Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 907/2015
Stuttgart,
12/02/2015



Betrieb gewerblicher Art Rathausgarage und verpachtete Parkhäuser und Parkplätze; steuerlicher Jahresabschluss 2013



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.12.2015
16.12.2015



Beschlußantrag:

1. Der steuerliche Jahresabschluss zum 31.12.2013 des Betriebs gewerblicher Art „Verpachtete Parkhäuser und Parkplätze, Rathausgarage“ wird in der vorliegenden Form festgestellt.

2. Verbindlichkeiten des Betriebs gewerblicher Art gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart werden mit 2,42% (Vj.: 1,97%), Forderungen des Betriebs gewerblicher Art gegenüber der Landeshauptstadt werden mit 0,21% (Vj.: 0,62%) verzinst.

3. Der steuerliche Jahresgewinn wird zur Tilgung der steuerlich zugeordneten Fremddarlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG) verwendet.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der steuerliche Jahresabschluss des zusammengefassten Betriebs gewerblicher Art „Verpachtete Parkhäuser und Parkplätze, Rathausgarage“ wird lediglich aus steuerlichen Gründen vorgelegt.

Das Geschäftsjahr 2013 schließt mit einem betrieblichen Ergebnis vor Steuern in Höhe von 1.534.392,80 EUR (Vj.: 2,016 Mio. EUR).

Nach Berücksichtigung der Steuern (Grundsteuer und Steuern vom Einkommen und Ertrag) ergibt sich ein steuerlicher Jahresgewinn von 1.063.298,25 EUR (Vj.: 1,646 Mio. EUR.).

Gegenüber dem in der Bilanz und GuV ausgewiesenen Jahresgewinn sind die steuerlich nicht als Betriebsausgaben abziehbaren Ertragssteuern außerbilanziell hinzuzurechnen. Der Rückgang des steuerlichen Jahresgewinns, ist auf die geringeren Einnahmen für den Parkplatz Kurt-Georg-Kiesinger-Platz (HBF Nordausgang) zurückzuführen, da diese nicht jahresbezogen von der Deutschen Bahn erstattet werden.

Der Regiebetrieb unterhält kein eigenes Geschäftskonto bei einem Kreditinstitut. Der Zahlungsverkehr wird daher über ein Verrechnungskonto der Stadt abgewickelt. Als Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt wird der Saldo des im Regiebetrieb geführten Verrechnungskontos ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten und Forderungen (Beträge im Jahresdurchschnitt) werden verzinst. Forderungen mit 0,21% (Vj.: 0,62%), Verbindlichkeiten mit 2,42% (Vj.: 1,97%). Die Zinssätze entsprechen den durchschnittlichen Kommunalkonditionen im jeweiligen Veranlagungsjahr. Der so entstehende Zinsaufwand stellt bei dem Betrieb gewerblicher Art steuerlich zu berücksichtigende Betriebsausgaben dar und mindert somit das Einkommen. Diese Verrechnung führt zu keiner finanziellen Belastung für den Stadthaushalt.

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG liegen insoweit keine kapitalertragsteuer-pflichtigen Einkünfte vor, als der Gewinn zulässigerweise als Rücklage ausgewiesen wird. Eine zulässige und damit kapitalertragsteuerunschädliche Mittelverwendung liegt auch insoweit vor, wie die Mittel zur Tilgung von betrieblichen Verbindlichkeiten verwendet werden. Bei einem steuerpflichtigen Jahresüberschuss von 1.063.298,25 EUR betrug der Tilgungsanteil für die steuerlich zugeordneten Darlehen 2.232.222,86 EUR. Eine Kapitalertragsteuerpflicht ergibt sich somit nicht.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Referat T hat der Vorlage zugestimmt.




Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen

1. Bilanz zum 31.12.2013
2. GuV 2013
3. Übersicht Fremdfinanzierung 2013
4. Übersicht über die steuerlich zugeordneten Parkierungsanlagen 2013




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Anlage 4 zur GRDrs 907-2015.pdfAnlage 4 zur GRDrs 907-2015.pdf


Anlage 3 zu GRDrs 907-2015.pdfAnlage 3 zu GRDrs 907-2015.pdf

Anlage 2 zu GRDrs 907-2015.pdf

Anlage 1 zu GRDrs 907-2015.pdfAnlage 1 zu GRDrs 907-2015.pdf