:


Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg (MFW) hat die beruflichen Schulen und die Stadt- und Landkreise als deren Träger aufgerufen, in Kooperation mit der regionalen Wirtschaft bis zum 23. Oktober 2015 Projektvorschläge für die Einrichtung sogenannter „Lernfabriken 4.0“ einzureichen. (Anlage 1: Förderaufruf „Lernfabriken 4.0“ des Landes).

Das MFW fördert landesweit acht dieser Projekte in den vier Regierungspräsidien mit insgesamt bis zu 4 Mio. Euro. Die Einzelförderung pro Projekt kann bis zu 500.000 Euro betragen. Ziel der Lernfabriken 4.0 ist es, Fach- und Nachwuchskräfte auf die Anforderungen von Industrie 4.0 vorzubereiten. Kooperationen mehrerer Schulen pro Standort sind durchaus erwünscht.

Die drei beruflichen Schulen Max-Eyth-Schule (MES), Robert-Bosch-Schule (RBS) und Werner-Siemens-Schule (WSS) haben gemeinsam einen Projektantrag erarbeitet. Der entsprechende Förderantrag wurde fristgerecht beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft eingereicht. (Anlage 2: Projektbeschreibung und Konzeption zum Antrag „Lernfabrik 4.0“).

Die vorliegenden Haushaltsanträge der drei Gemeinderatsfraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Nr. 533/2015), CDU (Nr. 369/2015, Absatz c) und SPD (Nr. 612/2015) zeigen, dass die politische Seite ein großes Interesse daran hat, dass an den drei genannten Stuttgarter beruflichen Schulen eine Lernfabrik 4.0 realisiert wird.

Was ist eine Lernfabrik 4.0?

Bei der Lernfabrik 4.0 handelt es sich um ein Labor, das im Aufbau und in der Ausstattung industriellen Automatisierungslösungen gleicht und in dem Grundlagen für anwendungsnahe Prozesse entsprechend den Standards von Industrie 4.0 erlernt werden können. Maschinenbau, Elektrotechnik und Programmierung an räumlich getrennten Standorten werden dabei durch professionelle Produktionssteuerungssysteme verknüpft.

Zielgruppen der Lernfabriken 4.0 sind Auszubildende in dualen Ausbildungsgängen der Fachbereiche Metall- und Elektrotechnik sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Technikerschulen oder an Weiterbildungslehrgängen/Trainingsangeboten aus mittelständischen Unternehmen im Rahmen von Angeboten der beruflichen Schulen und von Kooperationen mit Wirtschaftsorganisationen, angewandten Hochschulen oder der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg.

Finanzierung

Der Finanzierungsbeitrag durch Schulträger und Unternehmen für Investitionen soll mindestens 60 % betragen, dabei wird grundsätzlich eine substantielle Beteiligung der Wirtschaft in Höhe von ca. 10 % erwartet. Den drei beteiligten Schulen wurden hier bereits 110.000 Euro zugesagt.

Zuwendungen des Landes werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt. Der Fördersatz des Landes für Investitionen kann bis zu 40 %, jedoch max. 400.000 Euro betragen. Darüber hinaus kann das Land Fremdleistungen und Sachausgaben (Schulung für Lehrkräfte, Qualifizierungsangebote, Applikationsstudien sowie Aktivitäten für die Nutzung der Lernfabrik als regionales Demonstrationszentrum) mit bis zu 80 %, jedoch max. 100.000 Euro fördern.

Die maximale Förderung des Landes pro Lernfabrik 4.0-Standort beträgt somit insgesamt 500.000 Euro.

Konzept der drei Projektschulen und die Kosten

In der Anlage 2 ist der Projektvorschlag der MES, WSS und RBS sowie die veranschlagten Kosten und die zeitlichen Meilensteine dargestellt.

Die Kosten belaufen sich auf 1,5 Mio. Euro. In welchem Umfang darüber hinaus bauliche Vorkehrungen bei den beteiligten Schulen zu treffen sind, wird noch erhoben.

Der in Anlage 2 B.4 und B.5 enthaltene Finanzierungsplan basiert auf 4 Säulen;

Der Förderantrag konnte bislang nur vorbehaltlich einer Entscheidung zur Bereitstellung dieser zusätzlichen Mittel im Rahmen des DHH 2016/17 gestellt werden. Drei Gemeinderatsfraktionen haben zwischenzeitlich mit ihren Anträgen deutlich gemacht, dass sie bereit sind, diese zusätzlichen Mittel im DHH 2016/2017 bereitzustellen, wenn das Land diesen Förderantrag bewilligt.

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft wird bereits bis Mitte November dieses Jahres entscheiden, welche der Schulen im Land die Förderung erhält. Daher drängt eine Entscheidung. Um die Chancen für eine Bewilligung zu erhöhen, hat die Verwaltung aufgrund dieser Sachlage das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft darüber informiert, dass ein Beschluss über die städtische Beteiligung Anfang Dezember vorgesehen ist.


Finanzielle Auswirkungen



Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Nr. 533/2015), CDU (Nr. 369/2015, Absatz c), SPD (Nr. 612/2015)




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen


Anlage 1: Förderaufruf "Lernfabriken 4.0" des Landes Anlage 2: Projektbeschreibung und Konzeption zum Antrag "Lernfabrik 4.0"





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Anlage1 Förderaufruf Lernfabriken 4.0.pdfAnlage1 Förderaufruf Lernfabriken 4.0.pdfAnlage2 Projektbeschreibung und Konzeption zum Antrag Lernfabrik 4.0.pdfAnlage2 Projektbeschreibung und Konzeption zum Antrag Lernfabrik 4.0.pdf