Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 406/2020
Stuttgart,
09/15/2020



B 14 Tunnel Heslach
Rückzahlung von Zuwendungen nach dem
Entflechtungsgesetz (EntflechtG)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.10.2020
07.10.2020



Beschlußantrag:

1. Von der Rückzahlung erhaltener Zuwendungen für die Nachrüstung von Rettungswegen und Sicherheitseinrichtungen im B 14 Tunnel Heslach aufgrund Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 5. Juni 2020 in Höhe von 622.475,64 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 150.882,58 EUR wird Kenntnis genommen.

2. Die Auszahlung bzw. der Aufwand wird im Teilhaushalt 660 - Tiefbauamt im Jahr 2020 wie folgt gedeckt:

Teilergebnishaushalt 150.882,58 EUR
Amtsbereich 6605440 - Bundesstraßen
KontenGr. 451 - Zinsen und ähnliche
Aufwendungen




Begründung:



Aufgrund des geprüften Schlussverwendungsnachweises des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) vom 5. Juni 2020 sind von den für die Nachrüstung von Fluchtwegen und Sicherheitseinrichtungen im B 14 Tunnel Heslach erhaltenen Zuwendungen Rückforderungen in Höhe von 622.475,64 EUR zu bezahlen. Die Zinsen belaufen sich auf 150.882,58 EUR.

Der Förderantrag „B 14 Tunnel Heslach, Tunnelnachrüstung von Rettungswegen und Sicherheitseinrichtungen gemäß RABT 03“ vom 11. August 2003 inklusive des 1. Änderungsantrag vom 5. November 2008 nach EntflechtG wurde beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) mit geschätzten Baukosten in Höhe von 26.737.960 EUR eingereicht. Mit Schreiben des RPS vom 2. Juni 2009 wurden Zuwendungen in Höhe von 17.415.000 EUR bewilligt. Das entspricht 70 % der zuwendungsfähigen Baukosten.

Das Projekt gliedert sich in 3 Bauabschnitte:
BA 1: Neuer Fluchtstollen I Ost und Verbindungsstollen
BA 2: Verlängerung Fluchtstollen II und Verbindungsstollen
BA 3a und 3b: Nachrüstung der sicherheits- und lüftungstechnischen Einrichtung Haupttunnel I + II

Die Bauabschnitte 1 und 2 wurden in den Jahren 2004 bis 2008 umgesetzt. Im Jahr 2007 wurde mit dem Bauabschnitt 3 begonnen.

In den Jahren 2004 bis 2013 wurden Abschlagszahlungen in Höhe von 15.671.871 EUR abgerufen (90 % der bewilligten Summe). Beim Stellen der Abschlagszahlungen galt es immer zu beachten, dass höchstens 90 % der bewilligten Summe vor Stellung des Schlussverwendungsnachweises abgerufen werden.

Der Bau des Rosensteintunnels, der seit 2009 bewilligt war, hat erst im Jahr 2013 begonnen. Vom Zuschussgeber wurde das Tiefbauamt wiederholt darauf hingewiesen, dass nicht abgerufene Fördermittel nicht in die Folgejahre übertragen werden können. Um keine Fördermittel verfallen zu lassen, ist man in den Jahren 2010 – 2015 großzügig an die Ausschöpfung aller laufenden Projekte herangegangen.

Im Jahr 2008 wurde versucht, den 1. und 2. BA als Zwischenverwendungsnachweis abzuwickeln. Vom Regierungspräsidium gab es nur mündliche und unverbindliche Äußerungen dazu. Die erforderliche Zustimmung blieb aus.

Somit blieb es bei einem Schlussverwendungsnachweis für die umfangreiche Gesamtmaßnahme. Bevor man den Schlussverwendungsnachweis erstellen konnte, musste man die Restarbeiten und deren Rechnungsbearbeitung abwarten. Die letzte Schlussrechnung (SR) der Firma Siemens wurde im Oktober 2018 beglichen. Im Anschluss daran wurde der Schlussverwendungsnachweis erstellt und am 22. Juli 2019 eingereicht.

Bei den tatsächlichen Baukosten in Höhe von 26.775.027 EUR (gem. Abrechnung Verwendungsnachweis (VN) vom 22. Juli 2019, Abweichung < 1 %) lag man ziemlich genau bei den beantragten Kosten des Förderantrags. Da es für Projekte im Bereich von Nachrüstungen noch keine Erfahrungen hinsichtlich der Förderfähigkeit der zahlreichen einzelnen Maßnahmen gab, andererseits die Aufforderung des Fördermittelgebers zum Abruf der Fördermittel bestand, war der Ansatz der Verwaltung bezüglich der zuwendungsfähigen Kosten bei Antragsstellung rückblickend sehr optimistisch.




Finanzielle Auswirkungen

Die Rückzahlung der zu viel erhaltenen Zuwendung in Höhe von 622.475,64 EUR kann
durch die beim Projekt 7.665006 - B 14 Tunnel Heslach, 3. BA, Nachrüstung zum
Jahresabschluss 2019 erfolgte Ermächtigungsübertragung gedeckt werden. Die mit der
Zuschussrückzahlung verbundene Zinszahlung in Höhe von 150.882,58 EUR
wird im Jahr 2020 innerhalb des Teilergebnishaushalts 660 - Tiefbauamt im Amtsbereich 605460 - Parkierungseinrichtungen, KontenGr. 42120 - Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen gedeckt.

Der Abrechnungsbeschluss für die Maßnahme B 14 Tunnel Heslach - Tunnelnachrüstung von Rettungswegen und Sicherheitseinrichtungen (Stufe 1 bis Stufe 3a) wurde mit GRDrs 137/2013 im Juli 2013 gefasst. Damals wurde darauf hingewiesen, dass der Schlussverwendungsnachweis erst nach Abschluss der Gesamtnachrüstung - voraussichtlich im Jahr 2017 - gefasst werden kann.

Der Bauabschnitt 3b (GRDrs. 119/2010) kann jetzt abgerechnet werden, nachdem im Jahr 2020 die Schlusszahlung an die Firma Osmo erfolgt ist.

Teilfinanzhaushalt:
7.665006.809.001
Auftrag SAP M7666978424T
Kostenart 78110000 - Investitionszuweisungen vom Land

Teilergebnishaushalt:
4.665444.400.433.02
Auftrag SAP 66A8140017
Kostenstelle 66046331
Kostenart 45990000 - Sonstige Finanzaufwendungen




Beteiligte Stellen

Referat WFB




Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

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