Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5622-23
GRDrs 56/2015
Stuttgart,
02/02/2015



Stuttgarter Sportförderung;
hier: Zuschuss zur Dachsanierung sowie weiterer dringender Instandsetzungen am vereinseigenen Hallenbad (Mombachbad) des Schwimmvereins Bad Cannstatt 1898 e.V.




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
11.02.2015
12.02.2015



Beschlußantrag:

1. Dem Schwimmverein Cannstatt 1898 e. V. wird zur Instandsetzung des vereinseigenen Hallenbads (Mombachbad) im Stadtbezirk Bad Cannstatt ein städtischer Zuschuss in Höhe von 1.150.000 EUR bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Stadt Stuttgart gewährt.

3. Ergänzend finden die besonderen Bewilligungsbedingungen der Stuttgarter Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung Ziffer C.2.3.1.1.ff in der Fassung vom Januar 2014 Anwendung.

4. Der Schwimmverein Cannstatt 1898 e.V. erhält zur Zwischenfinanzierung bis zur vollständigen Zahlung des Zuschusses durch den Württembergischen Landessportbund ein städtisches Darlehen in Höhe von 150.000 EUR. Das Darlehen wird zins- und tilgungsfrei gewährt.

5. Die Auszahlungen in Höhe von 1.300.000 EUR werden im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung im Jahr 2015 wie folgt gedeckt:
6. Den erforderlichen Mehrauszahlungen 2015 in Höhe von insgesamt 1.300.000 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2015 durch Sperrung bei der Deckungsreserve.



Begründung:


Die Verwaltung hat – auch auf Antrag der SPD Gemeinderatsfraktion vom 22.09.2014 (Nr. 248/2014) – am 01.10.2014 (Niederschrift 279) den Verwaltungsausschuss über die drohende Einsturzgefahr des Daches im vereinseigenen Mombachbad des Schwimmverein Cannstatt 1898 e.V. (SV Cannstatt) informiert. Das Bad ist derzeit für den Badebetrieb gesperrt. Es wurde zugesagt, wieder im Gemeinderat zu berichten und Lösungsvorschläge aufzuzeigen, sobald die vom SV Cannstatt in Abstimmung mit der Stadt in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie für die Dachsanierung und ggf. weiterer zur Betriebssicherheit unverzichtbarer Instandsetzungsmaßnahmen vorliegt.

Die Machbarkeitsstudie liegt nun vor und hat ergeben, dass eine Wiederinbetriebnahme des Bades zwingend bauliche Maßnahmen zur Standsicherheit und Betriebssicherheit mit Kosten in Höhe von 1,3 Mio. EUR (netto) erfordert. Der Aufwand kann durch den SV Cannstatt nicht finanziert werden, da der Verein durch vorausgegangene Sanierungsmaßnahmen im Bad nachweislich alle Finanzierungsspielräume ausgeschöpft hat.

Das Mombachbad ist für den Vereins- und Schulsport in Stuttgart unverzichtbar und muss deshalb wieder in Betrieb genommen werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem SV Cannstatt einen städtischen Sonderzuschuss zu dem Vorhaben in Höhe von 1,15 Mio. EUR zu gewähren. Der Württembergische Landessportbund (WLSB) hat ebenfalls einen Zuschuss in Höhe von 150.000 EUR in Aussicht gestellt. Der SV Cannstatt wäre damit in der Lage das Vorhaben durchzuführen. Zielsetzung ist es, mit den Baumaßnahmen schnellstmöglich zu beginnen, um die Wiedereröffnung des Bades noch im Jahr 2015 zu ermöglichen. 1. Informationen zum Mombachbad

Der SV Cannstatt betreibt seit rund 80 Jahren sein vereinseigenes Schwimmbad (Mombachbad; auch: Alfred-Raichle-Bad genannt). Zunächst als Freibad errichtet und betrieben, ist vor knapp 50 Jahren der Umbau in ein Hallenbad erfolgt.

Das vereinseigene Mombachbad ist wegen seiner besonderen Bedeutung für den Schul- und Vereinssport in Stuttgart eine wichtige Ergänzung des städtischen Bäderkonzepts und insofern unverzichtbar. In der Tischvorlage (Anlage zur Niederschrift 279) an den Verwaltungsausschuss zur Sitzung am 01.10.2014 hat das Schulverwaltungsamt dargestellt, dass die Auslastung des Mombachbads für den Schulsport sehr hoch ist und durch andere Bäder nicht abgedeckt werden kann.

Das Mombachbad wurde in den letzten Jahren kontinuierlich vom Verein mit Unterstützung der Stadt und des WLSB saniert und modernisiert. So wurde unter anderem zur Erneuerung der Schwimmbadtechnik ein Contracting-Modell vereinbart, im Jahr 2010 die vollständige Erneuerung des Schwimmbeckens mit einer Edelstahlauskleidung durchgeführt sowie der Beckenumgang neu angelegt.

Durch Mängel in der Bauausführung des Beckenumgangs sind Wasserschäden in den darunter liegenden Räumen entstanden. Zwischenzeitlich wurden die festgestellten und vom Verein gegenüber den ausführenden Firmen beanstandeten Mängel behoben. Allerdings musste zur Schadensfeststellung und -beseitigung das Mombachbad für die Zeit von Juli 2013 bis September 2014 außer Betrieb genommen werden. Wegen der Übernahme der durch die Baumängel zusätzlich entstandenen Kosten wird derzeit ein Rechtsstreit geführt.

Wenige Tage vor der geplanten Wiedereröffnung wurden am 12.09.2014 Rissbildungen an einem der Dachträger (Holzleimbinder) des Bades festgestellt. Dadurch entstand eine latente Einsturzgefahr des Daches. Das Bad musste deshalb weiterhin für den Badebetrieb geschlossen bleiben. Die Einsturzgefahr konnte zwischenzeitlich provisorisch durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen (absprießen aller Dachträger) gebannt werden. Eine Wiederaufnahme des Schwimmbetriebs ist allerdings erst nach Durchführung umfangreicher Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen möglich.


2. Notwendige Sanierungsmaßnahmen

Nach der Machbarkeitsstudie des vom SV Cannstatt in Abstimmung mit der Stadt beauftragten Büros asp-Architekten vom Dezember 2014 sind für die Wiederherstellung der Standsicherheit des Daches und die Gewährleistung der Betriebssicherheit des Bades in den nächsten Jahren folgende Maßnahmen unverzichtbar notwendig:

Zwingend notwendige Maßnahmen zur Sicherung der Standsicherheit des Gebäudes:
- Demontage und Wiedermontage der Tragkonstruktion und Dachhaut, einschließlich der daran montierten technischen Einrichtungen (z. B. Beleuchtung, Lüftung)
- Notwendiger Rückbau und Anpassung der Giebelseiten (inkl. Unterkonstruktion)
- Sicherung von Fassaden

Zwingend notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebssicherheit:
- Erneuerung der Elektrik (Verteilung, Verkabelung, Beleuchtung)
- Luftkanalüberwachung
- Erneuerung der Giebelfassaden
- Ersatz von abgehängten Decken durch feuchtraumgeeignete Gipskartonplatten
- Herstellung zusätzlicher Flucht- und Rettungswege
- Betonsanierung

Weitere längerfristig (in ca. 5 bis 10 Jahren) erforderliche, jedoch nicht zwingend zeitnah durchzuführende Maßnahmen zum Erhalt des Gebäudes sowie Arbeiten zur Modernisierung der Anlage bleiben in der jetzigen Phase unberücksichtigt. Gegebenenfalls können diese später im Rahmen eines Zuschussverfahrens nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung vom Verein durchgeführt und entsprechend bezuschusst werden.


3. Baukosten und Finanzierung:

Auf Basis des vom Büro asp-Architekten in der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2014 ermittelten Aufwands, betragen die Kosten für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen 1,3 Mio. EUR (netto).

Der SV Cannstatt ist nicht in der Lage, diesen Aufwand zu finanzieren. Die Möglichkeiten des Schwimmvereins, finanzielle Mittel für weitere Investitionen aufzubringen, sind durch die in der Vergangenheit im Mombachbad getätigten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ausgeschöpft. Schon um diesen Verpflichtungen nachkommen zu können, haben sich die Mitglieder langfristig verpflichtet, durch Sonderumlagen bis zum Jahr 2030 eine Refinanzierung von Darlehen sicherzustellen.

Im Hinblick auf die große Bedeutung des Mombachbads für den Vereins- und insbesondere Schulsport in Stuttgart ist es nach Auffassung der Verwaltung gerechtfertigt, dem SV Cannstatt zur Umsetzung des Projekts einen Sonderzuschuss der Stadt in Höhe von 1,15 Mio. EUR zu gewähren. Der WLSB hat einen Festbetragszuschuss von 150.000 EUR in Aussicht gestellt.

Die Finanzierung stellt sich dann wie folgt dar:

· Landeszuschuss durch den WLSB 150.000 EUR
· städtischer Zuschuss insgesamt 1.150.000 EUR

Gesamtfinanzierung 1.300.000 EUR


Die Auszahlung des Landeszuschusses kann gemäß der schriftlichen Zusage des WLSB erst ab dem Jahr 2017 und in Teilbeträgen (2017 = 50%; 2018 = 30%; 2019 = 20%) erfolgen. Die Zwischenfinanzierung des Landeszuschusses (150.000 EUR) erfolgt durch Ausgabe eines städtischen Darlehens. Das Darlehen wird zins- und tilgungsfrei gewährt. Sondertilgungen durch den Verein sind möglich. Zum Ausgleich der Mehrwertsteuer (rd. 247.000 EUR) wird der SV Cannstatt beim Finanzamt eine vierteljährliche Vorsteuerabrechnung beantragen.



Finanzielle Auswirkungen

Der Investitionszuschuss an den SV Cannstatt beträgt 1.150.000 EUR und ist im Doppelhaushalt 2014/2015 nicht veranschlagt. Der Zuschuss wird überplanmäßig bereitgestellt und der Aufwand durch Sperrung bei der Deckungsreserve in 2015 gedeckt. Die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel erfolgt im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.

Die Gewährung eines Darlehens an den Verein in Höhe von 150.000 EUR zur Zwischenfinanzierung ist im Doppelhaushalt 2014/2015 ebenfalls nicht veranschlagt. Die Finanzierung dieser Ausleihung erfolgt durch Sperrung der Deckungsreserve in 2015. Die benötigten Mittel werden im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78882000 Gewährung von Ausleihungen zur Verfügung gestellt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

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