Um Kindern aus internationalen Vorbereitungsklassen eine Teilnahme am Ganztag zu ermöglichen, sollen in gesetzlichen Ganztagsgrundschulen nach §4a Schulgesetz die Trägerressourcen aufgestockt werden. Die Verwaltung schlägt die Übernahme dieser Mehrkosten vor, da sich das Land sich ab dem Schuljahr 2019/2020 mit mehr Lehrerwochenstunden an der Bildung der Kinder aus internationalen Vorbereitungsklassen beteiligt.
Diese Maßnahme ist im Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ enthalten, GRDrs. 331/2019.
Weitere Vorschläge der Träger zur Qualitätsverbesserung Darüber hinaus haben die freien Träger folgende Vorschläge zur Verbesserung der Qualität in Ganztagsgrundschulen unterbreitet: Eine Bewertung der Verwaltung und ggf. die finanziellen Auswirkungen können Anlage 1 ab S. 17 entnommen werden:
· Hortstandard in der Spätbetreuung
· Erhöhung der Vor- und Nacharbeitszeit des Trägerpersonals um 5 Stunden/Woche/Klasse für Kooperation mit Lehrkräften
· Finanzierung von Ausfallzeiten (Springkraftstellen
· Mischklassen gleich behandeln wie reine Ganztagsklassen
· Keine Anrechnung von Auszubildenden im Modell PIA auf den Personalschlüssel
· Zusätzliche Personalkapazitäten für den Bereich der Inklusion
Um die bisher noch bestehenden Defizite beim Stuttgarter Ganztagsmodell zu beseitigen und die Bildungsgerechtigkeit zu stärken, wird vorgeschlagen, dass die Maßnahmen Nr. 1 bis 8 zum Haushalt 2020/2021 umgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Mitzeichnung der beteiligten Stellen Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen und wie folgt Stellung genommen: "Durch das Schulverwaltungsamt wurde ein Platzhalter-Stellenplanantrag fristgerecht gestellt. Es handelt sich um die Wahrnehmung von freiwilligen Aufgaben. Die Schaffungskriterien der Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung (Neufassung vom 20.12.2018-GRDrs. 972/2018 sind für die Schaffung der insgesamt 4 Stellen nicht erfüllt". Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen: Anlage 1: Ausführliche Beschreibung aller Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Ganztagsgrundschulen Ausführliche Beschreibung aller Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Ganztagsgrundschulen A. Bereits in Bearbeitung befindliche Maßnahmen: Kostenfreie Fahrten im ÖPNV Mit dem Pilotversuch „Freie Fahrt für Schülergruppen (GRDrs.1104/2018) steigt die Stadt in ein Projekt zur kostenfreien Nutzung des ÖPNV ein. Es ist davon auszugehen, dass Ganztagsgrundschulen dieses Angebot insbesondere auch im Bereich Freizeitpädagogik nutzen, um sich den Stadtteil und die grüne Umgebung der Stadt zu erschließen. Die Ergebnisse des Pilotversuchs sind abzuwarten. Qualitätsanalyse Essensversorgung Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde eine Erhöhung des Anteils von Bio-Lebensmitteln in der Schulverpflegung auf 25% umgesetzt (GRDRs.985/2017). In einer Sitzung des Unterausschusses Essensversorgung wurde der Auftrag formuliert, diese Qualitätsverbesserung mit einer Analyse zu begleiten. Gleichzeitig erbrachte die Qualitätsanalyse Stuttgarter Grundschulen (GRDrs. 916/2018) und hier insbesondere die Kinderbeteiligung Ergebnisse zur Akzeptanz des Mittagessens, die weitere Untersuchungen implizieren:
- Die Kinder geben an, nicht satt zu werden
- die Pausenzeiten sind zu kurz
- die Kinder wünschen sich mehr Beteiligung
- Verfahrensabläufen
- Marketing- Aspekten
· der Betreuung während der Mittagszeit
· der ergänzenden Betreuung vor und nach dem Ganztagsblock
· der Ferienbetreuung
· der Betreuung der Früh- und Mittagsgruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule
· der Kooperationsangebote durch Kultur und Sport
· Rechtssicherheit und Planbarkeit umzusetzen
· Kooperationsverträge von finanziellen Vereinbarungen zu entkoppeln.
· 5 Feriengruppen einschließlich 2 Frühbetreuungsgruppen
· 2 Früh- und 6 Spätbetreuungsgruppen einschl. Freitag
· 2 Gruppen im Angebot der Verlässlichen Grundschule für Halbtagsklassen
· 1,5 freigestellten Leitungsstellen
· Überprüfung / Aktualisierung Stellenanteile
· Rechnungsabgrenzung
· Wirtschaftsplanung
· Vertragsüberprüfungen
· Quartalsberichte
· Kalkulationen
· Analysen
· Überprüfung von Bescheiden / Abrechnungen / Zahlungseingängen
· Quartalsanpassungen
· Kinder mit auffälligem Sprachscreening bei der Einstellungsuntersuchung
· Kinder mit ausschließlich nicht-deutsch als Familiensprache
· Kinder mit Bonuscardbezug aus KiTa`s
· Kinder mit Migrationshintergrund
Bewertung der Verwaltung:
Dieser Vorschlag ist für die Verwaltung zwar nachvollziehbar, da die Träger auf Einrichtung von Mischklassen selbst kaum Einfluss nehmen können. Die Verwaltung sieht den Vorschlag jedoch sehr kritisch gesehen, da dieser die Attraktivität von Mischklassen fördert. Ziel aller Anstrengungen muss es sein, Mischklassen zu vermeiden. Die Verwaltung befindet sich jedoch bereits mit dem Staatlichen Schulamt in Abstimmungsgesprächen mit dem Ziel, schulorganisatorische und schulstrukturelle Maßnahmen zu eruieren, mit denen es langfristig möglich wird, die Zahl der Mischklassen nachhaltig zu reduzieren.
Trägervorschlag 6: Mitarbeitende in der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher werden nicht mehr auf die Personalkapazitäten des Trägers angerechnet
Bewertung der Verwaltung: Im Bereich Schulkindbetreuung ist nicht vorgesehen, die bisherige Vorgehensweise (Anrechnung zu 25% auf den Personalschlüssel, dafür Finanzierung der vollen Personalkosten) zu ändern. Diese Maßnahme dient der Personalgewinnung im Erzieherberuf und hat deshalb nur mittelbar Einfluss auf die Qualität in Ganztagsgrundschulen.
Trägervorschlag 7: Für den Aufgabenbereich der Inklusion wird eine zusätzliche Personalkapazität von einer Stelle pro Schule für Fachkräfte mit Studienabschluss (z.B. in Sozialpädagogik, Heilpädagogik) geschaffen Bewertung der Verwaltung: Auch von Seiten der Stadt wird die Notwendigkeit gesehen, Ganztagesschulen mit zusätzlichen Ressourcen für Kinder mit Handicap auszustatten. Zu diesem Zweck hat sich Referat JB im Mai 2017 an das Land gewandt mit dem Ziel einer angemessenen Lehrerzuweisung, d.h. eine Gruppenstärke von 12 Kindern analog SBBZ-L auch für Schüler, die inklusiv an Regelschulen lernen. Das Land hat hier keine echten Lösungen geboten. Da die Zahl der Schüler mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in der Inklusion besonders hoch ist, wurde insbesondere auf Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung verwiesen. Für alle anderen Förderschwerpunkte erfolgte ein Hinweis auf Vorkehrungen im Rahmen der Bildungswegekonferenz. Die Verwaltung schlägt, vor, gegenüber dem Land nicht in Vorleistungen zu treten und einseitig mehr Ressourcen in den Ganztag zu geben. zum Seitenanfang