Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 276/2019
Stuttgart,
07/02/2019


Verbesserung der Rahmenbedingungen in Ganztagsgrundschulen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Schulbeirat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
17.07.2019
23.07.2019

Bericht:

Seit Einführung der ersten Ganztagsgrundschule in Stuttgart zum Schuljahr 2005/2006, insbesondere aber mit dem Grundsatzbeschluss zur Schulkindbetreuung (GRDrs. 199/2011) sowie der inhaltlichen und finanziellen Ausstattung der Ganztagsgrundschulen analog Schülerhäusern und Horten (GRDrs. 6/2013) hat sich das Stuttgarter Ganztagsmodell zur Erfolgsgeschichte entwickelt. Zum Schuljahr 2018/2019 haben insgesamt 42 Ganztagsgrundschulen den Betrieb aufgenommen. Dies entspricht 60% der Stuttgarter Grundschulen.

Die Stadt möchte kontinuierlich an einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Ganztagsgrundschule arbeiten. Eine gute Grundlage dafür wurde im Schuljahr 2017/2018 durch die Qualitätsanalyse Ganztagsgrundschulen an 32 Schulstandorten geschaffen, die den Schulen zwar insgesamt ein gutes Niveau bescheinigte, aber auch Bereiche aufzeigte, in denen noch Verbesserungsbedarf besteht (GRDrs. 916/2018). Aus den Ergebnissen wurden Handlungsempfehlungen abgeleitet (GRDrs. 69/2019). Darüber hinaus besteht auch Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung von bereits in GRDrs. 6/2013 beschlossenen Standards.

Die Verwaltung hat mit der Umsetzung einzelner Maßnahmen bereits begonnen:

Kostenfreie Fahrten im ÖPNV
Mit GRDrs.1104/2018 wird das flächendeckend geplante Programm „Freie Fahrt für Schülergruppen“ im Pilotversuch getestet. Damit erhalten die Schulen mehr Möglichkeiten, sich mit den Kindern den Stadtteil und die Naturräume in und außerhalb der Stadt zu erschließen.

Qualitätsanalyse Essensversorgung
In der zweiten Hälfte des Jahres 2019 soll die Qualität der Speiseversorgung in den Stuttgarter Ganztagsschulen evaluiert werden, und zwar sowohl auf die Wirksamkeit von 25% Bio-Anteil am Schulessen, als auch bezüglich der Akzeptanz des Essens bei allen Beteiligten.
Die Maßnahme wird aus dem laufenden Budget der Verwaltung gedeckt.

Konzeption Kinderbeteiligung
Unter Federführung der Kinderbeauftragten im OB-Büro wird eine professionsübergreifende und zielgruppenspezifische Konzeption zur Kinderbeteiligung an Ganztagsgrundschulen entwickelt. Diese Maßnahme ist auch im Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ enthalten, GRDrs. 331/2019.
Die Maßnahme wird aus dem laufenden Budget der Verwaltung gedeckt.

Im Folgenden sind die Punkte bzw. Defizite genannt, die sukzessive angegangen bzw. beseitigt werden können, sofern die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden:

1. Anpassung der Finanzierung der zentralen Trägerleistungen (Overhead) in Ganztagsgrundschulen
Die freien Träger fordern seit Beginn ihrer Leistungen in Ganztagsgrundschulen eine auskömmliche Finanzierung ihrer zentralen Aufgaben für die Steuerung. Am 21.12.2018 wurde hierzu ein mit den Trägern abgestimmter Projektauftrag erteilt. Ziel war, die Finanzierung aller Angebote der Träger in Höhe, Struktur und im Hinblick auf Planungs- und Rechtssicherheit zu analysieren und Entscheidungen für die Haushaltsplanberatungen 2020/2021 vorzubereiten. Im Zeitraum vom 17.10.2018 bis 28.02.2019 fanden insgesamt 4 Sitzungen statt, in denen die Leistungen analysiert und bewertet wurden. Die Stadt schlägt vor, künftig die spitz abgerechneten Bruttopersonalkosten für alle Leistungen in Ganztagsgrundschulen (einschließlich ergänzende Betreuung und Betreuung in den Ferien) als Grundlage festzulegen und davon 11% zentrale Kosten zu finanzieren. Diese Form der Finanzierung führt auch zu einer Angleichung an die Overheadkosten, die mit GRDrs. 417/2011 für Schülerhäuser beschlossen wurden.

2. Übergang KiTa-Schule, Einführung von Ferienbetreuungsgruppen in der Schule für künftige Erstklässler
Es handelt sich hier um ein spezielles Angebot für künftige Erstklässler in den Sommerferien, um die neue Umgebung und den Tagesablauf in der Schule Schritt für Schritt kennen zu lernen. Es bietet den Eltern gleichzeitig ein unterstützendes Betreuungsangebot (Anlage 1 S. 11).

3. Gemeinsames Fortbildungskonzept für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte
Durch die Erstellung eines Fortbildungskonzeptes und die Durchführung durch die Verwaltung soll die interprofessionelle Zusammenarbeit und der gemeinsamen Blick aufs Kind verbessert werden (Anlage 1 S. 11).

4. Nachbesserungen beim Hortstandard
Mit dem Grundsatzbeschluss „vom Schülerhaus zur Ganztagsschule“ (GRDrs. 6/2013) wurde beschlossen, in Ganztagsgrundschulen den Hortstandard einzuführen. Um hier Lücken zu schließen, wird vorgeschlagen, den Personalstandard für die Ferienbetreuung um 9%, für die ergänzende Betreuung am Freitagnachmittag um 4% und für das Abhalten einer Konzeptionswoche um 5% zu erhöhen (Anlage 1 S. 12).

5. Neukonzeption und zentrale Koordination der Modelle „Sport im Ganztag“,
Kultur im Ganztag“, „Natur im Ganztag“

Es wird vorgeschlagen, dass künftig keine Stunden der Träger der Jugendhilfe mehr angerechnet werden müssen, wenn externe Akteure aus Sport, Kultur und künftig auch Natur in den Ganztag eingebunden werden sollen (Anlage 1 S. 13)

6.1 Sozialraumbezogene Finanzierung des Ganztags durch weitere Angebote
Es werden erste Schritte vorgeschlagen, um besondere Bedarfslagen im Stadtteil bzw. Stadtbezirk unterschiedlich auszugestalten und damit sozialraumspezifisch zu finanzieren:
25 Ganztagsgrundschulen, die in diesen Stadtteilen bzw. Stadtbezirken liegen, sollen deshalb die Möglichkeit erhalten, mehr Angebote Externer anbieten zu können. Dafür müssten Haushaltsmittel für 300 zusätzliche Angebote zur Verfügung gestellt werden. Jede Klasse in den betroffenen Schulen könnte damit – über den üblichen Rahmen hinaus - durchschnittlich 2,25 Stunden pro Woche mit zusätzlichen Angeboten füllen.
(Anlage 1 S. 15)


6.2 Sozialraumbezogene Finanzierung des Ganztags durch ein Förderbudget
25 Ganztagsgrundschulen, die in diesen Stadtteilen bzw. Stadtbezirken liegen, erhalten ein Förderbudget für 200 Klassen / Gruppen in Höhe von je 4000 € für Personal- und Sachausgaben, um Kinder beim individuellen Lernen besser unterstützen zu können (Anlage 1 S. 16).

7. Übergang KiTa-Schule, Einschulungsbuch
Der Übergang aus der Kindertageseinrichtung in die Schule soll durch die flächendeckende Ausgabe eines Einschulungsbuchs erleichtert werden (Anlage 1 S. 8)

8. Einbindung von internationalen Vorbereitungsklassen in den Ganztag

Um Kindern aus internationalen Vorbereitungsklassen eine Teilnahme am Ganztag zu ermöglichen, sollen in gesetzlichen Ganztagsgrundschulen nach §4a Schulgesetz die Trägerressourcen aufgestockt werden. Die Verwaltung schlägt die Übernahme dieser Mehrkosten vor, da sich das Land sich ab dem Schuljahr 2019/2020 mit mehr Lehrerwochenstunden an der Bildung der Kinder aus internationalen Vorbereitungsklassen beteiligt.

Diese Maßnahme ist im Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ enthalten, GRDrs. 331/2019.


Weitere Vorschläge der Träger zur Qualitätsverbesserung
Darüber hinaus haben die freien Träger folgende Vorschläge zur Verbesserung der Qualität in Ganztagsgrundschulen unterbreitet: Eine Bewertung der Verwaltung und ggf. die finanziellen Auswirkungen können Anlage 1 ab S. 17 entnommen werden:


Um die bisher noch bestehenden Defizite beim Stuttgarter Ganztagsmodell zu beseitigen und die Bildungsgerechtigkeit zu stärken, wird vorgeschlagen, dass die Maßnahmen Nr. 1 bis 8 zum Haushalt 2020/2021 umgesetzt werden.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Overhead für freie Träger
44500
651
742
je nach Ausbauje nach Ausbauje nach Ausbauje nach Ausbau
Overhead ILV Amt 51
481
380
434
je nach Ausbauje nach Ausbauje nach Ausbauje nach Ausbau
Übergang KiTa-Schule –Ferienbetreuungsgruppe für freie Träger
44500
158
175
je nach Ausbauje nach Ausbauje nach Ausbauje nach Ausbau
Übergang KiTa-Schule –Ferienbetreuungsgruppe
ILV Amt 51
481
88
98
je nach Ausbauje nach Ausbauje nach Ausbauje nach Ausbau
Gemeinsame Fortbildungen von Lehr- und Fachkräften
42510
37
110
110
110
110
110
Nachbesserungen beim Hortstandard für freie Träger
44500
1.872
1.989
je nach Ausbauje nach Ausbauje nach Ausbauje nach Ausbau
Nachbesserungen beim Hortstandard ILV Amt 51
481
903
974
je nach Ausbauje nach Ausbauje nach Ausbauje nach Ausbau
Neukonzeption Kooperationen
44500
696
991
1.581
1.581
1.581
1.581
Zusätzliche Angebote und zusätzliches Förderbudget nach sozialräumlichen Kriterien für freie Träger
44500
1.485
1.485
1.485
1.485
1.485
1.485
Zusätzliche Angebote und zusätzliches Förderbudget nach sozialräumlichen Kriterien ILV Amt 51
481
200
200
200
200
200
200
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
44500
20.198
22.455
je nach Ausbau
481
9.590
11.100
je nach Ausbau
44500
189
189
je nach Ausbau
44500
7.962
7.499
je nach Ausbau
42510
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2020
2021
später
Zu 3.:Erstellung einer Konzeption und inhaltliche Umsetzung des Fortbildungsprogramms für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte
1
1
1
Zu 3.:Unterstützende organisatorische und wiederkehrende Aufgaben,
1
1
1
Zu 5.:Erstellung einer Konzeption für die Kooperationen mit Externen in Ganztagsgrundschulen für laufende Steuerung und Qualitätssicherung
1
1
1
Zu 6.:Konzeptionelle Aufgaben für Sozialraumbezug, zunächst Umsetzung, Daueraufgabe prognostiziert
0,5
0,5
0,5
Zu 5 und 6. Finanzielle Abwicklung der Kooperationsangebote und des Förderbudgets und Aufgabenzuwachs bei den Verwendungsnachweisen
0,5
0,5
0,5
Zu 2.: Konzeption der Ferienbetreuungsgruppen (Übergang KiTa-Schule)
0,2
-
-
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
276
262
262
262
262
262
Sachkosten
50
49
49
49
49
49
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen und wie folgt Stellung genommen:
"Durch das Schulverwaltungsamt wurde ein Platzhalter-Stellenplanantrag fristgerecht gestellt. Es handelt sich um die Wahrnehmung von freiwilligen Aufgaben. Die Schaffungskriterien der Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung (Neufassung vom 20.12.2018-GRDrs. 972/2018 sind für die Schaffung der insgesamt 4 Stellen nicht erfüllt".
Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.






Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

Anlage 1: Ausführliche Beschreibung aller Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Ganztagsgrundschulen


Ausführliche Beschreibung aller Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Ganztagsgrundschulen

A. Bereits in Bearbeitung befindliche Maßnahmen:

Kostenfreie Fahrten im ÖPNV

Mit dem Pilotversuch „Freie Fahrt für Schülergruppen (GRDrs.1104/2018) steigt die Stadt in ein Projekt zur kostenfreien Nutzung des ÖPNV ein. Es ist davon auszugehen, dass Ganztagsgrundschulen dieses Angebot insbesondere auch im Bereich Freizeitpädagogik nutzen, um sich den Stadtteil und die grüne Umgebung der Stadt zu erschließen. Die Ergebnisse des Pilotversuchs sind abzuwarten.

Qualitätsanalyse Essensversorgung

Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde eine Erhöhung des Anteils von Bio-Lebensmitteln in der Schulverpflegung auf 25% umgesetzt (GRDRs.985/2017). In einer Sitzung des Unterausschusses Essensversorgung wurde der Auftrag formuliert, diese Qualitätsverbesserung mit einer Analyse zu begleiten. Gleichzeitig erbrachte die Qualitätsanalyse Stuttgarter Grundschulen (GRDrs. 916/2018) und hier insbesondere die Kinderbeteiligung Ergebnisse zur Akzeptanz des Mittagessens, die weitere Untersuchungen implizieren:


Die Verwaltung plant deshalb eine Analyse, die fundierte Aussagen treffen kann zu

der Stuttgarter Schulverpflegung. In die Analyse sollen alle Beteiligten an den Schulen (Kinder, Caterer, Ausgabepersonal, pädagogisches Personal, Lehrkräfte, Eltern) einbezogen werden.

Geplant ist eine Fragebogenaktion im Herbst 2019, vorbereitet durch eine Thesensammlung in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe, die in einem Workshop mit den Akteuren in den Schulen auf ihre Praxistauglichkeit überprüft wird. Nach Auswertung der Fragebögen soll im letzten Schritt eine weitere Kinderbeteiligung erfolgen.

Die hierfür erforderlichen Sachkosten werden aus dem laufenden Budget der Verwaltung gedeckt.

Konzeption Kinderbeteiligung

Unter Federführung von OB-KB Frau Haller-Kindler wird in Kooperation mit dem Schulverwaltungsamt, der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, den Trägern der Jugendhilfe im Ganztag und dem Staatlichen Schulamt eine professionsübergreifende und zielgruppenspezifische Konzeption zur Kinderbeteiligung an Ganztagsgrundschulen entwickelt. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist im Rahmen des Aktionsplans zum Siegelerwerb "Kinderfreundliche Kommune" vorgesehen, GRDrs. 331/2019. Die Umsetzung ist bis 2020/21 geplant.

Die hierfür erforderlichen Sachkosten werden aus dem laufenden Budget der Verwaltung gedeckt.

Einschulungsbuch

Ausgangslage
Im Rahmen der Qualitätsanalyse an den Stuttgarter Ganztagsgrundschulen (GRDrs 916/2018) fand auch eine Kinderbeteiligung statt. Diese hat unter anderem gezeigt, dass die neu eingeschulten Kinder in den ersten Wochen an ihrer Schule nicht genau wissen, an wen sie sich mit ihren Fragen wenden können. Sie haben Schwierigkeiten, sich in dem Gebäude zurecht zu finden. Zu der allgemeinen Aufregung der ersten Tage kommt noch hinzu, dass sie weder Gesichter noch Namen der in der Schule arbeitenden Personen kennen. Der Einstieg in die Ganztagsgrundschule fällt den Kindern deshalb häufig nicht leicht.

Lösungsversuch: Erprobung eines Einschulungsbuchs an drei Schulen
Nach dem Vorliegen der Ergebnisse entwickelte die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft ein kindgerechtes Einschulungsbuch. Dieses gibt Kindern die Möglichkeit, sich bereits in der Zeit vor der Einschulung intensiv und gemeinsam mit ihren Eltern der Schule und dem Schulalltag zu nähern. Das Buch gibt bildhafte Einblicke in genau die Schule, die die Kinder besuchen werden. Dabei werden auch alltägliche, für die Kinder aber wichtige Fragen beantwortet, wie z.B.: Wer ist eigentlich die Sekretärin? Wie sieht der Hausmeister aus? Was für ein Tagesablauf erwartet mich in meiner neuen Schule? Durch das Buch führt ein kleiner Fischotter, der gemeinsam mit dem Kind die Schule entdeckt. Der Otter erwartet nach den Sommerferien die Kinder auch als Plüschtier in ihrem neuen Klassenzimmer.

Das Einschulungsbuch wurde zunächst für drei Schulen (Hohensteinschule, Körschtalschule, Riedseeschule) individuell erstellt. Darin sind Fotos von dem Gebäude, von Klassenräumen, dem Pausenhof und Spielgeräten der jeweiligen Schule zu sehen. Zudem sind die Leitungskräfte (Rektor/-in und Ganztagsleitung), die Erstklasslehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Sekretär/-in und Hausmeister mit Bildern abgedruckt (sofern diese einer Veröffentlichung zugestimmt haben). Darüber hinaus gibt es Hinweise auf Besonderheiten der jeweiligen Schule.

Einschulungsbuch im Schuljahr 2019/2020 an allen interessierten Ganztagsgrundschulen
Die drei an der Erprobung beteiligten Ganztagsgrundschulen habe ein großes Interesse daran gezeigt, dass es auch im kommenden Jahr eine Auflage des Einschulungsbuchs für ihre Schule geben soll. Zudem haben weitere Schulen, die von dem Einschulungsbuch erfahren haben, den dringenden Wunsch geäußert, dass auch sie ein Einschulungsbuch für ihre Schule bekommen.

Es wird vorgeschlagen, das Einschulungsbuch für jede interessierte Ganztagsgrundschule zu erstellen und jeder ersten Klasse ein Plüsch-Otter zur Verfügung zu stellen.

Es wird von 42 Ganztagsgrundschulen mit jeweils durchschnittlich 2,5 Klassen ausgegangen. Eine Gesamtauflage von ca. 4.000 Exemplaren (in 42 Varianten) wird kalkuliert. Etwaige weitere Auflagen in den Folgejahren könnten mit einem geringeren Kosten- und Zeitaufwand erstellt werden.

Die hierfür erforderlichen Sachkosten werden aus dem laufenden Budget der Verwaltung gedeckt.

B. Weitere erforderliche Maßnahmen

1. Anpassung der Finanzierung der zentralen Trägerleistungen (Overhead) in Ganztagsgrundschulen

Die freien Träger haben mit Schreiben vom 21.3.2018 die Wiederaufnahme der Verhandlungen zu einer auskömmlichen Finanzierung der Trägerleistungen in Ganztagsgrundschulen gefordert. Hintergrund war der Wunsch der freien Träger, dass die Struktur und Höhe der Finanzierung evaluiert und ggf. neu ermittelt wird. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage, ob mit der Einführung einer neuen Finanzierungssystematik in Form oder analog der Entgeltsystematik die Projektziele besser erreicht werden.

Der Projektauftrag hatte zum Inhalt, gemeinsam mit freien Trägern und dem städtischen Träger Jugendamt die Finanzierung

in Höhe, Struktur und im Hinblick auf Planungs- und Rechtssicherheit einschließlich Sachausgaben und Verwaltungsgemeinkosten (Overhead) zu analysieren.

Ziel war, in Vorbereitung für Entscheidungen der Verwaltung und des Gemeinderats zum Haushalt 2020/2021

Konsens unter den Verhandlungspartnern ist, dass die Overheadkosten künftig als Prozentsatz der Bruttopersonalkosten abgebildet werden sollen. Des Weiteren sollen alle Angebote sowohl innerhalb des formellen Ganztags als auch die zusätzlichen Betreuungsleistungen in Schule und Ferien als Grundlage dienen.

Den Aufwand für den Overhead einer Schule mit

bezifferten die Träger mit 80.477.-EUR, wobei 85% (68.735 EUR) für zentrale Verwaltungspersonalkosten und 15% (11.742 EUR) für Sachkosten für die zentrale Verwaltung angegeben wurden.

In den zentralen Personalkosten wurde der Aufwand für Controlling mit den Teilaufgaben
mit 28% bzw. 22.904 EUR angegeben. Üblich in der Wirtschaft und auch bei der Stadt sind hier rund 6%.
Der Unterschiedsbetrag in Höhe von rund 18.100 EUR kann von der Stadt nicht finanziert werden.

Auf der Basis von
584.010 EUR für Bruttopersonalkosten und rund
62.400 EUR für Overheadkosten

errechnet sich ein Prozentsatz von gerundet 11%, den die Verwaltung zur Beschlussfassung vorschlägt.

Daneben können die Träger wählen, ob sie 20% der Leitungsfreistellungen weiterhin als „externe Leitung“ in den Overhead nehmen wollen oder diese künftig vor Ort besetzen.

Sollte ein entsprechender Beschluss gefasst werden, wird die Verwaltung die Kooperationsverträge mit den Trägern überarbeiten und in diesem Kontext prüfen, ob eine Entkopplung der Finanzierungsvereinbarungen vom sonstigen Vertragsinhalt sachgerecht und zielführend ist.

Finanzbedarf:

Haushaltsjahr 2020
1.031.000 Euro
Haushaltsjahr 2021
1.176.000 Euro




2. Übergang KiTa-Schule, Einführung von Ferienbetreuungsgruppen für künftige Erstklässler

Der Übergang von den Kindertageseinrichtungen in die Schule wird in der Qualitätsanalyse als wichtigen Gelingensfaktor für den künftigen Ganztag beschrieben. Die lange Anwesenheit der Kinder in der Schule ist dabei eine zusätzliche Herausforderung. Die Kinder müssen sich an die neue Umgebung gewöhnen, sich den neuen Tagesablauf aneignen und schulisches Lernen einüben. Um dies zu entzerren, wurde die Idee einer Ferienbetreuungsgruppe pro Schule speziell für Kinder im Übergang entwickelt.

Um die neue Umgebung und den Tagesablauf in der Schule Schritt für Schritt zu erlernen, sollten die Kinder bereits vor der Einschulung in der letzten Ferienwoche die Ferienbetreuung der Schule in Anspruch nehmen können. Die Betreuung dauert bis zum offiziellen Einschulungstag fort, findet also auch während der ersten Schulwoche weiterhin statt. Um den Kindern einen geschützten Rahmen und ein spezielles Programm zukommen lassen zu können, sind von den sonstigen Ferienbetreuungsgruppen getrennte Gruppen erforderlich. Die Verwaltung erarbeitet dazu ein inhaltliches Konzept und berichtet im Rahmen einer Gemeinderatsdrucksache, wenn erste Erfahrungen vorliegen.

Rahmenbedingungen:
1 Gruppe pro Schule
2 Wochen Betreuungszeit
Personalschlüssel: 0,11 Stellen
Personalkostenpauschale 50.500 EUR: 5555 EUR pro Gruppe
Sachkosten: 100 EUR pro Gruppe (500 EUR :10 Wochen x 2 Wochen)
Overhead: 11% der Personalkosten
Elternentgelte: 0,93 EUR pro Betreuungsstunde (9 Stunden), 10 Tage, 10 zahlende Eltern, 800 EUR pro Gruppe


Finanzbedarf

Haushaltsjahr 2020
246.000 Euro
Haushaltsjahr 2021
273.000 Euro

Personelle Auswirkungen: Für die Konzeption zur flächendeckenden Einführung einer Ferienbetreuungsgruppe für künftige Erstklässler werden befristet für 1 Jahr 0,2 Vollzeitstellen in EG 10/A11 benötigt.

3. Gemeinsames Fortbildungskonzept für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte

Als besonders wesentliches Qualitätsmerkmal für den gelungenen Ganztag hat sich die Zusammenarbeit der Professionen sowohl auf der Leitungsebene, insbesondere aber zwischen Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften bestätigt. Um diese Zusammenarbeit zu stärken, wird ein gemeinsames Fortbildungskonzept als geeignetstes Mittel angesehen, zu dem alle Akteure der Ganztagsgrundschule Zugang haben.

Das Konzept soll bis Mitte 2020 in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt sowie dem neu gegründeten Zentrum für Schulqualität des Landes Baden-Württemberg erstellt werden und zum Schuljahr 2020 / 2021 mit den ersten Veranstaltungen starten. Die Verwaltung berichtet im Rahmen einer Gemeinderatsdrucksache, sobald erste Erfahrungen vorliegen.


Da die personellen Ressourcen sowohl auf Seiten der Schule als auch der Träger derzeit angespannt sind und keine Aussicht darauf besteht, dass Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zusätzliche Vor- und Nacharbeitszeit erhalten können, soll entsprechend der prognostizierten Nachfrage ab dem Schuljahr 2020/2021 eine eintägige Fortbildung für die Hälfte aller Ganztagsgrundschulen angeboten werden. Langfristig soll das Angebot erweitert werden.

Das Konzept soll ab dem Schuljahr 2020/2021 entsprechend GRDrs. 69/2019 S. 5 (Phase 2) auch die Planung und Umsetzung von 3-4 Führungskräftefortbildungen enthalten.

Darüber hinaus besteht für die Schulen die Möglichkeit, die bisherigen Unterstützungsangebote wie Moderation, Prozessbegleitung und Coaching z.B. durch Mitarbeiter/innen des Schulverwaltungsamtes in Anspruch zu nehmen.

Rahmenbedingungen:
48 GTS im Schuljahr 2020/ 2021:
8 Veranstaltungen in 4 Monaten
Kosten pro Veranstaltung: 4000 EUR
Rahmenbedingungen: 2 Referenten à 1200.-EUR, Raummiete, Verpflegung, Fahrt- und Übernachtungskosten

Führungskräftecoaching: 5000.-EUR

Finanzbedarf

Haushaltsjahr 2020
37.000 Euro

Rahmenbedingungen:
50 GTS im Schuljahr 2021/2022
25 Veranstaltungen in 12 Monaten
Kosten pro Veranstaltung: 4000 EUR
Rahmenbedingungen: s.o.

Führungskräftecoaching: 10.000 EUR

Haushaltsjahr 2021
110.000 Euro

Personelle Auswirkungen: Für Konzeption und Umsetzung dieses Qualitätsbausteins wird eine Vollzeitstelle in Vergütungsgruppe EG 10 / A 11. geschaffen. Diese benötigt organisatorische Unterstützung (z.B. für An- und Abmeldungen, Schriftverkehr mit den Referenten, Honorarabwicklung, Raumbuchungen, Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungsräume mit EDV, Bestuhlung, Verpflegung, Ausstellen von Teilnahmebestätigungen), durch eine Verwaltungskraft in EG 8 / A8 in Vollzeit.


4. Nachbesserungen beim Hortstandard

Grundlage für den Personalstandard in Ganztagsgrundschulen und Schülerhäusern ist die Personalausstattung in Horten des städtischen Trägers (GRDrs. 199/2011, GRDrs. 417/2012, GRDrs. 6/2013).

Die Träger haben in der Vergangenheit häufig bemängelt, dass dieser Standard noch nicht vollständig umgesetzt ist. Eine Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen ist daher auch Bestandteil der Handlungsempfehlungen zur Qualitätsanalyse der Stuttgarter Ganztagsgrundschulen (GRDRs. 69/2019). Eine Überprüfung in einer innerstädtischen Arbeitsgruppe hat ergeben, dass die zugrunde gelegte Wochenstundenzahl für die Ganztagsangebote richtig bemessen ist.

Differenzen gab es dagegen bei der Ferienbetreuung sowie der Betreuung am Freitagnachmittag. Des Weiteren ist die jährlich in den Ferien stattfindende Konzeptionswoche bisher im Personalschlüssel nicht einberechnet. Gerade diese kann aber auch genutzt werden, um die Zusammenarbeit zwischen den Professionen zu intensivieren (Kernfaktor für eine gelungene Ganztagsgrundschule), denn sehr häufig findet die Konzeptionswoche in der letzten Sommerferienwoche statt, in der auch die Konferenzen von Seiten der Schulen anberaumt sind.

Um das volle Angebot für die Familien vorhalten zu können, mussten die Träger seither mit Personalausdünnungen in Randstunden arbeiten.

Rahmenbedingungen:
fehlender Stellenanteil Ferienbetreuung: 9 %
fehlender Stellenanteil Freitagnachmittag: 4%
fehlender Stellenanteil Konzeptionswoche: 5 %
Personalkostenpauschale 50.500 EUR
Overhead: 11% der Personalkosten


Finanzbedarf:

Haushaltsjahr 2020
231 Gruppen Ferienbetreuung
1.165.000 EURO
230 Gruppen Freitagnachmittag
516.000 EURO
390 x Konzeptionswoche
1.094.000 EURO
Gesamt
2.775.000 EURO
Haushaltsjahr 2021
249 Gruppen Ferienbetreuung
1.256.000 EURO
230 Gruppen Freitagnachmittag
516.000 EURO
425 x Konzeptionswoche
1.191.000 EURO
Gesamt
2.963.000 EURO


5. Neukonzeption und zentrale Koordination der Modelle „Sport im Ganztag“, „Kultur im Ganztag“, „Natur im Ganztag“ und „Musik im Ganztag“

Ein wichtiges Merkmal für die Qualität an Ganztagsgrundschulen, das insbesondere auch von den Eltern als Mehrwert in der Ganztagsschule wahrgenommen wird, sind Angebote aus den Bereichen Sport, Kultur und Musik, die von externen Künstlern oder Sportlern angeboten werden. Künftig sollen auch externe Akteure aus dem Bereich Natur in die Schulen kommen.

Im Gegensatz zum Angebot „Musik für alle“ (GRDrs. 452/2017, GRDrs. 1048/2017), das von vornherein als zusätzliches Angebot konzipiert wurde und dadurch gute Rahmenbedingungen für die Träger bietet, war seither bei allen anderen Angeboten ein entscheidendes Hemmnis für mehr Kooperationen mit Externen die Finanzierung. Bisher mussten die Träger der Jugendhilfe ihren Stellenanteil für die Einbindung Dritter reduzieren. Bei entsprechender Qualifikation des Personals finanzierte die Stadt für diese Angebote einen zusätzlichen Betrag von 15.-EUR pro Stunde. Sowohl die Kulturschaffenden, als auch die Sportvereine und nicht zuletzt die Träger kritisieren diese Regelung. Der Verzicht auf Stellenanteile bedeutet für die Träger einerseits weniger auskömmliche Arbeitsverträge, andererseits aber kaum weniger Arbeit, da die pädagogischen Fachkräfte vor Ort die Übergänge der Kinder zu den Angeboten bis hin zur Begleitung übernehmen müssen.

Ohne personelle Einbußen sind sie bereit, ihren Beitrag zu leisten, um Kooperationen auszubauen, die den Bedürfnissen der Kinder entsprechen. Diese haben in der Kinderbefragung zur Qualitätsanalyse u.a. angegeben, dass es ihnen sehr wichtig ist, das Schulgelände regelmäßig verlassen zu können, um Spielplätze, Jugendfarmen und ähnliches zu besuchen.

Unter der Federführung des Schulverwaltungsamtes sollen die Angebote künftig schulspezifisch vergeben und auskömmlich finanziert werden. Hierfür wird die Verwaltung ein Konzept entwickeln und dem Gemeinderat nach den ersten Erfahrungen berichten. Wichtig ist eine zentrale schulscharfe Steuerung durch die Verwaltung, die sich sowohl am Ganztagskonzept der Schule, insbesondere aber an den Bedürfnissen der Kinder orientiert. Bei der Vergabe der Angebote werden alle betroffenen Akteure (Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Leitungen, Externe, ggf. Schulaufsicht) angemessen beteiligt.

Anstelle einer Personalreduzierung soll das Trägerpersonal die Angebote pädagogisch begleiten, d.h. für die Einhaltung der Regeln und für angemessenes Sozialverhalten der Kinder während der Angebote sorgen.

Sofern die Träger über eigenes, entsprechend qualifiziertes Personal verfügen (z.B. Theaterpädagogen, Museumspädagogen usw.), können sie auch selbst Angebote organisieren. Um den Experten aus den eigenen Reihen während der Angebotszeit weiteres Aufsichtspersonal zu Verfügung zu stellen, können 15.-EUR / Std. abgerechnet werden.

Rahmenbedingungen:
1 Angebot pro Kind und Woche, wenn vorhanden zusätzlich „Musik für alle“
Gruppenstärke 12 Kinder
pro Angebot 1,5 Zeitstunden
pro Zeitstunde 50.-EUR
Berechnung für 38 Schulwochen
pro Angebot 2850 EUR Honorare
pro Angebot 100 EUR Sachkosten
Bisheriges Budget: 174.000 EUR für Sport, 15.000 EUR für Kultur (bei 41)



Haushaltsjahr 2020: 300 Angebote für bis zu 3600 Kinder
Honorare
855.000 EUR
Sachkosten
30.000 EUR
abzüglich derzeitiges Kooperationsbudget
-189.000 EUR
Gesamt
696.000 EUR
Haushaltsjahr 2021: 400 Angebote für bis zu 4800 Kinder
Honorare
1.140.000 EUR
Sachkosten
40.000 EUR
abzüglich derzeitiges Kooperationsbudget
-189.000 EUR
Gesamt
991.000 EUR
Vollausbau nach derzeitigem Planungsstand:
600 Angebote für 7200 Kinder
Honorare
1.710.000 EUR
Sachkosten
60.000 EUR
abzüglich derzeitiges Kooperationsbudget
-189.000 EUR
Gesamt
1.581.000 EUR

Personelle Auswirkungen: Für Konzeption und Umsetzung dieses Qualitätsbausteins wird eine Vollzeitstelle in Vergütungsgruppe EG 11 benötigt. Nach Abschluss der Konzeptionsphase wird diese Stelle weiterhin für den laufenden Betrieb benötigt, weil die Angebote mindestens einmal im Schuljahr neu geplant, ständig weiterentwickelt und in jeder Schule und Klassenstufe bedarfsgerecht umgesetzt werden müssen.

Für die Finanzierung der Angebote in direkter Vertragsbeziehung mit den externen Kooperationspartnern und für die Arbeitsvermehrung bei der Prüfung der Verwendungsnachweise werden zusätzlich insgesamt 0,5 Vollzeitstellen in EG 10/A10 benötigt.

6. Sozialraumbezogene Finanzierung des Ganztags

6.1 Weitere Angebote
Unter Berücksichtigung sozialräumlicher Aspekte analog der Stadtbezirksanalyse zur Vergabe der Leistungen für pädagogische Verbünde

wird davon ausgegangen, dass in rund 25 Ganztagsgrundschulen besondere Herausforderungen an die Schulgemeinde gestellt werden. Dabei sollen Ganztagsgrundschulen, die den Ganztag um 15:00 Uhr beenden, nicht berücksichtigt werden. Diese Schulen haben nicht die Möglichkeit, zusätzliche Angebote im Stundenplan zu integrieren.

Bei den Kindern dieser Schulen muss davon ausgegangen werden, dass die Familien wenig bis keine Anstrengungen unternehmen, um ihre Kinder an Angeboten im Stadtteil teilzunehmen zu lassen oder entsprechende Angebote im Sozialraum nicht ausreichend vorhanden sind. Deshalb sollen die Schulen die Möglichkeit haben, mehr Angebote Externer im Ganztag zu verankern als andere Schulen.

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat über diese zusätzliche sozialraumbezogene Finanzierung des Ganztags gemeinsam mit dem Erfahrungsbericht zur Neukonzeption der Stuttgarter Modelle.

Rahmenbedingungen:
25 Schulen (200 Klassen/Gruppen) in sozial benachteiligter Lage sollen deshalb 1,5 zusätzliche Angebote pro Klasse erhalten:
2 zusätzliche Angebote (bis 1,5 Stunden) Klassen 1 und 2
1 zusätzliches Angebot (bis 1,5 Stunden) Klassen 3 und 4


Haushaltsjahre 2020 ff: 300 Angebote für bis zu 3600 Kinder
Honorare
855.000 EUR
Sachkosten
30.000 EUR
Gesamt
885.000 EUR


6.2 Sozialraumbezogene Finanzierung des Ganztags: Förderbudget

Die unter Punkt 8.1 genannten Schulen benötigen darüber hinaus mehr Ressourcen, um insbesondere in Lernzeiten auf einzelne Kinder einzugehen, die bei Sprache und Sozialverhalten erhebliche Defizite aufweisen. Aus Sicht der Verwaltung machen zusätzliche Personalressourcen beim derzeitigen Fachkräftemangel wenig Sinn. Es werden mehr Köpfe gebraucht. Die Träger sollen dafür ein frei verfügbares Budget zur Verfügung erhalten.

Die Verwaltung erarbeitet hierfür gemeinsam mit den Trägern und Schulleitungen ein Konzept und berichtet dem Gemeinderat nach den ersten Erfahrungen.

Rahmenbedingungen:
Das Förderbudget erhalten 25 Schulen (200 Klassen / Gruppen) in sozial benachteiligter Lage für eine weitere Person in der Lernzeit (rund 7 Stunden pro Woche)
Pauschalsatz pro Stunde 15.-EUR
38 Schulwochen
pro Klasse 4000 EUR



Finanzbedarf

Haushaltsjahr 2020
800.000 Euro
Haushaltsjahr 2021
800.000 Euro


Personelle Auswirkungen: Für die Umsetzung der Konzeption zur zusätzlichen Gewährung eines Förderbudgets, das sozialraumbezogen vergeben wird, werden 0,5 Vollzeitstellen in EG 11 / A 12 benötigt. Es ist davon auszugehen, dass die sozialraumbezogene Finanzierung von Leistungen im Ganztag eine Daueraufgabe wird.


C. Vorschläge der Träger zur Qualitätsverbesserung

Trägervorschlag 1a: Erhöhung der Kapazitäten für die unmittelbare Arbeit an den Kindern um pauschal 5 Stunden pro Woche

Bewertung der Verwaltung:

In einer Arbeitsgruppe mit dem städtischen Träger wurde ein Fehlbedarf beim Personalstandard der Ganztagsgrundschulen gegenüber dem städtischen Hortstandard ermittelt. Dieses Defizit beträgt jedoch nicht pauschal 5 Stunden pro Woche, sondern es bestehen Lücken beim Personalstandard der Ferienbetreuung, bei der Betreuung am Freitagnachmittag und es gibt derzeit noch keinen Stellenanteil für eine Konzeptionswoche (siehe Verwaltungsvorschlag Nr.5)

Trägervorschlag 1b: Hortstandard in der Spätbetreuung

Bewertung der Verwaltung:

Die Gruppenbelegung ist in der Spätbetreuung von 16-17 Uhr in der Regel nicht vollständig ausgeschöpft. Deshalb ist auch in städtischen Horten keine Doppelbesetzung vorgesehen. Die Verwaltung sieht daher keine Priorität für eine Aufstockung des Personalschlüssels in der ergänzenden Betreuung von Ganztagsgrundschulen.

Trägervorschlag 2: Erhöhung der Vor- und Nacharbeitszeit des Trägerpersonals um 5 Stunden/Woche/Klasse für Kooperation mit Lehrkräften

Bewertung der Verwaltung:

Derzeit ist im Personalschlüssel die bei der bei der Stadt üblichen rund 25% Vor- und Nacharbeitszeit enthalten. Eine Erhöhung würde nur dann Wirkung zeigen im Hinblick auf das Ziel, die Zusammenarbeit von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften der Träger zu verbessern, wenn auch das Land ähnliche Ressourcen für die Lehrkräfte zur Verfügung stellen würde, was derzeit unrealistisch ist. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft ist deshalb geplant, ein gemeinsames Fortbildungskonzept für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zu erstellen (Verwaltungsvorschlag
Nr. 4). Die Expertise der Träger und Schulen soll in dieses Konzept mit einfließen.


Trägervorschlag 3: Die von Organisationen von Sport, Kultur etc. geleisteten Stunden in der Ganztagsschule werden nicht mehr auf die Kapazitäten des Trägers angerechnet.

Die Verwaltung hat Grobkonzept erarbeitet und die Kosten ermittelt. (Verwaltungsvorschlag Nr. 7). Es ist vorgesehen, sowohl die Trägerleistungen ohne Kürzungen als auch die Angebote der Akteure aus Sport, Kultur, Natur usw. aus einer Hand vom Schulverwaltungsamt zu finanzieren. Es ist auch vorgesehen, eine zusätzliche Unterstützung für besondere Angebote zu gewähren, die die Träger mit eigenem, speziell ausgebildetem Personal selbst organisieren. Allerdings sieht die Verwaltung die Aufgabe der Gesamtkoordination nicht – wie von den Trägern überlegt – bei deren Leitungen, sondern vielmehr im Amt angesiedelt. Sollte der Gemeinderat in den Haushaltplanberatungen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, wird im ersten Quartal 2020 zur Schärfung des Konzepts ein Workshop mit allen Betroffenen stattfinden.

Trägervorschlag 4: Für Ausfallzeiten (Krankheit, Urlaub, Fortbildung) wird der Gesamt-Stellenschlüssel um 8% erhöht, um Springkräfte einsetzen zu können.

Bewertung der Verwaltung:

Eine Erhöhung des Personalschlüssels, um Springkräfte einsetzen zu können, ist bei der Stadt derzeit nur im Bereich der Verlässlichen Grundschule vorgesehen, da das Konzept nur eine Betreuungskraft pro Gruppe vorsieht. Sofern Träger dieses Angebot im Rahmen der Betreuung aus einer Hand übernommen haben, gibt es hier sowie bei der einfach besetzten Früh- und Spätbetreuung für Ganztagskinder- nicht jedoch im Ganztagsrahmen – tatsächlich eine Lücke in der Finanzierung freier Träger, für die bisher nichts im Haushalt angemeldet wurde.

Rahmenbedingungen:
Freie Träger organisieren derzeit
64 Frühbetreuungsgruppen (Personalschlüssel 0,15 Stellen)
127 Mittagsgruppen (Personalschlüssel 0,31 Stellen)
32 Spätbetreuung (Personalschlüssel 0,15 Stellen)
Davon 10% Springkraftanteil
Personalkostenpauschale 40.000 €uro

Finanzbedarf

Haushaltsjahr 2020
Gruppen Springkraftanteil
215.000 EURO
Haushaltsjahr 2021
Gruppen Springkraftanteil
226.000 EURO



Trägervorschlag 5: Jede Mischklasse wird wie eine reine Ganztagsklasse mit der jeweils vollen Personalkapazität behandelt

Bewertung der Verwaltung:

Dieser Vorschlag ist für die Verwaltung zwar nachvollziehbar, da die Träger auf Einrichtung von Mischklassen selbst kaum Einfluss nehmen können. Die Verwaltung sieht den Vorschlag jedoch sehr kritisch gesehen, da dieser die Attraktivität von Mischklassen fördert. Ziel aller Anstrengungen muss es sein, Mischklassen zu vermeiden.

Die Verwaltung befindet sich jedoch bereits mit dem Staatlichen Schulamt in Abstimmungsgesprächen mit dem Ziel, schulorganisatorische und schulstrukturelle Maßnahmen zu eruieren, mit denen es langfristig möglich wird, die Zahl der Mischklassen nachhaltig zu reduzieren.

Trägervorschlag 6: Mitarbeitende in der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher werden nicht mehr auf die Personalkapazitäten des Trägers angerechnet

Bewertung der Verwaltung:

Im Bereich Schulkindbetreuung ist nicht vorgesehen, die bisherige Vorgehensweise (Anrechnung zu 25% auf den Personalschlüssel, dafür Finanzierung der vollen Personalkosten) zu ändern. Diese Maßnahme dient der Personalgewinnung im Erzieherberuf und hat deshalb nur mittelbar Einfluss auf die Qualität in Ganztagsgrundschulen.

Trägervorschlag 7: Für den Aufgabenbereich der Inklusion wird eine zusätzliche Personalkapazität von einer Stelle pro Schule für Fachkräfte mit Studienabschluss (z.B. in Sozialpädagogik, Heilpädagogik) geschaffen

Bewertung der Verwaltung:

Auch von Seiten der Stadt wird die Notwendigkeit gesehen, Ganztagesschulen mit zusätzlichen Ressourcen für Kinder mit Handicap auszustatten. Zu diesem Zweck hat sich Referat JB im Mai 2017 an das Land gewandt mit dem Ziel einer angemessenen Lehrerzuweisung, d.h. eine Gruppenstärke von 12 Kindern analog SBBZ-L auch für Schüler, die inklusiv an Regelschulen lernen. Das Land hat hier keine echten Lösungen geboten. Da die Zahl der Schüler mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in der Inklusion besonders hoch ist, wurde insbesondere auf Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung verwiesen. Für alle anderen Förderschwerpunkte erfolgte ein Hinweis auf Vorkehrungen im Rahmen der Bildungswegekonferenz. Die Verwaltung schlägt, vor, gegenüber dem Land nicht in Vorleistungen zu treten und einseitig mehr Ressourcen in den Ganztag zu geben.
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