Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 980/2017
Stuttgart,
10/26/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Freie Fahrt für Schülergruppen

Beantwortung / Stellungnahme

Der Vorschlag Freie Fahrt für Schülergruppen ist auch im Bürgerhaushalt (Platz 28) enthalten.

Schüler/innen, die in Stuttgart eine Schule besuchen, können am Abo-Verfahren „Scool“ teilnehmen und erhalten hierzu nach der Schülerbeförderungssatzung einen Zuschuss von der Stadt. Zum Schuljahr 2013/2014 wurde die netzweite Gültigkeit des „Scool-Abos“, die bislang erst ab 12 Uhr möglich war, auf den gesamten Tag ausgeweitet. Somit konnten weitere Verbesserungen erzielt werden. Ab dem Schuljahr 2013/2014 können Schülerinnen und Schüler mit dem „Scool-Abo“ rund um die Uhr und somit auch bei allen Schulausflügen im Gesamtnetz des VVS fahren.

Da beim Kauf eines „Scool-Abos“ die Eltern monatlich einen Kostenanteil von derzeit 42,35 Euro/Monat (bzw. von 39,35 Euro/Monat mit Stuttgarter Schülerbonus) leisten müssen, ist im Blick auf die Gleichbehandlung aller Schüler/innen eine generelle kostenfreie Fahrt für Stuttgarter Schüler/innen nicht möglich. Die Mehraufwendungen wären in diesem Fall erheblich. Die Stadt Stuttgart finanziert bereits rd. 4,7 Mio. Euro für ein vergünstigtes Scool-Abo. Hinzu kommt der Stuttgarter Schülerbonus, der Stuttgarter Kindern, die in Stuttgart zur Schule gehen, zusätzlich zugutekommt (rd. 0,8 Mio. Euro).

Bereits im Herbst 2008 konnten vom Gemeinderat beschlossene Leistungen zur besseren Teilhabe von Kindern finanzschwacher Familien dazu beitragen, dass die Fahrten dieser Kinder künftig nicht mehr an der Finanzierung scheitern. Seit Anfang 2009 gibt es beispielsweise für die Schulen ein Sonderbudget, dessen Höhe sich an der Zahl der Kinder mit Bonuscard bemisst. Über dieses Budget kann die Schule eigenständig verfügen. Es soll dazu dienen, unter anderen Möglichkeiten gerade auch die Finanzierung solcher Fahrten für Schüler/innen zu erleichtern, die kein „Scool-Abo“ haben. Diese Leistung ist auch ein weiterer Beitrag zu einer kinder- und familienfreundlichen Stadt. Seit 2011 werden zudem anspruchsberechtigten Schülern/Schülerinnen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Kosten für das Scool-Abo bis auf einen geringen Eigenanteil ersetzt. Darüber hinaus werden auch die Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten im Rahmen des BuT übernommen.

Richtig ist, dass diese differenzierte Übernahme von Kosten durch den Bund über BuT einen gewissen Verwaltungsaufwand erfordert. Das ist aber bei der gegebenen Rechtslage nicht anders möglich, wenn die Mittel vom Bund in Anspruch genommen werden sollen.




Vorliegende Anträge/Anfragen

Haushaltsantrag 449/2017 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Haushaltsantrag 581/2017 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS und Haushaltsantrag 865/14/2017 des Stadtrats Dr. Schertlen Ralph (STd), DIE STAdTISTEN





Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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