Die Auszahlung des Landeszuschusses kann gemäß der schriftlichen Zusage des WLSB erst ab dem Jahr 2017 und in Teilbeträgen (2017 = 50%; 2018 = 30%; 2019 = 20%) erfolgen. Die Zwischenfinanzierung des Landeszuschusses (150.000 EUR) erfolgt durch Ausgabe eines städtischen Darlehens. Das Darlehen wird zins- und tilgungsfrei gewährt. Sondertilgungen durch den Verein sind möglich. Zum Ausgleich der Mehrwertsteuer (rd. 247.000 EUR) wird der SV Cannstatt beim Finanzamt eine vierteljährliche Vorsteuerabrechnung beantragen. Finanzielle Auswirkungen Der Investitionszuschuss an den SV Cannstatt beträgt 1.150.000 EUR und ist im Doppelhaushalt 2014/2015 nicht veranschlagt. Der Zuschuss wird überplanmäßig bereitgestellt und der Aufwand durch Sperrung bei der Deckungsreserve in 2015 gedeckt. Die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel erfolgt im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche. Die Gewährung eines Darlehens an den Verein in Höhe von 150.000 EUR zur Zwischenfinanzierung ist im Doppelhaushalt 2014/2015 ebenfalls nicht veranschlagt. Die Finanzierung dieser Ausleihung erfolgt durch Sperrung der Deckungsreserve in 2015. Die benötigten Mittel werden im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800 Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78882000 Gewährung von Ausleihungen zur Verfügung gestellt. Beteiligte Stellen Referat WFB Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen --- Dr. Susanne Eisenmann Anlagen --- zum Seitenanfang