Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB
GRDrs 153/2019
Stuttgart,
03/04/2019


2. Haushaltspaket Mobilität 2018/2019 - Zwischenbericht



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
26.03.2019
27.03.2019

Bericht:


Im Jahr 2017 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart die 1. Fortschreibung des Aktionsplanes „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ mit breiter Mehrheit beschlossen. Dabei wurden in neun Handlungsfeldern konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität in der Landeshauptstadt Stuttgart identifiziert und priorisiert.

Der Aktionsplan baut dabei unter anderem auf folgende Planwerke und Ansätze auf: Flächennutzungsplan (FNP), Luftreinhalteplan (LRP), Lärmminderungsplan (LMP), Nahverkehrsplan (NVP), Nahverkehrsentwicklungsplan (NVEP), Klimaschutzkonzept (KLIKS) und Stadtentwicklungskonzept (STEK) sowie das Verkehrsentwicklungskonzept 2030 (VEK).

Der Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ ist der zeitnahe und somit aktivere Teil des Verkehrsentwicklungskonzeptes 2030 (VEK). Er formuliert den Handlungsrahmen und definiert konkrete Maßnahmen, mit denen die Ziele nachhaltiger Mobilität für und in der Landeshauptstadt Stuttgart erreicht werden können. Der Aktionsplan ist gemeinsam mit dem VEK planerische und strategische Grundlage des Verwaltungshandelns für die kommenden Jahre in diesem sehr komplexen Themenfeld.

Die Strategie des Aktionsplans ist dennoch längerfristig ausgerichtet und kombiniert stadtplanerische Instrumente mit der Verkehrsplanung, dem Verkehrsmanagement und der Infrastrukturpolitik. Im Zentrum des Aktionsplans steht eine hohe Qualität des öffentlichen Raums durch intensive Förderung der Innenentwicklung und eine Stadt der kurzen Wege.

Die 1. Fortschreibung des Aktionsplans ist gleichermaßen Bestandsaufnahme und konsequente Weiterentwicklung konkreter Maßnahmen für eine nachhaltigere Mobilität in der Landeshauptstadt Stuttgart. Darin finden sich neben Maßnahmen, die bereits auf den Weg gebracht wurden bzw. die kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden sollen, auch viele neue Maßnahmen.

Das Thema Mobilität ist eine zentrale Daueraufgabe jeder Kommune. Die Landeshauptstadt Stuttgart wird daher die in der 1. Fortschreibung des Aktionsplans ausgewiesenen innovativen Projekte und Maßnahmen schrittweise und kontinuierlich umsetzen und diesen Aktionsplan im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Mobilität weiterhin regelmäßig fortschreiben.

Zur Unterstützung und Beschleunigung der Ziele des Aktionsplanes hat der Gemeinderat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters zum zweiten Mal ein umfangreiches, ausgewogenes und ehrgeiziges Haushaltspaket Mobilität für den Doppelhaushalt 2018/2019 verabschiedet (vgl. GRDrs. 924/2017). Das 2. Haushaltspaket Mobilität enthält die mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes 2018/2019 von Oberbürgermeister Fritz Kuhn veranschlagten zusätzliche Haushaltsmittel, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ stehen. Die bisherigen, regulären Budgetansätze bleiben davon unberührt und sind in diesem Haushaltspaket ausdrücklich nicht enthalten.

Ebenfalls sind in diesem 2. Haushaltspaket Mobilität die vom Gemeinderat beschlossen Mobilitätsmaßnahmen aus dem Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung nicht enthalten. Dieses Paket umfasst nochmals rund 27,771 Mio. € (vgl. GRDrs. 393/2017). Gleiches gilt für die Aufwendungen aus dem Handlungsfeld 2: Öffentlicher Personennahverkehr und Handlungsfeld 5: Mobilität in der Region, die bei den jeweiligen Aufgabenträgern SSB bzw. VRS zu veranschlagen sind.

Mit dem vorliegenden Zwischenbericht werden die bisherigen Ergebnisse und Herausforderungen dargestellt und es wird ein Ausblick auf das laufende Haushaltsjahr und darüber hinaus gegeben.

I. Mittelbereitstellung im Ergebnishaushalt

II. Mittelbereitstellung im Finanzhaushalt Referat T (TBA) - 750.000 € Referat T (TBA) - 583.000 €
III. Personelle Ausstattung
Beteiligte Stellen

Die Referate SOS, StU und T sowie L/OB-K haben mitgezeichnet.






Fritz Kuhn




Anlage 1 Tabellarische Stellenbesetzung





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