Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
GRDrs 462/2016
Stuttgart,
10/13/2016



Bildungskoordinatoren für Neuzugewanderte



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich19.10.2016



Beschlußantrag:
  1. Vom Antrag an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zum Projekt „Koordination von Bildungsangeboten für Neuzugewanderten“, beigefügt als Anlage, wird Kenntnis genommen.
  2. Die Landeshauptstadt Stuttgart, wird vorbehaltlich und im Umfang der Bewilligung der Förderung durch das Bundesprogramm „Koordination von Bildungsangeboten für Neuzugewanderten“, ermächtigt, außerhalb des Stellenplans Sachbearbeiter/-innen mit einem Beschäftigungsumfang von bis zu 3 Vollzeitkräften in der Entgeltgruppe 13 TVöD, ab 01. November 2016 bis 31. Oktober 2018 zu beschäftigen. Die Finanzierung erfolgt kostenneutral durch Fördermittel, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung für das Programm „Koordination von Bildungsangeboten für Neuzugewanderten“ gestellt werden. Die Sachbearbeiter werden im Jobcenter (100%), in der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft (100%), im Jugendamt (50%) und im Sozialamt (50%) eingesetzt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ermöglicht im Rahmen der Ausschreibung des Förderprogramms „Koordination von Bildungsangeboten für Neuzugewanderten“ Kommunen über 500.000 Einwohnern die Beantragung für bis zu 300% Personal. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat einen Antrag zum 1. Juni 2016 gestellt.

Das Programm ist auf die Dauer von zunächst zwei Jahren angelegt. Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft (JB-BiP) hat federführend die Antragstellung übernommen und den Antrag referatsübergreifend abgestimmt.

Es wurden für die Landeshauptstadt Stuttgart insgesamt Personal im Umfang von 3 Vollzeitkräften beantragt, die die Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte entlang der Bildungsbiografie übernehmen:


Finanzielle Auswirkungen

Förderfähig für Kommunen in der Größenordnung ab 500.000 Einwohnern sind die Kosten für drei Vollzeitkräfte, eingruppiert in max. EG 13, sowie Reisekosten in Höhe von 3.500 Euro pro Vollzeitstelle pro Jahr, max. 21.000,-Euro für die Gesamtlaufzeit.
Bemessungsgrundlage für die Förderung sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens über eine Laufzeit von zwei Jahren.
Die zuwendungsfähigen Aufwendungen betragen für den Gesamtförderzeitraum von 2016 bis 2018 insgesamt 405.554,96 Euro.

Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Vollfinanzierung gewährt und wie folgt für die Dauer von zwei Projektjahren zur Verfügung gestellt:
November bis Dezember 2016: 33.120,48 Euro
Januar bis Dezember 2017: 203.146,08 Euro
Januar bis Oktober 2018: 169.288,40 Euro

Der Aufwand der Gesamtabrechnung obliegt der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft und wird im Teilhaushalt THH 810 - Bürgermeisteramt (Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft) abgebildet.
Die förderfähigen Aufwendungen für die Stellen im Jobcenter, Sozialamt und Jugendamt – werden in den jeweiligen Teilhaushalten der entsprechenden Ämter aufgeführt.

Der Landeshauptstadt Stuttgart erwächst aus dem Projekt keine neue Daueraufgabe



Beteiligte Stellen

WFB, AKR, SI




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Antrag
Erklärung des Oberbürgermeisters


<Anlagen>



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2016_05-_20 Finaler Antrag Bildungskoordinator.pdf2016_05-_20 Finaler Antrag Bildungskoordinator.pdfErklärung des 462-2016 Oberbürgermeister Fritz Kuhn LHS Stuttgart.pdfErklärung des 462-2016 Oberbürgermeister Fritz Kuhn LHS Stuttgart.pdf