Darüber hinaus wurden die Bürger im Untersuchungsgebiet über zwei öffentliche Veranstaltungen, zu denen alle Betroffenen direkt eingeladen wurden, umfassend informiert:
Am 10. November 2015 fand die Auftaktveranstaltung, bei der vor allem über Inhalte und Verfahren einer Sanierung informiert wurde, statt. Am 11. Mai 2016 erfolgte eine zweite Veranstaltung über die Arbeitsergebnisse sowie die Entwürfe zu den festgestellten städtebaulichen Mängeln und Missständen sowie zum Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept. Die Resonanz der beiden Veranstaltungen war mit knapp 300 (Auftaktveranstaltung) bzw. über 200 (Informationsveranstaltung) Teilnehmern sehr hoch.
4. Abgrenzung des förmlich festzulegenden Sanierungsgebiets Mit GRDrs 422/2016 wurde eine Abgrenzung des förmlich festzulegenden Sanierungsgebiets analog zum Untersuchungsgebiet mit insgesamt ca. 27,12 ha vorgeschlagen. Da der bewilligte Förderrahmen hierfür nicht ausreicht, musste das förmlich festgelegte Gebiet auf rund 19,55 ha verkleinert werden.
5. Wahl des Sanierungsverfahrens Die als Sanierungsziele dargestellten und beschriebenen Maßnahmen sind mit Blick auf ihre Realisierbarkeit und ihren Einfluss auf den Bodenwert zu bewerten.
Nach Einschätzung des beauftragten Büros sind keine nennenswerten sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen zu erwarten, denn die Sanierungsmaßnahmen haben vor allem erhaltenden und stabilisierenden Charakter für den Stadtteil. Für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme wird aus diesem Grund das vereinfachte Sanierungsverfahren empfohlen.
Durch das vereinfachte Verfahren sind
b) keine Erschwernisse für private Investitionen durch kontrollierte Bodenwerterhöhungen oder fehlende Preisstabilität
c) keine Erschwernisse der Finanzierung durch nicht erhebbare Ausgleichbeträge zu erwarten.
Während der Durchführung der Sanierung ist den sozialen Belangen besondere Beachtung zu schenken. Wirken sich Maßnahmen voraussichtlich nachteilig auf betroffene Mieter, Eigentümer und Pächter aus, ist ein Sozialplan zu entwickeln und fortzuführen. Die Milderung nachteiliger Folgen ist gemeinsam mit den Betroffenen zu erörtern. Entsprechend der Sanierungsziele besteht die Möglichkeit, dass Wohnungsmieter und Mieter von Gewerbeeinheiten von umfassenden Modernisierungen betroffen werden. Neben den erwünschten baulichen Verbesserungen können Modernisierungen nach den Vorgaben der geltenden Gesetzgebung zu Mietsteigerungen führen. Der Umgang mit bestehenden Mietverhältnissen wird im Rahmen der Modernisierungsbetreuung thematisiert. Im Sanierungsgebiet gibt es einen hohen Anteil an Selbstnutzern, aus diesem Grund ist insgesamt mit einer geringen Fallzahl betroffener Mieter zu rechnen. Abbrüche von Wohngebäuden sind im Maßnahmenkonzept nicht vorgesehen. Betroffene Mieter und Eigentümer können persönliche Beratung und Unterstützung im Rahmen der Sozialplanung der Stadterneuerung in Anspruch nehmen. Zu den Leistungen gehören: