Handlungsfeld 1: Intermodalität und Vernetzung
Konzeptionelle Verkehrsplanung (vgl. STPA 2335/2017; 1,0 EG 13)
Die Stelle wurde nach der Genehmigung öffentlich ausgeschrieben. Die Lage auf dem Stellenmarkt gerade im Bereich der Verkehrsplanung war und ist bei einer Vielzahl attraktiver Stellenangebote in der freien Wirtschaft weiterhin angespannt, so dass die Stelle erst nach der dritten Ausschreibung besetzt werden konnte. Die Stellenbesetzungen sind dann, wie in diesem Fall, oft mit längeren Übergangszei-ten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis verbunden (z.B. um bestehende Projekte korrekt übergeben zu können). Die Planstelle kann daher erst zum 1. April 2019 besetzt werden.
Stadtgestaltung, Aufwertung des öffentlichen Raums incl. dessen Begrünung (vgl. GRDrs. 662/2017; STPA 2320/2017; 1,0 EG 12)
Die neu geschaffene Planstelle konnte zwar zum 1. August 2018 besetzt werden, urlaubsbedingt war der tatsächliche Arbeitsbeginn allerdings erst im September 2018.
Die Aufgaben des Mitarbeiters bestehen in der Erarbeitung stadtgestalterischer Lösungen für den öffentlichen Raum und für Infrastrukturbereiche (Beispiele: Kelterplatz Wangen, Umgestaltung Friedhofstraße nach Herausnahme der Stadtbahngleise, Klettpassage). Mit der Stellenbesetzung kann den immer wichtiger werdenden Ansprüchen an werthaltigen Lösungen im öffentlichen Raum besser Rechnung getragen werden.
Eine immer weiter zunehmende Aufgabe ist dazu die Unterbringung von Infrastruktureinrichtungen im öffentlichen Raum, die stadtgestalterisch verträglich eingebunden werden müssen (Telekommunikationseinrichtungen und Infrastrukturmöbel für die Post).
Bezirksverantwortliche beim Amt für öffentliche Ordnung - Straßenverkehrsbehörde (vgl. STPA 665/2017; 1,6 A 11)
Die für die Stadtbezirke verantwortlichen Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde begleiten, prüfen und genehmigen alle Projekte, die die Verkehrssituation im öffentlichen Raum betreffen (z.B. Umgestaltungen, Bebauungspläne, Baugesuche etc.). Zudem analysieren, entwickeln und veranlassen sie eigeninitiativ oder anlässlich externer Anfragen (z.B. von Bürgern, Gremien, Wirtschaftsförderung, Verbänden etc.) Verkehrssituationen und Verkehrsregelungen wie Fußgängerquerungen, Lademöglichkeiten etc. Nach Realisierung von Planungen sind sie die erste Anlaufstelle für Fragen zu den Verkehrsregelungen. Auch wenn das Anliegen nicht ausschließlich in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, stellen sie für die komplexen Verkehrsprobleme in den Bezirken die Anlaufstelle und daneben die Schnittstelle zur Polizei, zum Städtischen Vollzugsdienst, zur Verkehrsüber-wachung sowie zu den Bezirksämtern, den weiteren Fachämtern oder zur SSB dar.
Von den 1,6 Stellen konnte zum 1. April 2018 eine Stelle besetzt werden. Weitere 0,6 Stellenanteile der neu geschaffenen Stellen werden zum 1. März 2019 besetzt sein. Die Stellenschaffungen ermöglichen es wieder, die Vielzahl von verkehrlichen Fragestellungen fortlaufend zu bearbeiten und somit der hohen Bedeutung verkehrlicher Themen gerecht zu werden.
Projektbearbeiter/-in Verkehrsnetze, nachhaltige Mobilität beim Amt für öffentliche Ordnung - Straßenverkehrsbehörde (vgl. STPA 670/2017; 1,0 A12)
Mit der Lärmaktions- und Luftreinhalteplanung sowie der neuen Verordnung zur StVO oder dem CarSharing-Gesetz haben sich die Anforderungen und Möglichkeiten zu Verkehrsregelungen bedeutend verändert. Die Umsetzung dieser Änderungen bedarf einer gesamtstädtischen Betrachtungsweise und des Abgleichs mit anderen, evtl. konkurrierenden Zielgrößen. Die Bedeutung dieses Wandels der Verkehrs- und Mobilitätsplanung schlägt sich zudem in neuen Arbeitsstrukturen nieder (z.B. UA Mobilität, Lenkungskreis Nachhaltig mobil in Stuttgart). Die für diese Aufgaben geschaffene Stelle wird zu 0,45 Anteilen ab dem 1. März 2019 besetzt sein.
Sachbearbeiter/in Verkehrssicherheitskoordination beim Amt für öffentliche Ordnung - Straßenverkehrsbehörde (vgl. STPA 15/2017; 1,0/A 11 - Wegfall KW-Vermerk)
Die Prüfung gemeldeter Unfälle und die Bearbeitung von Unfallhäufungsstellen ist eine Daueraufgabe der Straßenverkehrsbehörde. Seit der personellen Vollbesetzung des Bereichs im August 2016 wurden die Rückstände Im Bereich "Unfallhäufungsstellen" inzwischen nahezu aufgearbeitet. Die jährlich neu gemeldeten rund 130 Unfallhäufungsstellen konnten 2017 und 2018 weitestgehend bearbeitet werden. Mit dem Wegfall des KW-Vermerks der Stelle "Verkehrssicherheitskoordinator" zum DHH 2018/2019 kann die Arbeit dauerhaft fortgeführt werden, so dass eine Verstetigung dieser wichtigen und bedeutenden Aufgabe möglich ist. Auch neue Vorgaben des Verkehrsministeriums hinsichtlich Unfallkommissionen, wie z.B. das Verkehrssicherheitsscreening, können durch die neue Personalsituation aufgegriffen und umgesetzt sowie bereits bestehende Projekte, wie die Schuljahresanfangsaktionen, erfolgreich fortgeführt werden.
Handlungsfeld 2: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
IVLZ - Umsetzung Pakete 2,5 und 6 (vgl. GRDrs. 263/2017, 393/2017, STPA 2935/2017; 1,0/EG 13)
Die neu geschaffene Stelle im Elektroingenieurbereich konnte zum 1. Oktober 2017 intern besetzt werden. In der Folge wurden weitere Stellenausschreibungen notwendig, die dazu führten, dass alle Planstellen in diesem Sachgebiet erst zum 1. September 2018 besetzt werden konnten. Der zuletzt eingestellte Mitarbeiter hat allerdings bereits während der Probezeit das Tiefbauamt wieder verlassen, so dass die Personalaufstockung derzeit immer noch nicht greift. Die vorhandenen Personalressourcen werden im Rahmen der Möglichkeiten auf die laufenden Aufgaben der Unterhaltung und Instandsetzung (siehe u.a. oben Ziffer h) sowie die Erneuerungsprojekte (PLS, NBA u.a.) und Erstinvestitionsprojekte (Variotafeln u.a.) verteilt.
Beschleunigung Barrierefreier Zugang zum öffentlichen Nahverkehr (vgl. GRDrs. 918/2016, STPA 3010/2017; 0,5/EG 9 - Wegfall KW-Vermerk)
Mit der halben Stelle konnten mehrere bestehende Bushaltestellen im Zusammenhang mit Straßenunterhaltungs- oder -erneuerungsmaßnahmen barrierefrei umgestaltet werden, um so einen barrierefreien Zugang zum Nahverkehr zu ermöglichen.
Konkret lassen sich die Haltestellen Bahnhof Münster, Augustinum in Riedenberg und Lerchenwiesen in Birkach nennen. Darüber hinaus konnten einige Querungshilfen realisiert werden, mit denen u.a. ebenfalls der Zugang zum ÖPNV erleichtert wird.
Handlungsfeld 3: Berufsverkehre
Betriebliches Mobilitätsmanagement (vgl. STPA 2100/2017; 1,0/EG 11)
Nach der öffentlichen Ausschreibung konnte die Stellenbesetzung im Oktober 2018 vorgenommen werden. Dadurch wurde die Voraussetzung für eine kontinuierliche und damit effiziente Projektbearbeitung geschaffen.
Seit Dienstantritt gab es zahlreiche Beteiligungen und Vorträge z.B. beim Fahrrad-Infotag bei der Firma Sony, bei einem Workshop im Gewerbegebiet Vaihingen, bei der Gebietskonferenz in Stuttgart Feuerbach-Ost, beim Unternehmensnetzwerk „ECOfit“ und beim Unternehmertreffen im Stuttgart Fasanenhof-Ost. In Eigenregie wurde ein „Runder Tisch Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM)“ in Stuttgart Feuerbach-Ost mit neun Firmen veranstaltet. Eine weitere Gebietskonferenz in Stuttgart-Vaihingen ist im ersten Quartal 2019 eingeplant. Die Nachfrage zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement ist enorm hoch.
Ein thematisches Netzwerk BMM wurde bereits mit der Wirtschaftsförderung der Region und dem Verkehrsministerium geknüpft. Parallel wird an einem Strategie- und Durchführungskonzept gearbeitet.
Gewerbliche Personenbeförderung (vgl. STPA 735/2017; 1,0/A 10)
Das Teilsachgebiet „Gewerbliche Personenbeförderung“ der Führerscheinstelle prüft und bewertet im Rahmen anstehender Antragsverfahren aus dem Taxi- und Mietwagengewerbe jeweils die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen des § 13 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Das PBefG ist auch Grundlage für die Genehmigung neuer Mobilitätsanbieter, wie z.B. Clevershuttle oder andere Ride-Pooling Angebote und gewinnt somit zunehmend an Bedeutung für eine nachhaltige Mobilität. Mit der genehmigten Stelle konnte einerseits die Qualität im Taxigewerbe durch z.B. zeitnahe Bearbeitung von Beschwerden oder Anzeigen verbessert und andererseits Erfahrungen durch die Genehmigung von neuen Mobilitätsanbietern generiert werden. Wesentliche Aufgabe im Jahr 2018 war zudem die Erarbeitung und Umsetzung des Förderprogrammes „Rolli-Taxen“ sowie die Unterstützung beim Projekt „E-Taxen“. Die zu je 50% geteilte Stelle wurde zum 1. März 2018 sowie 1. April 2018 besetzt.
Handlungsfeld 6: Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Straßenunterhaltung und Straßenerneuerung (vgl. GRDrs. 644/2016, STPA 3025/2017, 3030/2017, 2975/2017; 3,0/EG 5 und 1,0/EG 6)
Bei der mit einem kw-Vermerk versehen Stelle wurde der bisherige Stelleninhaber in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
Aufgrund der aktuellen angespannten Arbeitsmarktsituation konnten die Stellen bei den Baubetriebsstellen leider erst deutlich verzögert besetzt werden. Das zusätzliche Personal unterstützt die Baubetriebsstellen bei der Schadensbeseitigung an Straßen, Gehwegen, Radwegen und Plätzen. Hierdurch konnten und können auftretende Schäden schneller beseitigt und die Verkehrssicherheit rasch wiederhergestellt werden.
Handlungsfeld 7: Nicht-motorisierter Verkehr (Fahrrad, Pedelec und Fußgänger)
Investitionsprogramm Fußverkehr (vgl. GRDrs. 690/2017, STPA 675/2017, 2340/2017, 2980/2017; 2,0/EG 12 und 1,0/A 11)
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Die Stelle wurde unmittelbar nach der Haushaltsfreigabe ausgeschrieben und im Rahmen der ersten Ausschreibung besetzt; Der erfolgreiche Bewerber hat sich aus dem Amt heraus beworben. Durch laufende Aufgaben im bisherigen Arbeitsbereich war allerdings eine Umsetzung in die neue Abteilung erst im Herbst 2018 möglich.
Die Stelle im Tiefbauamt (Straßenplanung) wurde im Jahr 2018 besetzt. Damit sollen die Vorplanungen des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung in Bezug auf den Fußgängerverkehr umgesetzt werden. Bisher wurden folgende Projekte betreut:
- Hospitalstraße, Umbau Vorfläche Synagoge zur Fußgängerzone und Umgestaltung der Hospitalstraße.
- Planung einer Gehwegnase für den Schülerverkehr in der Bopserstraße (Forderung der Schulwegbeauftragten bei Amt 32)
- Planung einer Gehwegerweiterung für den Schülerverkehr (Forderung der Schulwegbeauftragten bei Amt 32)
- Abstimmung der Vorplanungen für das Projekt „Lebenswerte Innenstadt“
- Planung Konrad-Adenauer-Straße; neuer Überweg auf Höhe Ulrichstraße
In der Bauabteilung konnte die neu geschaffene Stelle zum April 2018 besetzt werden. Hierdurch konnten weitere Aufgaben zeitnah bearbeitet werden, u.a. der Fußweg zwischen der Tal- und Hausmannstraße. Für 2019 ist die Umsetzung der Maßnahme Eberhardstraße im Rahmen des Projektes „Lebenswerte Innenstadt“ geplant.
Amt für öffentliche Ordnung
Mit dem Investitionsprogramm Fußverkehr wurde folgerichtig auch eine Stelle bei der Verkehrsbehörde geschaffen. Die Verkehrsbehörde ist die Anlaufstelle allen wahrgenommenen oder tatsächlich auftretenden verkehrssicherheitlichen Fragestellungen und Problemen. Die Straßenverkehrsbehörde überprüft diese und trifft bei Bedarf und zur Situationsverbesserung verkehrsregelnde Maßnahmen. Im Rahmen des Fußverkehrskonzepts begleitet die Verkehrsbehörde die Planungsphase mit Blick auf die spätere rechtliche Umsetzbarkeit und beurteilt die Planungen aus Sicht der Verkehrssicherheit. Sie ordnet die Planungen an und ermöglicht somit deren Realisierung. Die geschaffene Stelle (1,0/ A11) wird ab dem 1. März 2019 besetzt sein und kann die bis dahin generierten, ersten Planungsvorstellungen aufnehmen.
Förderung Radverkehr - Öffentlichkeitsarbeit (vgl. STPA Nr. 2415/2017; 0,5/EG 12 - Wegfall KW-Vermerk)
Ein wesentlicher Bestandteil der Radverkehrsförderung ist die aktive Bewerbung des Themas in der Öffentlichkeit. Eine sehr wichtige und in der Stadtgesellschaft etablierte Veranstaltung sind die jährlich stattfindenden Fahrradaktionstage. Die Marketing-Maßnahmen für den Radverkehr haben jedoch noch einige weitere Bestandteile wie z.B. den Internetauftritt, das Stadtradeln, das Thema FahrRad und Schule, gezielte Werbemaßnahmen zu einzelnen Themen usw. Die Absicherung der bisher befristeten Stelle ermöglicht die Kontinuität in der Aufgabenwahrnehmung und entlastet den Bereich der Radverkehrsplanung.